Markus Wagner
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei Drohnen haben wir momentan den Krieg zwischen der Ukraine und Russland vor Augen. Beide beschießen sich gegenseitig damit, und das Ergebnis für die Menschen ist Leid und Schrecken. Aber nicht nur militärisch, sondern auch in unserem Alltag werden Drohnen immer wichtiger. 24.05.2023 Stellen Sie sich vor, Sie liegen als Frau im Bikini oder oben ohne auf dem Balkon oder im Garten. Plötzlich blicken Sie auf und sehen: Eine Drohne mit Kamera überfliegt Sie. Einer der Nachbarn will ein paar schöne Bilder von Ihnen. Ungefragt dringt er in Ihre Intimsphäre ein. Was können Sie da tun? Dürfen Sie mit einem Stein oder einer Coladose nach der Drohne werfen? Oder ist das dann Sachbeschädigung, und Sie sind am Ende die Dumme? Wie finden Sie heraus, wer die Drohne steuert, welche Bilder er von Ihnen hat und was er damit macht? Das ist alles nicht so klar. Auch nicht klar ist: Sind wir, ist unsere Polizei abwehrbereit? Sie selbst, also die Polizei, setzt nun Drohnen ein, zum Beispiel neulich, als die grünen Klimaextremisten Lützerath besetzen wollten. Aber was passiert, wenn ein Terrorist oder ein Erpresser überraschend einen Anschlag per Drohne begeht? Wie sind wir da aufgestellt? Welche Ablauf- und Einsatzpläne haben wir? Und: Welche Pläne haben wir eigentlich für diejenigen, die durch die kommerzielle Nutzung von Drohnen arbeitslos werden, weil ihre Jobs wegfallen? Liebe Kollegen der FDP, lieber Herr Dr. Pfeil, bei neuen Technologien bestehen natürlich immer potenzielle Regelungslücken oder gar ein Regelungschaos. Eines verstehe ich aber nicht. Sie haben hier bis vor Kurzem fünf Jahre lang mitregiert. Es war doch eigentlich Ihr Job, sich während dieser Zeit genau darum zu kümmern. Im Antrag rekurrieren Sie auf ein – ich zitiere – „Regelungswirrwarr“ durch die bis zu zehn Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Drohnen bei der Polizei. Aber das war lange klar. Ihre damalige CDU-FDP-Landesregierung schrieb das als Antwort sowohl an die Grünen als auch auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Kämmerling. Das ist drei Jahre her. Sie sehen Handlungsbedarf. Sie tun aber nichts, wenn Sie in der Regierung sitzen. Stattdessen warten Sie, bis Sie in der Opposition sind. Und dann kommen in Ihrem Antrag noch nicht einmal konkrete Forderungen. „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, verbindliche Handlungsempfehlungen für den Einsatz von Drohnen und die Verwendung der damit gewonnenen Daten […] zu schaffen.“ Wie soll ich das verstehen? Was ist denn eine verbindliche Handlungsempfehlung? Eine Handlungsempfehlung ist eine Empfehlung und kann niemals verbindlich sein. Dementsprechend wäre eine „verbindliche Handlungsanweisung“ oder eine „Handlungsregelung“ – wie auch immer man das formulieren möchte – sicherlich besser gewesen. Ich kann Ihrem Antrag wenig Konkretes entnehmen. Natürlich stimmen wir der Überweisung zu. Ich bin Landtag gespannt, ob Sie im Ausschuss konkreter werden können und wollen. Ich freue mich auf die Beratungen. – Danke schön. (Beifall von der AfD)
