Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag ist von großer Relevanz. Er regelt vor allem den zukünftigen Auftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Dieser ist insbesondere für zwei Fragen von fundamentaler Bedeutung. Er bestimmt erstens die Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit die zukünftige Entwicklung des Pflichtbeitrags und entscheidet zweitens über Wettbewerbschancen der unterschiedlichen privaten Medienanbieter und damit nicht weniger als die Vielfaltssicherung im Medienangebot. In beiderlei Hinsicht wird der vorliegende Staatsvertrag den Handlungsnotwendigkeiten einer Strukturreform nicht ansatzweise gerecht. Er unterlässt die dringend notwendige Fokussierung des öffentlich-25.05.2023 rechtlichen Rundfunks auf seinen Grundversorgungsauftrag. Wie die Sachverständigenanhörung eindrucksvoll gezeigt hat, bestehen heute bereits 70 % der ausgestrahlten Inhalte in der Primetime aus reiner Unterhaltung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erhält mit diesem Medienänderungsstaatsvertrag außerdem einen Freifahrtschein für seine Onlineexpansion ins Internet, in Mediatheken und in Streaming-Plattformen. Notwendige Strukturreformen zur wirtschaftlichen Konsolidierung finden hingegen nicht statt, da die Auftragsdefinition keine ernsthaften Schranken setzt. (Beifall von der FDP) Dabei ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk unseres Landes aktuell bereits der teuerste der Welt. Dieser Umstand zeigt die Notwendigkeit und zugleich auch das Potenzial für eine Verschlankung und zur Kostenreduktion. Mit der Verabschiedung des heutigen Gesetzes steht die nächste Beitragserhöhung vor der Tür, und das muss jedem bewusst sein, der seine Hand gleich für dieses Vertragswerk hebt. Viel schlimmer noch sind im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag die negativen Auswirkungen auf die Entwicklung und das bloße Vorhandensein von Medienvielfalt in unserem Land. Zahlreiche kommerzielle Anbieter von Qualitätsjournalismus, die seit etlichen Jahrzehnten für die Vielfaltssicherung der Berichterstattung sorgen, stehen in Zeiten der digitalen Transformation unter einem großen ökonomischen Druck. Für ihre Existenz und Weiterentwicklung sind faire Rahmenbedingungen für den Wettbewerb zwischen privaten Anbietern und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk von fundamentaler Bedeutung. Genau diese fehlen im Staatsvertrag völlig. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat das große Privileg einer staatlich garantierten, konjunkturunabhängigen Finanzausstattung von 8,5 Milliarden Euro und darf diese noch durch Werbung und Verwertungsrechte auf über 10 Milliarden Euro ausbauen. Private Anbieter hingegen müssen ihr Geld jeden Tag neu beim Kunden und bei der Werbewirtschaft am Markt verdienen, was bei diesen ungleichen Rahmenbedingungen zunehmend schwieriger wird. Für den Erhalt von Medienvielfalt brauchen wir neue Spielregeln für einen fairen Wettbewerb. (Beifall von der FDP) Genau hier weist der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag große Versäumnisse auf, die niemand überhören konnte, der nicht ganz taub an der Sachverständigenanhörung teilgenommen hat. Besonders die vorgesehene Flexibilisierung im Bereich der Telemedien birgt die Gefahr einer nahezu schrankenlosen digitalen Betätigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die zu Lasten der privaten Anbieterseite geht. Landtag Die Presseähnlichkeit zahlreicher Onlinetexte von öffentlich-rechtlichen Anstalten wird nicht unterbunden. Dabei füllen sie bereits heute locker das Volumen einer dicken gedruckten Tageszeitung. Sendeanstalten können weiterhin ellenlange Texte ohne Sendungsbezug und sogar zielgruppenspezifische Fachveröffentlichungen ins Internet einstellen und mit ihrer Onlineexpansion Lokalpresse und Fachzeitschriften unmittelbar in deren Existenz gefährden. Es fehlt eine sinnvolle programmliche Abgrenzung öffentlich-rechtlicher Mediatheken von privaten Streaming-Angeboten. Das ist eine ernsthafte Gefahr für privatwirtschaftliche Wettbewerber im Digitalbereich. Die öffentlichen Anstalten haben bereits angekündigt, einen dreistelligen Millionenbetrag vom linearen in den nonlinearen Bereich verschieben zu wollen. Eine Begrenzung des öffentlich-rechtlichen Auftrags, die die Rundfunkanstalten stärker auf ihre Kernaufgaben fokussiert und damit gleichzeitig privaten Medien einen Markt erhält, in dem sie als freie Medien existieren können, sollte das Ziel einer verantwortungsvollen Landespolitik sein, um eine echte und robuste Medienvielfalt und -freiheit in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten. (Beifall von der FDP) Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag wird all diesen Erwartungen und Notwendigkeiten nicht ansatzweise gerecht. Er darf deshalb vom Landtag nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion so nicht beschlossen werden und gehört in der Tat zurück in die Montagehalle. Von der Landesregierung erwarten wir, dass sie die Warnungen der Zeitungsverleger, der freien Presse und privater Rundfunkanstalten, die hier in den letzten Wochen sehr eindringlich vorgetragen worden sind, ernst nimmt und mit anderen Bundesländern in Nachverhandlungen eintritt, um hier zu existenziell notwendigen Verbesserungen zu kommen, damit Medienvielfalt in Nordrhein-Westfalen künftig eine Chance hat. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
