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Dr. Werner Pfeil

FDP 25.05.2023 Sitzungen 18/34

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Wer im Dreiländereck von Belgien, den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen lebt, bemerkt die Grenze oft nicht mehr; es sei denn, er wird krank und muss auf der anderen Seite der Grenze zum Arzt. Wenn Bürgerinnen und Bürger aus Grenzregionen medizinische Hilfe benötigen, suchen Sie in der Regel in der Nähe ihres Wohnortes nach Versorgung. Oft ist es dabei einfacher und schneller, die Grenze 25.05.2023 zu überqueren, und darin liegt teilweise das Problem, obwohl es rein rechtlich kein Problem geben dürfte. Der grenzüberschreitende Patientenschutz ist ein Thema von großer Bedeutung und von großer Tragweite. Europa zeigt seine Stärke vor allem dann, wenn es den Bürgerinnen und Bürgern Chancen eröffnet und alle das Potenzial der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nutzen können. Im EVTZ der Euregio Maas-Rhein gibt es zum Beispiel das Projekt „euPrevent“, das sich mit grenzüberschreitender Gesundheitsvorsorge beschäftigt. Des Weiteren gab und gibt es einen euregionalen Gesundheitsatlas sowie zahlreiche Gesundheitsvorsorgeprojekte vor, während und nach der Pandemie. Außerdem gibt es die EU-Patientenmobilitätsrichtlinie, die in allen EU-Staaten seit 2013 umgesetzt wird. Danach müssen die gesetzlich Versicherten die Kosten einer Krankenhausbehandlung, für die eine Vorabgenehmigung erteilt wurde, in genehmigter Höhe von der Krankenversicherung erstattet bekommen. Ich betone es: müssen. Bei ambulanten Behandlungen ist die Krankenkasse verpflichtet, die Kosten in der Höhe zu erstatten, in der sie für eine vergleichbare inländische Behandlung übernommen werden würden. Sollte eine Krankenkasse einen Anspruch ablehnen, hat jeder Krankenversicherte nach der Richtlinie das Recht auf Überprüfung der ihn betreffenden Verwaltungsentscheidung. Das schließt den Weg zu den Gerichten ein. Bedauerlich ist, dass Krankenkassen zum Teil immer noch zu selten Behandlungen in Partnerländern, also jenseits der Grenze, übernehmen. Die Gerichte müssen sich daher immer wieder mit Klagen von Patientinnen und Patienten befassen. Genau darum geht es in diesem Antrag. Um dieses Problem anzugehen, benötigen wir dringend eine umfassende Datenerhebung, also eine Studie, um ein umfassendes Bild von der aktuellen Situation zu erhalten und das Ausmaß dieser Problematik zu erfassen. Wir müssen wissen, wie viele Menschen von den EU-Regeln Gebrauch machen und ihre Behandlungskosten erstattet bekommen. Nur mit belastbaren Daten können wir konkrete Lösungsansätze für politische Reformen entwickeln, um die Gesundheitsvorsorge für Patienten und Patientinnen in der Grenzregion zu verbessern. Ich nenne Ihnen hierzu zwei Beispiele. Ein belgischer Krebspatient ließ sich in einem Krankenhaus in den Niederlanden untersuchen. Ein deutscher Arzt, den er danach aufsuchte, stellte eine erheblich gefährlichere Diagnose, und der Patient musste sofort operiert werden. Nach der erfolgreichen Behandlung weigerte sich die belgische Krankenkasse jedoch, die Kosten für die deutsche Behandlung zu übernehmen. Landtag Das zweite Beispiel betrifft einen niederländischen Patienten. Statt in eine weit entfernte Stadt zu reisen, begab er sich nach Deutschland in die Uniklinik Aachen. Die niederländische Krankenkasse verweigerte jedoch zunächst eine Kostenübernahme, weil die deutsche Behandlung angeblich nicht auf dem neuesten Stand der Technik gewesen sei. Diese Beispiele verdeutlichen die aktuellen Schwachstellen im europäischen Erstattungssystem der Krankenkassen, denn die Krankenkassen müssten die Kosten übernehmen, tun dies oftmals aber nicht. Es wird immer wieder deutlich, dass die europäischen Regeln bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsvorsorge, die eigentlich den Patientenschutz gewährleisten sollen, in der Praxis zu Problemen führen. Die Verordnung Nr. 883/2004 und die Richtlinie 2011/24 ergänzen sich zwar gegenseitig, aber es gibt immer wieder Unklarheiten und Unterschiede. Diese soll die Studie aufklären. Ich würde mich freuen, wenn Sie der Überweisung des Antrags in den Ausschuss zustimmen und den Antrag auch dort positiv bescheiden würden. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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