Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Der vorliegende Antrag von Schwarz-Grün bezieht sich auf die Gründung einer Landesbehörde zur Bekämpfung eminenter Steuerkriminalität. Das war schon vor knapp drei Monaten Thema im Parlament. Es scheint den regierungstragenden Fraktionen der Stoff auszugehen, wenn sie diese Gründe noch mal ins Parlament zerren. Wir sind gespannt, wie oft wir noch davon hören. Überflüssig ist es, weil auch die Opposition anerkennt, dass hier Wichtiges geleistet wird, vor allem auch, weil die Organisierte Kriminalität als Hauptnutznießerin von Geldwäsche Finanzströme gene-Landtag rieren und verschleiern kann, die ihr eine enorme Schlagkraft verleihen. Der Antrag erweist sich allerdings bei genauem Hinsehen als schwach, denn er erschöpft sich wesentlich darin, für die bekannten Aspekte der Bekämpfung von Geldwäsche jeweils zu fordern, dass diese Instrumente optimal genutzt werden. Potztausend! Für so schlau hätten wir die Antragsteller ja gar nicht gehalten. Bei aller begründeten Skepsis schätzen wir aber die Minister der Regierung als nicht so unfähig ein, dass sie nicht sowieso als Daueraufgabe die Optimierung ihrer Behörde vorantrieben. Das wird hier besonders den Ministern Dr. Optendrenk und Reul noch mal extra als Aufgabe mitgegeben. Ist das ein Misstrauen der Antragsteller? Nicht einmal die AfD als Opposition hält das für nötig. Aber das müssen Sie untereinander ausmachen. Der solcherart substanzschwache Antrag verliert sich zudem im Klein-Klein, anstatt große Linien aufzuzeigen. Theoretisch ist Geldwäschebekämpfung kein Hexenwerk. Die Überwachung von Vermögensvorgängen und Konten sowie die Meldung von Verdachtsfällen sind die Mittel der Wahl. Hinzu kommt das Kenne-deinen-Kunden-Prinzip, das Banken und anderen Institutionen ermöglicht, die Partner von Transaktionen und Vermögenverschiebungen zu identifizieren. Für eine wirklich lückenlose Bekämpfung gibt es theoretisch ein fragwürdiges Mittel: den gläsernen Einwohner. Die Errichtung eigentlich ganz nützlicher Datenbanken wird durch den Datenschutz und das grundgesetzlich garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung begrenzt. Was soll Vorrang haben, die Privatsphäre des Bürgers oder die Kriminalitätsbekämpfung? Oder lässt sich da eine Balance finden, die beiden Anliegen gerecht wird? Lassen Sie mich an dieser Stelle einen Pflock einschlagen. Sie könnten, wie es Frau Faeser aktuell wieder fordert, erwägen, die Bargeldzahlungen weiter einzuschränken oder ganz abzuschaffen. Dann würden Sie auf unseren erbittertsten Widerstand stoßen. Geld ist geprägte bzw. gedruckte Freiheit. Daran lassen wir nicht rütteln. (Beifall von der AfD) Zu beachten ist demgegenüber besonders, dass es sich um eine Kriminalitätsform handelt, die vor allem international geprägt ist. Nach dem BKA-Bundeslagebild 2019 sind zwei Drittel der Tatverdächtigen nicht deutsche und insgesamt ein Viertel türkische und polnische Staatsbürger. Weder die Höhe der Geldwäschebeträge noch die so definierte Herkunft der Verdächtigen legen schärfere Maßnahmen im Bargeldbereich nahe. Das gilt auch, weil dies beinahe ausschließlich im Inland wirkt. 15.06.2023 Zu denken wäre angesichts dieser Sachlage aber ganz besonders an eine internationale Vernetzung der beteiligten Behörden. Ausgerechnet das lässt der Antrag aber völlig beiseite. Ebenso lässt er einen ganz wichtigen Aspekt von Gerechtigkeit und Abschreckung beiseite, nämlich die Abschöpfung der kriminell erlangten Vermögenswerte. Hier gilt es zum Beispiel, den Tätern entsprechende Summen für die Entschädigung der Opfer zu entziehen. Anstatt belanglose Selbstverständlichkeiten aneinanderzureihen, hätten Sie sich besser diesen praktisch schwierigen Aspekten der Geldwäschebekämpfung gewidmet. Aber so anspruchsvolle Arbeiten trauen wir Ihnen eigentlich auch nicht zu. Den Antrag lehnen wir also ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
