Elisabeth Müller-Witt
Es gibt Anträge bzw. wie in diesem Fall Gesetzesentwürfe, die reifen gewissermaßen im Laufe der Beratungen, und damit ändert sich auch manchmal das Abstimmungsverhalten. Das bewahrheitet sich bei dem vorliegenden Gesetzesentwurf aber nicht. Auch die im Ausschuss vorgetragenen Argumente des Antragstellers haben nichts an der Bewertung unsererseits verändert. Es bleibt dabei, dass wir es für das falsche Vorgehen halten, zeitlich punktuell Einzelheiten des Gesetzes zu verändern. Ja, wie schon bei der Einbringung betont, es ist sicher lohnenswert, einmal insgesamt über das Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen zu sprechen. Aber ein Picking von einzelnen willkürlich herausgenommen Vorschriften aus dem Gesetz halten wir für falsch. Deshalb ist es, wie schon bei der Einbringung des Gesetzentwurf im März durch meinen Kollegen Sven Wolf ausgeführt, durchaus sinnvoll generell „eine Diskussion über Regelungen zur Arbeitsweise in den Untersuchungsausschüssen“ zu führen. Dabei sollte vor dem Hintergrund der gesammelten Erfahrungen, auch denen aus den anderen Bundesländern, geschaut werden, ob und in welchen Punkten das Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags NRW überarbeitet werden müsste und dabei nicht nur einen willkürlich herausgegriffenen Einzelaspekt zu behandeln. 24.05.2023 Dem von Ihnen vorgelegten Entwurf zur Änderung des Gesetzes stimmen wir, wie schon im Hauptausschuss, nicht zu.
