Christof Rasche
Herzlichen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Minister Laumann das Wort. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schön, dass sich die Sozialdemokraten jetzt vielleicht auch ein bisschen mit der Pflegekammer arrangieren. Das ist eine gute Entwicklung nach dem alten Prinzip, dass man die Hoffnung nie aufgeben soll. Ich will erst einmal sagen, dass wir die Fragen abschichten müssen. Erstens hat die Pflegekammer in ihrer Satzung schon längst eine Entschädigungsregelung eingebaut; die gibt es. (Marco Schmitz [CDU]: Die glauben es nicht!) Der zweite Punkt ist die Frage des gesetzlichen Anspruchs für die Freistellung. Da ist der Sachstand zur Zeit der: Wenn wir es im Heilberufegesetz regeln, muss man erst einmal die Frage klären, ob man es für alle oder nur für einige Kammern regelt. (Thorsten Klute [SPD]: Hat Herr Schmitz ge- rade beantwortet!) Ich kann Ihnen sagen: Die Wahrheit ist, dass auch ehemals fast ausschließlich freiberuflich Tätige heute immer mehr Angestellte haben. Es gibt heute sehr viele angestellte Ärzte. Es ist nicht mehr so, dass die Ärzte in der Regel freiberuflich sind. Alle Krankenhausärzte sind angestellte Ärzte. In Arztpraxen findet die Anstellung immer mehr Raum. Wir diskutieren das in vielen anderen Fragen. Bei Rechtsanwälten ist es ähnlich; es gibt in großen Kanzleien immer mehr angestellte Rechtsanwälte; die sind natürlich alle in dem verkammerten System. Deswegen habe ich in der Auseinandersetzung um die Pflegekammer schon immer gesagt: Davon auszugehen, dass Kammern nur für Selbstständige denkbar sind, ist eigentlich ein bisschen aus der Zeit gefallen. Deswegen ist es richtig, dass meine Fachabteilung gesagt hat: Wenn wir das im Heilbe-Landtag rufegesetz regeln sollen, dann soll die Kammer mal einen Vorschlag machen. Es ist auch erst einmal richtig, zu sagen: Hier, das ist ein Gesetz für euch, für die Berufe, die im Heilberufebereich verkammert sind. Macht doch mal einen Vorschlag! Deshalb wollen wir einmal abwarten, dass die Kammern selber einen Vorschlag zu dieser Frage machen – wir werden auch nicht unendlich abwarten –, und dann werden wir im Heilberufegesetz Regelungen finden, dass die Menschen, die in einer Kammer – vor allen Dingen auch in der Pflegekammer – sind, egal wo sie arbeiten, und die ein Mandat haben, in der Kammer mitzuarbeiten, dieses Mandat auch wahrnehmen können. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit. Wenn Sie einmal daran zurückdenken, wie wir die Zusammensetzung der Kammerversammlung – Männer und Frauen, Pflegekräfte in der Altenpflege oder in der Krankenpflege – geregelt haben, dann können Sie daran erkennen, dass wir uns sehr viel Gedanken darüber gemacht haben, dass sich alle in dieser Kammer einbringen können. Das werden wir auch in dieser Frage sicherstellen. – Schön Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
