Ralf Witzel
Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, Erleichterungen aus Zeiten der Coronapandemie dauerhaft fortzusetzen. Dem wollen wir grundsätzlich nicht im Wege stehen. Zugleich zeigen die schriftlichen Stellungnahmen: An etlichen Stellen besteht noch Klärungs- und Verbesserungsbedarf. Daher halten wir das Gesetz in seiner aktuellen Form noch nicht für überzeugend.“
