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Christian Berger

CDU 24.05.2023 Sitzungen 18/33

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz hat einen zugegebenermaßen sperrigen Titel. Ich versuche aber, es in meiner Rede kurz und sachlich darzustellen. Die NRW.BANK hat den staatlichen Auftrag, insbesondere im Bereich der Struktur-, Wirtschafts-, Sozial- und Wohnraumpolitik zu unterstützen und dazu Fördermaßnahmen anzubieten und abzuwickeln. Das Thema „Nachhaltigkeit“ hat hierbei eine große und immer größer werdende Rolle. Genau da erzeugt das Glücksspielengagement ein erkennbares Spannungsfeld. Der Haushalts- und Finanzausschuss war erst jüngst bei der NRW.BANK zu Kapitalmarktgesprächen eingeladen. Wir konnten sehr viel über die Arbeit der Landtag NRW.BANK und die komplexen Finanzmarktprodukte erfahren. Derivate, Bonds oder Credit Default Swaps – in einer Bank alles bekannte Begriffe. „6 aus 49“ passt nicht ganz in diese Welt. Ich bin dem Minister und den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern daher für den Gesetzentwurf und die sehr gute Vorarbeit sehr dankbar. Die Umorganisation in Form der Übertragung der Westlotto-Gruppe auf die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen macht sehr viel Sinn und erfährt Zustimmung von allen Seiten. Die Westlotto-Gruppe ist und bleibt dabei unter glücksspielrechtlicher Aufsicht. Sie ist und bleibt ein staatliches Unternehmen. Sie ist und bleibt gesund und profitabel für das Land Nordrhein-Westfalen und insbesondere für die gemeinwohlorientierten Empfänger, für die ein dreistelliger Millionenbetrag erwirtschaftet wird. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat am 11. Mai dazu beraten und den Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wir werden dem Gesetzentwurf selbstverständlich auch heute zustimmen. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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