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Rainer Schmeltzer

15.06.2023 Sitzungen 18/37

Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem vorliegenden Antrag werden zwei Komponenten vermischt, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben. Die erste Komponenten ist das Deutschlandticket, das – so zeichnet es sich jedenfalls ab – eine Erfolgsgeschichte wird. 10 Millionen Menschen – diese Zahl ist ein paar Tage alt und wahrscheinlich sind es inzwischen deutlich mehr Menschen – haben dieses Ticket gekauft. Die Menschen, die das Ticket nutzen und die den ÖPNV bisher schon genutzt haben, werden deutlich finanziell entlastet. Das Deutschlandticket ist eine der größten Entlastungsmaßnahmen und ein sozialpolitischer Beitrag gerade für die Menschen, die pendeln. Davon profitiert insbesondere Nordrhein-Westfalen, weil wir einen sehr hohen Pendleranteil zwischen den Städten in unseren Ballungsräumen und vom Land in unsere Ballungsräume hinein haben. Insofern ist das ein entschei-Landtag dender Fortschritt bei der Gestaltung des öffentlichen Verkehrs. Es muss aber dazukommen – das haben wir hier schon oft diskutiert, und das ist auch an vielen anderen Stellen diskutiert worden –, dass wir hinsichtlich des Ausbau- und Modernisierungspaktes im Rahmen dessen, was wir in der Verkehrsminister*innenkonferenz diskutieren, eine auskömmliche Finanzierung des öffentlichen Verkehrs insgesamt haben. Es kann nicht sein, dass wir auf gesamtstaatlicher Ebene Ziele festlegen und uns darüber auch verständigen, sich aber am Ende nicht alle staatlichen Ebenen beteiligen. Diese Debatte wird im Laufe dieses und des nächsten Jahres zu führen sein, und auch die Finanzierung des Deutschlandtickets insgesamt muss weiter diskutiert werden. Bei dieser Herausforderung vertreten wir die klare Position, dass eine Beteiligung des Bundes an den Kosten des öffentlichen Verkehrs erforderlich ist. Die zweite Komponente, die Sie in den Antrag hineinmischen, ist der Wunsch vieler Städte und Gemeinden, ihr ÖPNV-Angebot aus eigenem Antrieb, aus eigener Überzeugung und durch eigenes Handeln zu verbessern, wozu sie eine Finanzierungsgrundlage brauchen. Das haben wir im Verkehrsausschuss auf der Basis der Untersuchungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg und anderer diskutiert. Wir haben im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen vereinbart, dass über eine Drittnutzerfinanzierung für die Städte und Gemeinden nachgedacht werden soll, die aufgrund ihrer eigenen Entscheidung aktiv werden wollen. Diese wollen wir schaffen. Im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung ist das der absolut richtige und notwendige Weg. Die Landesregierung wird sich mit diesen Maßnahmen und mit der Schaffung einer Rechtsgrundlage auseinandersetzen. Die Landesregierung wird also im Sinne des Koalitionsvertrages aktiv werden, um die Städte und Gemeinden bei der Gestaltung des öffentlichen Verkehrs zu unterstützen. Für alle, die einen Fortschritt, einen Ausbau des öffentlichen Verkehrs wollen, ist das eine sinnvolle und notwendige Maßnahme, die man zumindest diskutieren muss. Auf keinen Fall sollte man sie in Bausch und Bogen ablehnen, wie das der vorliegende Antrag vorsieht. Der Antrag ist deshalb aus Sicht der Landesregierung nicht zielführend. Wir arbeiten an einer Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs und an notwendigen Finanzierungsmethoden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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