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Simon Rock

GRÜNE 24.05.2023 Sitzungen 18/33

Zu Beginn der Coronapandemie im April 2020 wurde im Landtag eine zunächst befristete Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes beschlossen. Diese Änderung hat es ermöglicht, 24.05.2023 Personalratssitzungen unter anderem auch als Videokonferenzen durchführen zu können. Nachdem diese Regelung mehrfach verlängert wurde, ist sie aktuell bis zum 30.06.2023 befristet. Die durch die Coronapandemie nachhaltig veränderten Arbeitsweisen hin zu mehr Telearbeit legen es jedoch nahe, diese Veränderung unbefristet vorzunehmen. Genau dem kommt der vorliegende Gesetzentwurf nach. Das begrüßt meine Fraktion ausdrücklich. Der Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses hat eine schriftliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt. Im Rahmen dieser Anhörung wurde die beabsichtigte Änderung einhellig begrüßt, es wurden jedoch auch etwa durch die Landespersonalrätekonferenzen weitere Änderungen hin zu mehr Digitalisierung und Flexibilisierung vorgeschlagen. Als regierungstragende Fraktionen haben sich CDU und Grüne die vorgeschlagenen Änderungen angesehen und sinnvolle Vorschläge erkannt. Viele dieser Vorschläge nehmen wir mit in unsere weitere Beratung. Einen Vorschlag haben wir jedoch bereits in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht, der dieser Änderung mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen zugestimmt hat. Mit dieser Änderung schaffen wir eine Rechtsgrundlage dafür, dass Personalversammlungen ebenfalls hybrid oder digital stattfinden können. Dies ist eine wichtige Änderung im Sinne der Beschäftigen, die Rechtsunsicherheiten beseitigt. Dem vorliegenden Gesetzentwurf in der durch die Regierungsfraktionen geänderten Fassung stimmt meine Fraktion selbstverständlich zu.

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