Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, geehrte Herren! Gleichwertige Lebensverhältnisse sind durch ihre Verankerung in Art. 72 des Grundgesetzes Staatsziel der Bundesrepublik Deutschland. Kultur ist dagegen Ländersache und in Art. 18 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalens als Verfassungsziel festgeschrieben: „Kultur, Kunst und Wissenschaft sind durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern“, steht dort. Die AfD fühlt sich sowohl dem Grundgesetzziel der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse als auch dem nordrhein-westfälischen Verfassungsziel der Förderung von Kunst und Kultur verpflichtet. Folgerichtig haben wir daher die Förderung Dritter Orte im ländlichen Raum schon bisher immer unterstützt. Uns ist bewusst, dass die in urbanen Regionen vorhandene kulturelle Dichte aus Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archiven, Galerien, Kunstvereinen, Bühnen und vielem mehr in ländlichen Regionen nicht erreicht werden kann. Gerade darum ist die Förderung kultureller Projekte auf dem Land aber notwendig, sinnvoll und begrüßenswert. Wie die im Programm „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“ von der Landesregierung geförderten bislang 26 Projekte den gesteckten Zielen gerecht werden können, bleibt letztendlich abzuwarten. Es hängt sicherlich wie so oft vom Engagement einzelner oder einiger ab, ob das Projekt ein Erfolg wird. Wir werden die Entwicklung der einzelnen Projekte interessiert beobachten. Mich persönlich spricht die Genossenschaft in Bergneustadt besonders an. Da denkt man eher an Banken, Landwirtschaft oder Wohnen als an Kulturveranstaltungen. Doch ein genossenschaftlicher Landtag Zusammenschluss lohnt offensichtlich auch für kulturelle Zwecke. Dort dreht sich alles um den Jägerhof, eine mehr als 100 Jahre alte, urige Traditionskneipe inmitten der Altstadt. Was könnte es Schöneres geben? Was wir im Antrag allerdings vermissen, sind Aussagen darüber, wie die Dritten Orte die von der Bundesregierung forcierte Energiewende umsetzen sollen. Wie sollen sie etwa die von der CDU in Berlin anscheinend bekämpfte und vom Bundeswirtschaftsminister im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes verfügte Umrüstung auf Wärmepumpen bewältigen, mit der die Grünen bei ihrer Parteizentrale in Berlin seit drei Jahren scheitern? Wie sollen sie angesichts nicht ausreichend dimensionierter Leitungen die für ihre Aktivitäten benötigte sichere und konstante Stromzufuhr erhalten? Wie sollen sie die im Europäischen Parlament mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken gegen die Stimmen von CDU, AfD und FDP beschlossene Dämmung bewältigen, ohne schließen zu müssen? Gibt es dafür schon Planungen seitens der Landesregierung? Wird es ein Förderprogramm für die Energiewende der Dritten Orte geben? Sind bei für Umbauten oder Dämmungen erforderlichen Schließungen Überbrückungszahlungen oder Ausweichquartiere vorgesehen? Muss die im Antrag erwähnte denkmalgeschützte Scheune ebenfalls gedämmt werden? All dies bleibt abzuwarten und hängt natürlich davon ab, was vom Widerstand der FDP gegen politisch unsinnige Auswüchse übrig bleibt. Mit Bezug auf die eingangs gemachten Ausführungen stimmen wir Ihrem Antrag jedoch zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
