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Dr. Marcus Optendrenk

14.06.2023 Sitzungen 18/36

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Bausparkasse“ hat nicht nur im Schwäbischen einen nahezu mythischen Klang. „Bauen“, „Sparen“, „Kasse“ klingen motivierend und sind ein wichtiger Baustein bei der Finanzierung von Wohneigentum. Unsere Bausparkassen sind eine wichtige Säule beim Erwerb und der Modernisierung von Wohneigentum und damit auch für die private Altersvorsorge. (Ralf Witzel [FDP]: Zu Recht!) Auch die Bausparkassen in Deutschland stehen vor enormen Herausforderungen. Die grundsätzliche Nachfrage nach Immobilien und Finanzierung ist weiter auf hohem Niveau. Jedoch wirken sich das steigende Zinsniveau, die Inflation und hohe Materialkosten beim Bau ganz erheblich auf die Finan-14.06.2023 zierungsnachfrage und, wie wir wissen, auch auf die Baukonjunktur aus. Das spüren auch die Bausparkassen. Es werden daher flächendeckend Möglichkeiten einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen den Landesbausparkassen bis hin zu Fusionen von Instituten geprüft, um dem Kostendruck entsprechend zu begegnen und Synergieeffekte zu nutzen. Darauf ist vorhin schon eingegangen worden. Auch die Träger der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse und der LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin – Hannover beabsichtigen nun ihre Fusion und die Vereinigung der Institute. Die Resonanz zu dieser Fusion ist durchgängig positiv. Das ist vorhin schon dargestellt worden. Die Träger der LBS West haben uns als Landesregierung gebeten, zusammen mit dem Land Niedersachsen den rechtlichen Rahmen für eine Vereinigung der LBS West und der LBS Nord zu schaffen. Der vorliegende Staatsvertrag ermöglicht die Fusion, bewirkt diese aber rechtlich nicht unmittelbar. Vielmehr bedarf es des hierfür notwendigen Verschmelzungsvertrages, der bereits am 5. April 2023 zwischen der LBS West und der LBS Nord unter Beteiligung ihrer jeweiligen Träger geschlossen wurde. Ebenso ist ein Antrag beim Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen auf Genehmigung der Fusion nötig. Ein Staatsvertrag ist im vorliegenden Fall erforderlich, weil das Land Niedersachsen das Bauspargeschäft der LBS Nord als öffentliche Aufgabe auf die LBS West als übernehmende Anstalt des öffentlichen Rechts überträgt. Zukünftig soll die LBS Nord-West einen Sitz in Münster und einen Sitz in Hannover haben. Die so verschmolzene Anstalt des öffentlichen Rechts wird somit über die Grenzen der Bundesländer hinweg tätig. Auch wenn die LBS NordWest in beiden Ländern jeweils einen Sitz haben wird, ist festzuhalten: Grundsätzlich findet nordrhein-westfälisches Recht Anwendung. Die Trägerschaft an der LBS NordWest bleibt eine öffentliche Aufgabe. Privatrechtliche Personen bedürfen für eine Trägerschaft neben der Zustimmung der Träger daher einer Beleihung. Gleichzeitig setzt der Gesetzentwurf eine redaktionelle Änderung der Landeshaushaltsordnung infolge der Umfirmierung um. Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung ersetzt der Landesstaatsvertrag die bisherige anstaltsrechtliche Grundlage der LBS West im Gesetz über die LBS Westdeutsche Landesbausparkasse. Dieses Gesetz ist daher ab diesem Zeitpunkt obsolet und kann aufgehoben werden – ein Beitrag zur Bereinigung von Gesetzeswerken. Landtag Durch die Fusion der LBS West und der LBS Nord entsteht ein konkurrenzfähiges und zukunftsorientiertes Unternehmen, das den Standort Nordrhein-Westfalen und die gemeinsame Arbeit der Standorte in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen stärken wird. Gestatten Sie mir den Hinweis, dass die von der FDP in ihrem Entschließungsantrag thematisierten Fragestellungen in der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses und Haushalts- und Finanzausschusses in der vergangenen Woche ausführlich beantwortet worden sind. Das gilt insbesondere für die angesprochenen Rechtsfragen. Sie tun allerdings so, Herr Kollege Witzel, als hätten Sie die ausführlichen und plausiblen Antworten des Finanzministers entweder gar nicht wahrgenommen, was ich nicht glauben kann, oder nicht adäquat aufgenommen, was ich nach der Rede, die Sie hier gehalten haben, unterstellen muss. Jedenfalls kann ich nicht glauben, dass Sie sich von mir nicht haben überzeugen lassen, das, was Sie an Fragen gestellt haben, wirklich in aller Ausführlichkeit beantwortet bekommen zu haben, und dass Sie jetzt einfach so tun, als hätten Sie das gar nicht zur Kenntnis genommen. Vielleicht ist ihr Entschließungsantrag ja schon vorher entstanden. Aber es ist gut, dass es von solchen Ausschusssitzungen immer ein gutes Protokoll gibt. (Ralf Witzel [FDP]: Sehr gut!) Daher bitte ich abschließend um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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