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Sebastian Watermeier

SPD 15.06.2023 Sitzungen 18/37

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der nun vorliegende Entwurf zur Änderung der Landesbauordnung ist der bereits im Januar angekündigte große Frühjahrsputz in der Landesbauordnung. Inzwischen ist aus dem großen Frühjahrsputz, was ja auch ein bisschen spießig anmutet, ein stylisches Update geworden, passend zum Türschild des Ministeriums, auf dem jetzt auch „Digitalisierung“ prangt. (Beifall und Lachen von der SPD) Wir wissen: Das wäre inzwischen das fünfte Update in sechs Jahren. Für die Softwarebranche ist das relativ wenig, für die Bauwirtschaft – insbesondere für die Wohnungswirtschaft – allerdings eigentlich schon zu viel. So wird Planungsunsicherheit produziert. Das ist Gift für die Planungssicherheit in der Wohnungsbranche für das Angehen neuer Bauprojekte – zumal Sie es ja noch nicht einmal geschafft haben, alle Verwaltungsvorschriften der vierten Novelle zu erlassen. Sie sind also mit der Umsetzung des letzten Updates eigentlich noch gar nicht durch, aber hotfixartig kommt jetzt das fünfte Update. Seit Juli 2021 ist die vierte Novelle übrigens in Kraft. (Sven Wolf [SPD]: Da sind überall zu viele Bugs drin!) Insgesamt betrachtet wirkt das der gebotenen Rechtssicherheit vor Ort entgegen, fördert Verzögerungen im Genehmigungsverfahren, statt diese zu beschleunigen, und ist letztendlich – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – ein Konjunkturprogramm für Anwälte und Richter, wie es seinerzeit ein Experte in der Anhörung bezeichnete. Die grundsätzliche Kritik handwerklicher Mängel, unbestimmter Rechtsbegriffe und die Einführung fachfremder Begriffe sowie fehlleitender Verweise im 15.06.2023 Gesetz besteht in diesem Gesetzentwurf fort; das ist zumindest in der Verbändeanhörung deutlich geworden. Für die Umsetzung der fünften Novelle lässt das alles nichts Gutes erahnen. Sie haben uns auf Ihrer Seite, wenn es darum geht, Erleichterungen für die Errichtung von PV-Anlagen – wir sind bei anderen Tagesordnungspunkten übereingekommen, wie sinnvoll das ist – und die baurechtlichen Voraussetzungen für den Einstieg in die Wärmewende zu schaffen. Auf die Kommunen kommen dadurch aber erhebliche Mehrkosten zu. Hier wäre zu fragen, ob Ihre Änderungen möglicherweise dem Konnexitätsprinzip unterliegen. Das grundsätzliche Verbot von Schottergärten findet grundsätzlich ebenfalls unsere Zustimmung. Wir sind sehr gespannt, ob die Kommunen angesichts der komplexen Rechtslage diesbezüglich endlich wirksam tätig werden können. Die bisherigen Erfahrungen lassen etwas anderes vermuten, aber auch dazu werden wir in den Anhörungen mehr hören. Ob Sie klug beraten sind, durch die Einführung der kleinen Bauvorlagenberechtigung bei einem nicht unerheblichen Teil von Bauvorhaben auf den Sachverstand der Architekten zu verzichten, ist mit einem Fragezeichen zu versehen. Wir werden prüfen, ob dadurch tatsächlich ein Schub für den Eigenheimausbau ausgelöst wird oder unverhältnismäßige Risiken gerade für kleine Bauherren entstehen. Das trifft auch auf die Einwände der Sozialverbände zu, die eine weitere Aushöhlung der Barrierefreiheit für Gebäude befürchten. Diese Barrierefreiheit wird in Ihrem Gesetzentwurf zwar ausdrücklich postuliert, aber durch zahlreiche Ausnahmen und unklare Formulierungen im gleichen Atemzug wieder relativiert. Aus unserer Sicht fehlt auch – das würden wir eigentlich von einer neuen Landesbauordnung – ein deutlicher Schritt in Richtung Vereinfachung des experimentellen Bauens zum Beispiel durch die prominente Einführung eines Gebäudetyps E und die Verankerung des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ auch im nordrhein-westfälischen Baurecht. (Beifall von der SPD) Hier werden Chancen vergeben, die Zukunftsaufgaben im Bereich des Wohnungsbaus anzugehen. Wir haben es in der Vergangenheit wirklich zu häufig erlebt, dass Politik dann wieder mühsam mit dem nächsten Update nachsteuern muss. Damit wären wir wieder bei dem Punkt der Planungsunsicherheit. Sie sehen: Es gibt eine Menge Fragen. Wir freuen uns deshalb auf die Anhörung und die weiteren Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD) Landtag

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