Dr. Hartmut Beucker
Ein kleiner Gesetzesantrag, nur eine Bereinigung. Das Gesetz seit Jahren nicht geändert. Und dann bricht es bei der Debatte der ersten Lesung aus den Kollegen heraus. Was nicht alles zu regeln wäre: Umgang mit eingestuften Dokumenten, effektive Durchsetzung der Minderheitenrechte in einem Untersuchungsausschuss, Verfahren bei Zweifeln über die Reichweite des Einsetzungsauftrags. Weiter: Das Zustandekommen des Abschlussberichts, notwendige Abstimmungen dazu, eine Synchronisierung des Geheimschutzes im Gesetz mit der Geheimschutzordnung des Landtags. Praktiziert wird bereits in Anlehnung an § 10 des Untersuchungsausschussgesetzes des Bundes die Bestellung eines Ermittlungsbeauftragten, das kann aber ebenfalls in das Gesetz aufgenommen werden. Ebenso praktiziert wird bereits die audiovisuelle Vernehmung, eine gesetzliche Festlegung bietet sich an. Landtag Regelungen über Regelungen – und alle Redner betonen, dass dies ja alles wichtiger wäre als diese kleine, hier von der AfD beantragte Bereinigung. Wohl wahr – aber warum schlummerte das seit Jahren in den Köpfen der zuständigen Fachleute? Untersuchungsausschüsse gibt es doch dauernd, die praktische Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung ist doch zweifellos allein dadurch gegeben. Das Stichwort ist bereits gefallen: Schlummer. Ein gesetzgeberisches Nickerchen bei den Altparteien verhinderte bislang die Anpassung der etwas angestaubten Regelungen des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse. Es ist ja auch beschwerlich, das, was man ändern will, zu debattieren und in eine ordentliche Form zu bringen. Gerne helfen wir Ihnen beim Aufwachen und der Überwindung der Beschwerlichkeiten. Natürlich erwarten wir einen baldigen Beginn der Arbeit an der von Ihnen angekündigten Novellierung und freuen uns, den Stein ins Rollen gebracht zu haben. 24.05.2023 Landtag Anlage 2 Zu TOP 17 – „Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes NRW“ – zu Protokoll gegebene Rede
