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Dr. Marcus Optendrenk

15.06.2023 Sitzungen 18/37

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer mit kriminellen Mitteln Geld am legalen Geldkreislauf vorbeigeschleust, erhält in Zukunft noch stärkere Aufmerksamkeit von Bund und Ländern. Wer Geldwäsche betreibt, ist kriminell. Er entzieht dem Staat und damit seinen Bürgerinnen und Bürgern die ihnen zustehenden Mittel. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dies schon vor Jahren erkannt und der Geldwäsche einen entschiedenen Kampf angesagt. Gut, dass das parteiübergreifend so gesehen wird. Häufig gehen Steuerdelikte, organisierte Kriminalität und Geldwäsche Hand in Hand. Das haben die Ermittler in den vergangenen 15 Jahren an vielen Praxisfällen aufgearbeitet. In der vorigen Legislaturperiode haben wir in Nordrhein-Westfalen mit der Gründung der Task Force eine bundesweit einmalige Institution zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität und Geldwäsche geschaffen. Auch dieser Schritt folgte Erfahrungen aus der Praxis. Die Strafverfolgungsbehörden haben bei der Bekämpfung von Banksystemen im kriminellen Untergrund in der Vergangenheit bereits wichtige Erfolge erzielt. Auf das Hawala-Banking ist bereits hingewiesen worden. Da hat die Task Force eine bundesweit beachtete Führungsrolle in den Ermittlungsverfahren wahrgenommen. Das Prinzip „Follow the Money“ und die Praxis der sogenannten zusammengeschoben Schreibtische zwischen Steuerfahndern, Kriminalbeamten und Staats-Landtag anwälten haben sich als effektiv, effizient und erfolgreich erwiesen. Diese ressortübergreifende Zusammenarbeit wollen wir weiter ausbauen. Die Landesregierung unterstützt die Zielrichtung des Antrags der Koalitionsfraktionen, das aus voller Überzeugung zu tun und weiter zu intensivieren. Wir brauchen einen starken Schulterschluss auf allen föderalen Ebenen, um das noch schlagkräftiger umzusetzen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir auf der Jahres-Finanzministerkonferenz am 2. Juni in Münster dazu durchaus weitreichende länderübergreifende Beschlüsse gefasst haben. Gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen werden wir an der stetigen Verbesserung dieser Erkenntnislagen arbeiten. In der Zusammenarbeit mit der zukünftigen Behörde des Bundes werden wir versuchen, genau diese Schnittstellenproblematik zu lösen, die hier mehrfach angesprochen worden ist. Wir werden die Meldeintensität und die Meldequalität erhöhen und so die gegenseitigen Informationsflüsse verbreitern. In Kooperation mit dem Bundesministerium der Finanzen werden wir auch länderübergreifende Schulungskonzepte für unser Personal entwickeln und ausbauen. Auch der Bund hat erkannt, dass das Bündeln der Kräfte auf allen staatlichen Ebenen der richtige Schritt ist. In Nordrhein-Westfalen haben wir bereits mit der neuen Zentralbehörde für komplexe und große Fälle einen wichtigen Schritt gemacht. Diese neue Landesbehörde wird einen eigenständigen Bereich zur Geldwäschebekämpfung haben und dadurch auch die entsprechende Schnittstellenfunktion zu anderen Behörden sicherstellen. Es soll eine stärkere Vernetzung hergestellt werden, um die Erkenntnisse der Geldwäschebekämpfung zur Steuerhinterziehungsbekämpfung zu nutzen. Umgekehrt bündeln wir damit Wissen und Personal und ermöglichen damit eine effektivere Strafverfolgung. Das Ziel, die Aufsicht im Nichtfinanzsektor stärker miteinander zu vernetzen, feste Kooperationsformen zu schaffen und Synergien herzustellen und zu nutzen, befürworten wir. Die Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor in Nordrhein-Westfalen wollen wir von fünf auf zwei Bezirksregierungen reduzieren, sie also bündeln und somit schlagkräftiger gestalten. Wir werden die Zusammenarbeit auf allen Ebenen verstärken, um die Spur des Geldes nahtlos über Behörden- und Ländergrenzen hinweg verfolgen zu können. Ich empfehle die Zustimmung zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 15.06.2023

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