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Markus Wagner

AfD 14.06.2023 Sitzungen 18/36

Die Landesregierung will hier heute in erster Lesung Eingriffe in die Grundrechte der Bürger verstetigen. Der Grund: Tatsächliche und mutmaßliche Kriminelle sowie Extremisten sollen abgehört und ausgeforscht werden. Beweise sollen so gesichert werden, an die unsere Polizei sonst nicht herankommt. Das ist, unter richterlichem Vorbehalt, erst einmal in Ordnung. Das sage ich als konservativer Innenpolitiker. Als zweites möchte die Landesregierung die Berichtspflichten neu zusammenfassen respektive vereinheitlichen. Da hingegen meldet mein liberales Herz schon Zweifel an. Wenn wir als Staat – aus berechtigtem Interesse – in die Grundrechte der Menschen eingreifen, dann ist vor allem eines wichtig: Transparenz! Wir sollten im Ausschuss noch einmal darüber reden, ob wir nicht generell zu einer jährlichen Berichtspflicht übergehen. Und: Transparenz muss auch kontrolliert werden. Und zwar demokratisch. Jedoch: Elfmal wurden unsere Abgeordneten nicht nach den demokratischen Gepflogenheiten in die Kontrollkommission gewählt. Innere Sicherheit, freiheitlicher Rechtsstatt, demokratie-theoretische Erwägungen und parlamentarische Usancen sollten jedoch nicht gegeneinander stehen, sondern miteinander verbunden werden. Aber das besprechen wir ja ganz sicher noch im Ausschuss. Landtag Anlage 3 Zu TOP 19 – „Gesetz zur Übermittlung von Schülerinnen- und Schülerdaten am Übergang von der Schule in den Beruf (Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetz NRW“ – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, allen jungen Menschen nach der Schule eine Anschlussperspektive zu eröffnen und damit eine berufliche Zukunft zu ermöglichen. Eine Berufsausbildung eröffnet jungen Menschen gesellschaftliche Teilhabe. Wie wichtig dies ist, zeigt, dass zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen über keine Berufsausbildung verfügen. Eine Berufsausbildung schafft vielfältige Chancen und Aufstiegsmöglichkeiten. Sie ist somit eine verlässliche Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben, sie bietet einen hohen Schutz vor Arbeitslosigkeit und bewahrt vielfach vor Armut. Wir sind davon überzeugt: Wer beruflich ausgebildet ist, hat die beste Grundlage für ein glückliches und selbstbestimmtes Leben. Leider gelingt es trotz intensiver Bemühungen nicht allen Schülerinnen und Schülern, nach Beendigung der Schule eine Anschlussperspektive zu finden. Diese Schülerinnen und Schüler dürfen am Übergang von der Schule in den Beruf nicht verloren gegeben werden. Wir werden den jungen Menschen noch in der Schule konkrete Angebote für eine Anschlussperspektive nach der Schulzeit unterbreiten. Daran arbeiten wir als Landesregierung gemeinsam mit unseren Partnern im Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen sehr intensiv und haben gemeinsam im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) bereits im Jahr 2021/2022 einen Prozess gestartet, in dem Schülerinnen und Schüler, die zu bestimmten Zeitpunkten noch keine Anschlussperspektive haben, frühzeitig identifiziert werden. Der § 31 a SGB III ist dazu ein hilfreicher ergänzender Baustein für diejenigen jungen Menschen, die trotz aller bis dahin erfolgten Bemühungen am Ende der Schulzeit immer noch ohne Anschlussperspektive sind. Ziel des § 31a SGB III ist, dass die Agenturen für Arbeit Schülerinnen und Schüler ohne Anschlussperspektive unmittelbar anschreiben und auf das Angebot der beruflichen Orientierung und Berufsberatung hinweisen können, gerade auch wenn sie nicht mehr in der Schule sind. 14.06.2023 Hierfür benötigen die Agenturen für Arbeit von den Schulen Daten von Schülerinnen und Schülern ohne Anschlussperspektive. Um die Übermittlung der Daten zu ermöglichen, ist in Nordrhein-Westfalen nach § 120 Absatz 7 Satz 2 Schulgesetz eine entsprechende landesgesetzliche Regelung erforderlich. Mein Ministerium hat zusammen mit dem Ministerium für Schule und Bildung den Entwurf des „Gesetzes zur Übermittlung von Schülerinnen- und Schülerdaten im Übergang von der Schule in den Beruf“ erarbeitet, mit dem Ziel, eine landesrechtliche Regelung zu schaffen, die sowohl die Datenerhebung zu den konkreten beruflichen Anschlussperspektiven als auch die Datenübermittlung zwischen Schulen und der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht, sodass die örtlichen Agenturen ihrem Auftrag nach § 31 a SGB III, die Schülerinnen und Schüler zu kontaktieren und über ihre Informations- und Beratungsleistungen informieren, nachkommen können. Leitgedanke des Gesetzes ist es, Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf frühzeitig und noch besser zu erkennen, um ihnen einen erfolgreichen Berufseinstieg zu ermöglichen. Einige dieser jungen Menschen sehen für sich häufig keine Anschlussperspektiven, aber auch keine bzw. keine adäquaten Ansprechpersonen, die ihnen weiterhelfen können. Darüber hinaus sollen mit der Einführung des Gesetzes unnötige Warteschleifen und nicht zielführende Maßnahmen für junge Menschen vermieden werden. Ich bringe den Gesetzentwurf heute ein mit dem Ziel, dass das Gesetz für die betroffenen Schülerinnen und Schüler des Abschlussjahrgangs 2023/2024 zum ersten Mal greifen kann. Wir werden „Kein Abschluss ohne Anschluss“ weiterentwickeln und dabei für alle jungen Menschen passende Übergänge ermöglichen. Landtag Anlage 4 Zu TOP 20 – „Vierter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag, 4. MÄStV)“ – zu Protokoll gegebene Rede Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Im letzten Monat haben die Abgeordneten dieses Hohen Hauses mit großer Mehrheit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag zugestimmt. Sie sind damit einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegangen. Hierfür und für das der Landesregierung entgegengebrachte Vertrauen danke ich Ihnen. Ich habe letzten Monat an dieser Stelle versichert, dass weitere Schritte folgen werden. Ein weiterer liegt Ihnen nun vor. Der 3. Medienänderungsstaatsvertrag war wesentlich für die Schärfung des Auftrags und für die Verbesserung der Aufsicht. Die Vorfälle in Teilen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im letzten Sommer haben uns jedoch allen vor Augen geführt, wie wichtig wirksame Kontrollmechanismen sind. Ich habe es in diesem Zusammenhang bereits mehrfach erklärt und betone es nochmal: Die Vorgänge, die 2022 öffentlich geworden sind, sind nicht zu akzeptieren. Sie haben der Akzeptanz des pflichtfinanzierten Rundfunksystems sehr geschadet. Als unmittelbare Reaktion auf diese Vorfälle hat die Landesregierung mit den anderen Ländern den 4. Medienänderungsstaatsvertrag auf den Weg gebracht. Er setzt hohe und einheitliche Standards im gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland in den Bereichen Compliance, Transparenz und Aufsicht. Und, ich möchte hier betonen, dass der WDR auf der Grundlage seines sehr detaillierten Regelungsrahmens hier bereits einer der Vorreiter im Länderkreis ist. Es ist wichtig, dass hohe Standards für alle Rundfunkanstalten gelten. Die vorgeschlagenen Regelungen begleiten Maßnahmen, die die Rundfunkanstalten selbst zur Verbesserung ihrer Compliance-Systeme, ihrer Transparenz und ihrer Gremienaufsicht ergriffen haben. Diese Maßnahmen sind ausdrücklich zu begrüßen. Aber ebenso ausdrücklich muss auf weitere gedrängt werden. Es geht darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu fordern, um ihn so auch zu fördern. Es geht darum, ihn durch 14.06.2023 Reformen zukunftsfähig und auf Grundlage breiter Akzeptanz dauerhaft zukunftsfest zu machen. Der 4. Medienänderungsstaatsvertrag ist dabei Teil eines umfassenden Reformprozesses, der fortgesetzt werden wird. Auf den 4. Medienänderungsstaatsvertrag werden weitere Schritte folgen, die in diesem Hohen Haus auch schon mehrfach zur Sprache gekommen sind: – Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden fortentwickelt. Die Anstalten sollen insbesondere noch mehr und noch enger zusammenarbeiten. – Ferner soll der im März eingesetzte Zukunftsrat bis Ende des Jahres wichtige Impulse für die Zukunft und die Akzeptanz des öffentlichrechtlichen Rundfunks geben. Die Landesregierung setzt sich weiterhin für einen starken, für einen reformierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein. Wir haben schon vieles auf den Weg gebracht und werden weitere Maßnahmen konsequent und zügig angehen. Der 4. Medienänderungsstaatsvertrag ist ein weiterer wichtiger Schritt auf diesem Reformkurs. Ich möchte Sie daher bitten, auch diesem zuzustimmen.

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