Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag fordert eine größere Wirksamkeit der Geldwäschebekämpfung unter anderem durch mehr Effizienz und eine verbesserte intersektorale Kooperation. Im Ziel sind wir uns einig: Kriminelle Geldwäsche gehört aufgedeckt und konsequent verfolgt. In den letzten Jahren sind beispielsweise auch in meiner Heimatregion, dem Ruhrgebiet, immer wieder Straftaten aufgedeckt worden, die im Zusammenhang mit Clankriminalität oder Hawala-Banking stehen. Der Rechtsstaat darf natürlich nicht akzeptieren, dass bestimmte Personen oder Personenkreise Straftaten Landtag begehen und Gewinne oder Entlohnungen aus unerlaubten Tätigkeiten danach reingewaschen werden. Aus diesem Grunde enthält der Antrag durchaus unterstützenswerte Punkte. Sie loben die 2018 erfolgte Etablierung einer ressortübergreifenden Taskforce von Finanzministerium, Innenministerium und Justizministerium, die Zusammenhänge zwischen Organisierter Kriminalität und Finanzströmen aufdecken soll. Das Motto lautet: Follow the money. – Wir identifizieren bislang unbekannte Straftaten, indem wir der Spur des Geldes zu dessen Entstehung folgen. Das ist vernünftig. Wir verstehen die grundsätzliche Entscheidung des Landes, vergleichbar mit dem Vorgehen des Bundes die Bekämpfung von Steuerkriminalität, Geldwäsche und Cybercrime in einer neuen Zentralbehörde zu bündeln. Sie wollen ein Landesfinanzkriminalamt einrichten. Das bietet auch eine Chance. Sie wollen die Aufsicht über den Nichtfinanzsektor stärken und besser vernetzen. – Einverstanden. Für die öffentliche Auftragsvergabe akzeptieren Sie zukünftig nur noch Vertragspartner mit unzweifelhafter Identität des wirtschaftlichen Eigentümers. – Auch gut. Die vorgenannten Anliegen kann die FDP-Landtagsfraktion nachvollziehen und unterstützt Sie dabei. Das können wir aber leider nicht für alle der von Ihnen in Ihrem Antrag geforderten Maßnahmen sagen, denn dieser enthält durchaus auch problematische Punkte. Sie fordern eine einzelfallbezogene Rückmeldung zu jeder Verdachtsmeldung von der Financial Intelligence Unit (FIU) an die den Meldevorgang auslösende Stelle. Das dürfte nicht bei allen Eingaben effizient sein. Die aktuellen Berichte über den großen Arbeitsrückstau bei der FIU legen die Annahme nahe, dass dies absehbar bereits aus rein organisatorischen Gründen nicht gelingen dürfte. Am kritischsten sehen wir allerdings die von CDU und Grünen beabsichtigte Berufsaufsicht für Notare, Makler und Steuerberater. Wir halten es für falsch, diese Berufsgruppen für mögliche illegale Handlungen ihrer Mandanten heranzuziehen, sofern diese selber gar keine Kenntnis von dunklen Geschäften haben. Der Schutz des Berufsgeheimnisses ist eine elementare Voraussetzung für eine vertrauensvolle Mandantenbeziehung. Der Berufsgeheimnisschutz darf nicht nur für Rechtsanwälte gelten, sondern ist analog auch Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zu gewährleisten. Steuerberater sind wie Anwälte mit rechtlichen Beratungsleistungen tätig. Nach § 32 Abs. 2 Steuerberatergesetz sind Steuerberater und Abschlussprüfer ein Organ der Steuerrechtspflege. Ein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung der Berufsgruppen ist nicht erkennbar. 15.06.2023 Pflichten einer neuen Berufsaufsicht machen nur Sinn, wenn diese bei Versäumnissen auch wirksame Sanktionen nach sich ziehen. Das halten wir nicht für sachgerecht. Ansonsten würde bei einer steuerrechtlichen Beratung der Schutz des Mandatsgeheimnisses und die damit einhergehende Verpflichtung zur Vertraulichkeit alleine vom Zufall abhängen. Es hinge davon ab, ob Beratungsleistungen durch einen Steuerberater oder durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Neben dem, was Sie im Antrag schreiben, sind auch ein paar Punkte von Interesse, die Sie ausdrücklich nicht thematisieren. Erstens. Wie wollen Sie zukünftig mit Vermögenseinziehungen umgehen? Andere Bundesländer machen dies konsequenter, wenn sich beispielsweise Großfamilienclans große Immobilienvermögen oder hochpreisige Fuhrparks dank Geldwäscheaktivitäten aufbauen. Zweitens. Wie gedenken Sie, Herr Finanzminister, die neuen internationalen Steuerrichtlinien DAC 7 zur Plattformökonomie und DAC 8 beim Einsatz von Kryptowährungen umzusetzen? Da liegt sicherlich auch ein großes Potenzial. Und drittens – mein Vorredner hat es angesprochen –, Herr Finanzminister, stehen Sie weiter zu Ihrer langjährigen Ablehnung des Bargeldverbotes, die wir oft gemeinsam hier im Hause vertreten haben. Wir ermuntern Sie ausdrücklich dazu, Ihre Position nicht zu räumen. Wir dürfen nicht viele ehrliche Bürger unter einen Generalverdacht stellen. Zu diesen zuletzt aufgeworfenen Aspekten würden uns auch die Darlegungen der Landesregierung interessieren. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
