Martin Lucke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 110.000 Asylbewerber und Flüchtlinge haben bereits 2023 den Weg nach Deutschland gefunden, 21.800 davon nach Nordrhein-Westfalen. Nach vier Monaten – sprich: nach einem Drittel des Jahres – sind somit bereits halb so viele Menschen nach NRW gekommen wie im gesamten Vorjahr. Dabei handelt es sich um Menschen aus dem Nahen und Mittleren Osten sowie aus Afrika. Schutzsuchende aus der Ukraine kommen noch dazu. Die Kommunen kommen seit Monaten an ihre Grenzen. Sie leisten tolle Arbeit und doch reicht es teilweise nicht. Wenn nun die Kommunen, die vor Ort die Konsequenzen tragen, angesichts immer weiter steigender Zuwanderung und damit verbundener Kosten mehr Unterstützung fordern, habe ich dafür vollstes Verständnis. Wenn Sie jedoch der Landesregierung vorwerfen, die Kommunen im Stich zu lassen, so muss ich dem entschieden entgegentreten. Wir in Nordrhein-Westfalen stehen fest an der Seite der Kommunen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nordrhein-Westfalen hat im letzten Jahr rund 2 Milliarden Euro an Landesmitteln an die Kommunen gezahlt und wird diese Unterstützung weiter fortsetzen. Der Kollege Panske hat das gestern an dieser Stelle ausgeführt. Die Landesregierung hat seit dem letzten Jahr etliche Plätze in dauerhaften Einrichtungen geschaffen, anders als die SPD-geführte Landesregierung im Jahr 2015, deren Schaffung von angeblich 85.000 Plätzen Sie in Ihrem Antrag anpreisen. Die Zahl war jedoch nur deshalb so hoch, weil das Land im Rahmen der Amtshilfe Unterkünfte der Kommunen unterstützt und diese dann als Landeseinrichtung ausgewiesen hat. Es kommt nicht darauf an, die Bilanz durch kommunale Einrichtungen aufzubessern, sondern mit Nachdruck auf dem angespannten Markt nach geeigneten Unterkünften zu suchen. Die versprochene Unterstützung des Bundes bei der Suche konnte bislang keinen Beitrag zur Steigerung der Möglichkeiten leisten. Die vorgeschlagenen Liegenschaften waren oft entweder schon bekannt oder Landtag unbebaute Grundstücke. In der Kürze der Zeit sind darauf schlicht keine Gebäude zu errichten, jedenfalls nicht solche, die den Bedingungen entsprechen, die wir den zugewanderten Menschen anbieten wollen. Damit komme ich zu einem weiteren Punkt Ihres Antrags. Zum einen bemängeln Sie die mangelnden Kapazitäten der Landesunterkünfte, zum anderen fordern Sie aber auch, die Größe der Notunterkünfte zu reduzieren. Beides zusammen ist bei der gegenwärtigen Lage schlicht nicht darstellbar. Dass die Bedingungen in den Notunterkünften nicht denen der zentralen Unterbringungsstellen entsprechen, ist misslich, aber auch logisch, denn Notunterkünfte sind nicht das Ergebnis langer Planung. Sie sind dazu gedacht, Menschen, die vor Krieg oder Verfolgung fliehen, eine kurzfristige und sichere Bleibe zu bieten. Entscheidend ist es, weitere Unterkünfte zu finden und in die Suche auch die Kommunen bestmöglich einzubeziehen. Deswegen hat das Kabinett entschieden – Herr Kollege Moor, Sie haben es schon angesprochen –, mit einer Änderung des FlüAGs Unterbringungsplätze in Landesunterkünften unabhängig vom Einrichtungstyp künftig im Verhältnis eins zu eins, also zu 100 % auf die Aufnahmeverpflichtung der jeweiligen Kommunen anzurechnen. Somit wird die Bereitschaft der Kommunen, Landeseinrichtungen zu ermöglichen, erhöht. Gleichzeitig werden die Kommunen, die sich besonders stark engagieren, entlastet. Ich möchte die Diskussion noch auf einen weiteren Punkt lenken. Sie fokussieren sich in Ihrem Antrag nur auf die finanziellen Forderungen der Kommunen. Allerdings fordern diese seit geraumer Zeit nicht nur mehr Unterstützung, sondern auch einen Kurswechsel in der Migrationspolitik Deutschlands. Allein die Bekämpfung der Symptome fehlgeleiteter Migrationspolitik reicht nicht aus. Es müssen auch die Ursachen in den Blick genommen werden. Die Beschlüsse des Flüchtlingsgipfels vor zwei Wochen gehen in die richtige Richtung, müssen jedoch auch umgesetzt werden. Den Worten des Kanzlers und Frau Faesers müssen nun endlich Taten folgen. Es bedarf einer deutlichen Begrenzung vor allem der illegalen Migration verbunden mit einer Rückführungsoffensive von ausreisepflichtigen Migranten. Es bedarf einer fairen Verteilung in der EU verbunden mit einheitlichen Standards von Zuwendungen. Es bedarf ferner Asylverfahren an den Außengrenzen oder in Drittstaaten. So schaffen wir es, den Menschen zu helfen, die unseres Schutzes bedürfen. So ermöglichen wir Ihnen einen sicheren Weg nach Deutschland, und so können wir gleichzeitig im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten eine Integration der Menschen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt erreichen. Vor allem aber entlasten wir damit auch die Kommunen vor Ort. 25.05.2023 Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir zu und freuen uns auf gedeihliche Diskussionen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
