Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Landtagsfraktion will das bewährte Dreisäulenmodell erhalten. Für Produkte der Bankdienstleistungen, der Assekuranz und des Bausparens gibt es jeweils private, genossenschaftliche und öffentliche Anbieter in diesem Landtag Land. Diese sollen in der Marktwirtschaft in einem möglichst fairen Wettbewerb untereinander um Kunden und Marktanteile werben. Genau diese Augenhöhe sehen wir bei den Fusionsregelungen verletzt. In der begleitenden Anhörung hat der Verband der Privaten Bausparkassen zu Recht darauf hingewiesen, dass es eine einseitige Durchbrechung des Dreisäulenmodells darstellt, wenn es exklusiv der LBS gestattet wird, Wettbewerber anderer Säulen erwerben und auf sich verschmelzen zu können. Fusionen kommen für die FDP-Landtagsfraktion nur innerhalb der jeweiligen Säulen in Betracht, um einen funktionierenden Anbieterwettbewerb der LBS mit privater und genossenschaftlicher Konkurrenz sicherzustellen. Der Verband der Privaten Bausparkassen wirft in seiner Stellungnahme 18/570 auf Seite 4 zu Recht die Frage auf, „ob“ – ich zitiere im Wortlaut – „hier nicht in wettbewerbswidriger Weise ein Übernahmeschutz zu Gunsten der LBS NordWest geschaffen wird.“ – Zitat Ende. In der mündlichen Erörterung hat der Experte Christian König es ausweislich des Wortprotokolls 18/266, nachlesbar auf Seite 17, so formuliert – im Wortlaut –: „Meiner Einschätzung nach ist man in gewisser Weise nicht gleichberechtigt, […]“. Herr Finanzminister, Sie machen sich heute eine Regelung zu eigen und betonen, diese sei kein Novum, sondern bestehe seit Jahren. Genau das ist richtig. Die von Ihnen aktuell getroffenen Regelungen entsprechen denen Ihres Amtsvorgängers Norbert Walter-Borjans, bei deren Beschlussfassung am 2. Juli 2014 Sie als Abgeordneter der 16. Wahlperiode und Sprecher der CDU-Landtagsfraktion für Haushalt und Finanzen diesem Konstrukt jedenfalls nicht zugestimmt haben. Das können Sie im Plenarprotokoll 16/62 nachlesen. Heute reden wir jedoch nicht nur über eine Gesetzesänderung, sondern gleich dessen gesamte Ersetzung durch einen Staatsvertrag. Damit werden bestimmte Regelungen auf Dauer konserviert. Wir halten es als FDP-Landtagsfraktion nicht für richtig, die Gestaltung und Modalitäten zukünftiger Fusionen von Bausparkassen dem Gesetzgeber zu entziehen. Die LBS hat im Rahmen der Sachverständigenanhörung – ausweislich Stellungnahme 18/567 – vorgetragen: Sie betrachtet das intendierte neue LBS-Gebilde als – Zitat auf Seite 2 – „Nukleus weiterer Fusionen“. Bei diesen schalten Sie uns als Gesetzgeber aus. Sofern zukünftige Fusionsabsichten nicht gleichzeitig Anlass zur Änderung des Staatsvertrages sind, bedürfen sie nämlich keiner Zustimmung des Landtags mehr. Dabei sind ausdrücklich Verschmelzungen von privaten oder genossenschaftlichen Bauspar-14.06.2023 kassen auf die LBS NordWest nicht ausgeschlossen, nicht einmal für Unternehmen, die selbst keine Bausparkassen sind, deren Geschäftstätigkeit sich aber im Rahmen der in § 4 Abs. 1 des Staatsvertrages bzw. § 4 des Gesetzes über Bausparkassen beschriebenen Aufgaben bewegt. Dieser weite Anwendungsbereich des § 8 des Staatsvertrages scheint der FDP-Landtagsfraktion ohne einen Zustimmungsvorbehalt zugunsten des Landtags nicht opportun. Ein weiterer Kritikpunkt ist Folgender: Die FDP-Landtagsfraktion erkennt die Besonderheiten des Geschäftsmodells des deutschen Bausparens für die notwendige Belebung und Modernisierung des Immobilienmarktes und möchte daher einen Transfer der Aufsicht über die LBS von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, hin zur Europäischen Zentralbank, EZB, und die damit verbundenen regulatorischen Aufwendungen vermeiden. Ab einer Bilanzsumme von 30 Milliarden Euro kann die EZB die Aufsicht über ein Finanzinstitut übernehmen. Damit erwächst aus der Fusion das immanente Risiko, dass das Bausparen als Ausdruck der deutschen Sparneigung in einem konservativen Anlagenmodell durch die europäische Regulierung leidet, die sich ansonsten mit internationalen Großbanken und deren oft risikobehaftetem Geschäft befasst. Das durch Fusion neu entstehende Institut dürfte bei günstiger Geschäftsentwicklung schon bald an diese neue regulatorische Hürde stoßen. Auch diese Warnung ist Erörterungsgegenstand der Sachverständigenanhörung gewesen. Insbesondere aus den zuvor dargelegten drei Gründen lehnt die FDP-Landtagsfraktion den Staatsvertrag ab. Wir bleiben insoweit unserer inhaltlichen Ausrichtung und unseren Grundsätzen treu, die wir auch in früheren Wahlperioden dazu bezogen haben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
