Ina Brandes
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Oliver Krischer und ich haben uns zuständigkeitsbedingt aufgeteilt, sodass er gleich zum Semesterticket sprechen wird und ich zu dem Antrag zu den Studierendenwerken. Sie wissen, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung die wertvolle Arbeit der Studierendenwerke sehr schätzt und sich deshalb im Koalitionsvertrag klar zu ihrer Stärkung bekennt. Die Studierendenwerke stehen für wichtige Dienstleistungen für die Studierenden in Nordrhein-Westfalen, soziale wie wirtschaftliche, sie machen Beratungsangebote, betreiben Mensen und Bistros, Wohnheime und Kitas. Damit tragen sie maßgeblich dazu bei, gute Bedingungen für ein erfolgreiches Studium zu schaffen. Trotz der aktuell herausfordernden Situation durch Energiekrise und Inflation steht für die Landesregierung daher außer Frage, dass die finanziellen Belastungen der Studierenden möglichst gering gehalten und die gut genutzten Angebote der Studierendenwerke in Gänze aufrechterhalten werden müssen. Um es klar und deutlich zu sagen: Die Studierendenwerke werden aktuell vom Land finanziell so gut ausgestattet wie nie zuvor. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode haben wir die Grundfinanzierung der Studierendenwerke um knapp 11 % auf 44,8 Millionen Euro angehoben. Das ist die stärkste Erhöhung seit 10 Jahren. Für 2023 haben wir den allgemeinen Zuschuss auf rund 47 Millionen Euro abermals erhöht. Die Landesregierung unterstützt die Studierendenwerke und damit auch die Studierenden deutlich stärker, konsequenter und nachhaltiger, als es die sozialdemokratisch geführten Vorgängerregierungen jemals getan haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Aber besondere Herausforderungen wie die Coronapandemie oder die Energiekrise erfordern auch besondere Antworten. Auch hier können sich die Studierendenwerke auf die Landesregierung verlassen. Zusätzlich zu ihrer Grundfinanzierung wurden den Landtag Studierendenwerken mehr als 23 Millionen Euro an Mitteln aus dem Coronarettungsschirm des Landes zur Verfügung gestellt. Auch bei der Bewältigung der Folgen der Energiekrise setzt das Land alle Hebel in Bewegung: Um die Studierenden von den Auswirkungen der inflationären Preisentwicklung für Energie und Lebensmittel weitgehend zu entlasten, stehen 2022 und in diesem Jahr insgesamt mehr als 30 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Krisenbewältigung zur Verfügung. Über 12 Millionen Euro wurden allein in diesem Jahr schon zugesagt. Die Mittel aus dem Sondervermögen werden bedarfsgerecht bereitgestellt, das heißt ganz konkret: nach einem guten und konstruktiven Austausch mit den Studierendenwerken. Mein Haus steht deshalb in engem Kontakt mit den Studierendenwerken in Nordrhein-Westfalen. Ich selbst habe mich mit allen Geschäftsführern ausgetauscht und werde das auch bald wieder tun. Deshalb bin ich auch froh, dass ich in diesem Zusammenhang gute Nachrichten dabei habe. Es ist uns gelungen, den Studierendenwerken aus dem Sondervermögen eben auch Mittel zur Erstattung der erhöhten Einkaufspreise zur Verfügung zu stellen. Das heißt konkret: Die Verkaufspreise in den Mensen und Cafés der Studierendenwerke sollen ab Juni wieder auf das Niveau von Ende 2022 abgesenkt werden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Gleichzeitig werden sämtliche für 2023 eingeplanten Preiserhöhungen ausgesetzt. Das sind also sehr gute Nachrichten für unsere Studierenden. Die Landesregierung unternimmt enorme Anstrengungen, um die Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen finanziell gut und leistungsfähig aufzustellen. Mehr noch: Die Landesregierung gibt den Studierendenwerken den notwendigen Spielraum, um die Belastungen durch Energiekrise und Inflation von den Studierenden in Nordrhein-Westfalen fernzuhalten. Diesen Weg werden wir konsequent fortsetzen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
