Ina Brandes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der neuen Landesbauordnung bekommt das Bauen in Nordrhein-Westfalen ein Update für mehr erneuerbare Energie und Mobilfunk. Zugleich stärken wir den Wohnungsbau und den Umbau vorhandener Gebäude. Das neue Gesetz ist der Leitfaden für das Bauen in unserem Bundesland. Es ist ein Recht für die Praxis und für mehr Einfachheit, natürlich bei gleichzeitiger Wahrung der Gefahrenabwehr. Mobilfunk, Wind, Wärmepumpe, Solar, Wasserstoff – die Landesregierung liefert Nordrhein-Westfalen-Tempo. Mit dem Update zur Landesbauordnung soll in Nordrhein-Westfalen das Schriftformerfordernis zugunsten der Textform aufgegeben werden. Da die unteren Bauaufsichtsbehörden bei der Digitalisierung der Baugenehmigungen weiter vorankommen, kann dieser wichtige Schritt zur Entlastung der Antragstellenden und der Behörden gegangen werden. Zur Windenergie: Künftig soll eine Windenergieanlage insbesondere einen bauordnungsrechtlichen Abstand zu Grundstücksgrenzen und Wohngebäuden einhalten. Anders als bisher soll sich dieser Abstand nach 30 % ihrer größten Höhe richten. Einen großen Schritt nach vorne macht das Land Nordrhein-Westfalen, indem ab dem 1. Januar 2024 für Windenergieanlagen nicht mehr das bauaufsichtliche Vollverfahren, sondern nur noch das vereinfachte Verfahren gelten soll. Des Weiteren sollen auf Antrag einer Bauherrschaft das bauaufsichtliche Verfahren sowie alle sonstigen Zulassungsverfahren über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden können. Wir brauchen keine „Deutschland-Türme“, wenn internationale Standards, die beispielsweise mit der EU-Maschinen-15.06.2023 richtlinie konform sind, ausreichend Sicherheit bieten. Das wird Zeit und Geld sparen. Damit werden wir deutschlandweit Vorreiter. Wenn der Landtag die Änderungen auf den Weg bringt, dann werden bauaufsichtliche Verfahren für Windenergieanlagen ab dem 1. Januar 2024 deutlich beschleunigt. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die bauordnungsrechtlichen Mindestabstände von Solaranlagen auf Hausdächern und die von Wärmepumpen zu Nachbargrundstücken wegfallen sollen. Bei Wärmepumpen haben die Bauherrschaften aber die Lärmwirkungen auf die Nachbarschaft unverändert zu berücksichtigen. Damit wird ein Erlass aus Dezember 2022 zu diesem Vorhaben in ein gesetzliches Fundament gegossen. Solaranlagen können damit spätestens ab dem 1. Januar 2024 ohne Abstand zur Grenzwand auf Dächern installiert werden. Das ist Klimaschutz hausgemacht: Die neue Landesbauordnung vereinfacht die Nutzung von Erde, Sonne und Wind, die rund um das eigene Haus zu finden sind. In Umsetzung des Zukunftsvertrages von CDU und Bündnis 90/Die Grünen soll eine zeitlich gestaffelte Solaranlagenpflicht eingeführt werden. Für Bauanträge, die ab dem 1. Januar 2024 für Nichtwohngebäude und ab dem 1. Januar 2025 für Wohngebäude eingehen, soll eine PV-Pflicht gelten. Das Nähere wird eine Rechtsverordnung regeln. Technologieoffenheit schreibt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen groß. Daher finden sich im Gesetzentwurf der Landesregierung auch Regelungen zum Thema „Wasserstoff“. Anlagen zur Wasserstofferzeugung, sofern der darin erzeugte Wasserstoff dem Eigenverbrauch der baulichen Anlagen dient, für die sie errichtet werden, bestimmte Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff einschließlich deren Umhausungen sowie die dazugehörigen Gasspeicher mit einer Speichermenge von bis zu 20 kg pro Gerät sollen gänzlich verfahrensfrei gestellt werden. Nachdem die geänderte Landesbauordnung zum Sommer 2021 bereits Erleichterungen für den Mobilfunkausbau gebracht hat, legt das Ministerium jetzt noch einmal nach. Antennen im Außenbereich sollen ohne Höhenbegrenzung und damit anders als heute bauordnungsrechtlich verfahrensfrei gestellt werden. Ortsveränderliche Antennenträger sollen bis zu 48 Monate lang errichtet werden können. Des Weiteren sollen die zugehörigen Versorgungseinheiten von bis zu 30 m³ verfahrensfrei sein. Dies wird insbesondere den Ausbau an Bahnstrecken erheblich vereinfachen. Ein zentraler Schwerpunkt des Gesetzentwurfes ist außerdem, Baugenehmigungsverfahren zu erlei-Landtag chtern. Die Regelungen sehen vor, dass künftig Wohngebäude bis einschließlich der Gebäudeklasse 4 unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei gestellt werden sollen. Bisher war dies für Wohngebäude der Klassen 1 bis 3 der Fall. Mit der Änderung können höhere Wohngebäude unter eine Genehmigungsfreistellung fallen. Ebenfalls sind Änderungen zur Bauvorlageberechtigung im Gesetzentwurf vorgesehen. Dies ist erforderlich, um Genehmigungsplanungen für die Änderung bzw. Errichtung sowie den Abbruch von Bauwerken erstellen zu können. Mit der Einführung der sogenannten „kleinen Bauvorlageberechtigung“ können zukünftig beispielsweise bestimmte Handwerksmeisterinnen und -meister und ihnen gleichgestellte Personen Bauvorlagen für Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 erstellen. Mit den Änderungen der Landesbauordnung für Nordrhein-Westfalen sollen Anpassungen an die Musterbauordnung vorgenommen werden, um die Bauvorschriften der Länder aneinander anzupassen. Über weitere Änderungen soll das „Bauen mit Holz“ mehr Unterstützung erfahren, und nachhaltige Bauweisen sollen ermöglicht werden, zum Beispiel durch den neuen Abweichungstatbestand in der Bauordnung. So sollen neue Bau- und Wohnformen praktisch erprobt werden können. Des Weiteren wird die „Umbaukultur“ gefördert, indem Abweichungen zuzulassen sind, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind. Insgesamt ist dieses Gesetz eine zeitgemäße Antwort auf die aktuellen Herausforderungen, insbesondere im Klimaschutz. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
