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Carlo Clemens

AfD 24.05.2023 Sitzungen 18/33

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es erstaunt kaum noch, wenn internationale Studien und Umfragen wieder einmal bescheinigen, dass Deutschland beim E-Government bestenfalls auf den mittleren Plätzen liegt. Nur 33 von 575 Verwaltungsdienstleistungen waren gemäß nationalem Normenkontrollrat flächendeckend verfügbar. Auch bei der Aufzählung der vermeintlichen Erfolge bei den verfügbaren Online-Leistungen versäumt die Landesregierung zu erwähnen, dass diese höchstens punktuell verfügbar sind. Der vorliegende Antrag greift anhand des Bauportals.NRW ein wesentliches Problem der Verwaltungsdigitalisierung auf: digitale Insellösungen und unflexible Schnittstellen zu anderen Verwaltungsportalen – Erkenntnisse, die nicht neu sind. Schon Anfang 2020 gab es in der Anhörung zur Digitalisierung der Verwaltung eindeutige Worte zu den Defiziten in der Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung: Portale, die nicht miteinander kompatibel waren, keine echten Schnittstellen in die Kommunen hinein und so weiter und so fort. Das Bauportal.NRW ist ein Musterbeispiel für tolle Ambitionen, die dann aber doch die bekannten Mängel aufweisen: Überlange Planungen, Ignoranz paralleler Entwicklungen im Rahmen des OZG, eine offensichtlich für Kommunen und Anwender unattraktive und komplexe Oberfläche mit unzureichenden Leistungen. Dabei allerdings das Wirtschaftsserviceportal und das Bauportal zu vergleichen, wie es die FDP in ihrem Antrag tut, ist wie der Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen. Daraus kann man weder die Kompetenz noch den Durchsetzungswillen der federführenden Minister herauslesen. Was dem Antrag fehlt, ist der Bezug zum Onlinezugangsgesetz bzw. dem aktuellen OZG 2.0 und dem von allen Bundesländern anerkannten und geforderten Einer-für-Alle-Prinzip. Dieses Prinzip wurde bereits 2020 von den Bundesländern und dem Bund zur Beschleunigung der Umsetzung des OZG erstellt. Mecklenburg-Vorpommern ist im Bereich Bauen und Wohnen das federführende Land bei der Entwicklung eines für alle Bundesländer einheitlichen Bauportals. Dies wird in Ihrem Antrag vollkommen ignoriert. 24.05.2023 Was die Landesregierung, aber auch die FDP vermitteln, ist nicht das EfA-Prinzip, sondern das Sankt-Florians-Prinzip. Sie ducken sich weg, schieben die Schuld auf andere oder interpretieren Zahlen in gefälliger Weise um. Auch zeigt sich erneut, wie der Antrag der AfD zur Reformierung des OZG aus dem Jahre 2021 noch heute seine Richtigkeit und Wichtigkeit beweist. Wir forderten schon vor zwei Jahren die Einheitlichkeit als idealen Weg zu einer erfolgreichen Verwaltungsdigitalisierung, eine zentrale gemeinsame Infrastruktur, so, wie es sie in anderen europäischen Ländern wie Großbritannien, Italien oder Estland gibt und auch vom Normenkontrollrat gefordert wird. Dazu wird eine konsequente Anwendung des EfA-Prinzips vom Bund bis hinunter zu den Kommunen notwendig sein. IT-Staatsverträge können das Problem der hemmenden föderalen Struktur beseitigen. Kommunen sollen sich an entsprechend aufgebauten Portalen beteiligen. Der Bund und das Land müssen dabei die Kommunen konkret mit Finanzen, Personal und einheitlichen Normen verbindlich unterstützen, aber auch verbindliche Teilnahme einfordern. Die Motivation des Antrags ist nachvollziehbar. An den Lösungen und dem Weg zu einem besseren Bauportal allerdings zweifeln wir. Ich hätte es gerne gesehen, wenn die FDP das Bauportal aus Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt hätte, das auch im Einklang mit den Richtlinien des IT-Planungsrats steht. Meine Damen und Herren von der Landesregierung, kommen Sie von Ihrem hohen Ross herunter. Die teure Eigenentwicklung erfüllt nicht das Prinzip „Einer für Alle“. Dem digitalen Bauantrag, wie er in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt wurde, haben sich mittlerweile zehn Bundesländer angeschlossen. Bundesbauministerin Geywitz geht davon aus, dass bis Ende des Jahres 500 von 851 Behörden der unteren Bauaufsicht das neue System zur digitalen Antragstellung nutzen werden. 212 untere Bauaufsichtsbehörden gibt es alleine in NRW. Wir müssen das jetzige Bauportal nicht umbauen. Wir sollten „Einer für Alle“ in Erwägung ziehen, das Meck-Pomm-Bauportal zu übernehmen. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir natürlich zu, und wir freuen uns auf die zu erwartende Anhörung. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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