Angela Freimuth
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Aufnahme eines Studiums ist wie auch eine duale Berufsausbildung eine Investition für unsere Gesellschaft, aber auch in die eigene persönliche Zukunft. Ein Studium an unseren Hochschulen verlangt den Studierenden unter anderem Leistungsbereitschaft, Disziplin, Eigenverantwortung und Selbstorganisation ab. Immer schon war die Finanzierung des Lebensunterhalts für die Studierenden eine wichtige, wenn nicht sogar die wichtigste Frage. Mit der Einführung des BAföGs 1971 und der vorgeschalteten Grundgesetzänderung wurden die Grundlagen für Ausbildungsbeihilfen für Studierende durch den Bund gelegt. Seitdem diskutieren wir zu Recht 25.05.2023 sehr regelmäßig die Anpassung der Bedarfssätze, Elternfreibeträge – Kollegin Eisentraut hat das elternunabhängige BAföG, das wirklich ein Durchbruch wäre und auf das man sich in Berlin auch verständigt hat, erwähnt –, Wohnkostenzuschläge, Altersgrenzen und viele andere Detailfragen – und das ist auch nötig. Es hat sich dabei vieles in den letzten Jahrzehnten verändert. Es sind neue Herausforderungen hinzugekommen, zum Beispiel die Vereinbarkeit von Studium mit Berufstätigkeit und Nebenjob und vieles andere mehr. Ziel war und ist, dass es nicht von der ökonomischen Leistungsfähigkeit einer Familie abhängen soll und darf, ob ein Talent ein Studium erfolgreich absolvieren kann. Dabei wurde insbesondere studentisches Wohnen in den letzten Jahren zur zunehmenden Herausforderung – wir haben das auch an anderen Stellen diskutiert. Wenn dann noch unvorhersehbare Ereignisse wie die Pandemie oder ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und damit einhergehende Inflation neue Probleme und neue Herausforderungen bringen und die Studierende besonders hart treffen können, war und ist es eine Begründung, warum Bund und Land mit der Energiepauschale mit Einmalhilfen, mit der Erhöhung der BAföG-Regelsätze und vielen anderen Maßnahmen diese Härten abzumildern versuchen. Studierendenwerke leisten – und an dieser Stelle stimme ich mit den Antragstellern überein – eine wichtige Arbeit und haben auch den Auftrag, die Studierenden zu unterstützen. Wir alle denken dabei natürlich an die günstigen Angebote in den Mensen oder günstige Studentenwohnheimangebote. Letztere reichen allerdings – auch das wissen wir – hinten und vorne nicht aus. Das Wohnungsproblem wird in vielen Städten immer drängender, insbesondere an den Hochschulstandorten. Auch deswegen führen wir eine ganz andere Diskussion zur studentischen Mobilität. Die Unterstützung für Studierende ist sicherlich die gemeinsame Klammer bei der Beratung der beiden vorliegenden Anträge. Eine separate Behandlung hätte sich gleichwohl empfohlen; denn in dem einen Antrag – das wurde schon erwähnt – geht es um die Zukunft des Semestertickets durch die Einführung des deutschlandweit gültigen 49-Euro-Tickets – das ist im Übrigen auch ein Solidarmodell, weil die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung dieses solidarischen 49- Euro-Tickets leisten – und um die Übernahme einer Bürgschaft durch das Land. In dem anderen Antrag geht es um die Aufstockung der Zuschüsse für die Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen. Das sind zweifelsohne Anliegen, die in die parlamentarische Beratung gehören. Landtag Die FDP-Landtagsfraktion hat bereits vor einigen Wochen zum Beispiel die Zukunft des Semestertickets hier im Haus thematisiert und auch problematisiert, inwieweit ein nach dem Solidarprinzip von allen Studierenden finanziertes Semesterticket in dieser Form noch zeitgemäß und fair ist. Es macht immerhin für alle Studierenden, unabhängig davon, wie sie individuell ihre Mobilität gestalten, mit knapp 200 Euro rund zwei Drittel des Semesterbeitrags aus. Dabei stellte dieses Ticket ursprünglich ein unschlagbares Angebot für Mobilität dar, aber mit der Einführung des 49-Euro-Tickets hat sich eine wesentliche Rahmenbedingung verändert. Die Studierendenschaft der TU Dortmund gab ein Rechtsgutachten in Auftrag, und das Ergebnis war: Ein Semesterticket ist dann nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig, wenn – ich darf an dieser Stelle mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren –: „durch eine erhöhte Subventionierung der Fahrpreise des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls eine preiswerte Nutzung durch die Studierenden ermöglicht wird.“ Die Nutzung des Nahverkehrs ist durch die Einführung des Deutschlandtickets ohne jeden Zweifel erheblich vergünstigt und vereinfacht worden. Die Bedenken, dass das Semesterticket damit unverhältnismäßig wird, sind nachvollziehbar und überzeugend. Die Diskussion wird doch nun geführt, wie auf der Basis des Deutschlandtickets ein nicht nur von allen Studierenden, sondern auch vom Land solidarisch mitfinanziertes Ticket angeboten werden kann. Und was ist dann übrigens mit den Auszubildenden? Was ist mit den Schülern? Wir haben im Januar bereits darauf hingewiesen, dass die Studierenden schnell Klarheit brauchen. Das 49-Euro-Ticket bietet die Gelegenheit, studentische Mobilität auf den Stand der Zeit zu bringen. Bislang sehe ich aber noch nicht, dass diese Gelegenheit auch genutzt wird. Es bleibt natürlich in der Verantwortung der Studierendenschaften, selbst zu entscheiden, welcher Weg an der Hochschule gegangen wird. Aber Verantwortung heißt dann eben auch Verantwortung, und wenn jemand einen Weg beschreitet, der rechtlich nicht vertretbar ist, dann kann die Lösung doch nicht sein, dass das Land hierfür bürgt. Deshalb werden wir diesem Antrag nicht zustimmen können. Lassen Sie mich noch kurz zu dem anderen Antrag kommen. Die Studierendenwerke unterliegen mit ihren Angeboten natürlich auch den uns allen treffenden und belastenden Preissteigerungen, und Pandemie, Krieg und Inflation entfalten zusätzliche Belastungen. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat dieses Parlament gehandelt und sowohl die Grund-25.05.2023 finanzierung der Studierendenwerke um rund 11 Prozent als auch weitere Investitions- und Absicherungsprogramme in Höhe von 104 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Auf die Unterstützung mit diesem Landeshaushalt wurde bereits hingewiesen. Auch die Studierenden leisten mit ihren Beiträgen einen Beitrag zu den ihnen zumindest auch teilweise zukommenden Leistungen. Wenn in diesem Zusammenhang Studiengebühren befürchtet werden, was sagen Sie denn all denen, die weder einen Wohnheimplatz bekommen, die die Angebote der Mensa nicht nutzen, die ihren Nebenjob über die Arbeitsagentur oder über digitale Jobbörsen gefunden haben, die keine Krisenberatung abfragen und dergleichen mehr? Wir wollen gemeinsam mit den Studierenden und den Studierendenwerken den Leistungs- und Aufgabenkatalog und seine Finanzierung hinterfragen und zeitgemäß verlässlich weiterentwickeln. Dazu gibt dieser Antrag keine Gelegenheit. Deswegen werden wir diesem auch nicht zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
