Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Schalley. – Für die Landesregierung spricht jetzt die Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Großen Anfrage 4 hat die Fraktion der SPD einen umfassenden Fragenkatalog vorgelegt, bei dem es um die Umsetzung der Zwischenberichtsergebnisse und der Handlungsempfehlungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu den schwerwiegenden Missbrauchsfällen und Versäumnissen im Kontext von Lügde und anderen Orten geht. Der Missbrauchsskandal Lügde verliert mit keinem Tag etwas von seinem Schrecken, erst recht nicht für die Opfer, aber eben auch nicht für all jene, die darüber nachdenken, wie wir Konsequenzen ziehen können aus den Versäumnissen, die es gegeben hat, wie wir Lehren ziehen können aus dem, was wir im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss erarbeitet haben. Die schweren Versäumnisse zulasten der minderjährigen Opfer haben uns deutlich vor Augen geführt, wie viel Nachholbedarf es in puncto Kinderschutz gab. Es ist für mich als Kinder- und Jugendministerin das Wichtigste, für die Sicherheit und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sorgen. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich daran, Kinder und Jugendliche vor jeder Form von Gewalt zu schützen, und diesem Schutz räumen wir höchste Priorität ein. Dabei meine ich mit „wir“ nicht nur das Ressort, das ich verantworten darf, sondern quer über alle Ressorts hinweg nehmen wir als Landesregierung unsere Verantwortung für Kinderschutz insgesamt sehr ernst. Wir nehmen sie ernst auch bei der Frage von Weiterentwicklung im Bereich der Polizei, im Gesundheitswesen, in der Justiz, in Schule und natürlich auch in der Kinder- und Jugendhilfe. Wir setzen uns konsequent für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter und allen anderen Formen von Gewalt ein. Zahlreiche Maßnahmen haben wir als Landesregierung bereits umgesetzt oder initiiert. Dabei haben wir die Ergebnisse aus dem parlamentarischen Raum natürlich im Blick, und wir haben sie natürlich auch mit einbezogen, weil sie zum Teil – wie das Landeskinderschutzgesetz – aus der Mitte des Parlamentes mit erarbeitet wurden, aber eben auch die Erkenntnisse aus der Kinderschutzkommission oder dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. 24.05.2023 Dass wir beim Thema „Kinderschutz“ alle gemeinsam an einem Strang ziehen müssen, haben die bekannt gewordenen fürchterlichen Gewalttaten aus dem Fall Lügde und den anderen bekannten Fällen sehr deutlich gemacht. Die damit im Zusammenhang stehenden Verfehlungen aufseiten der Behörden haben das mehr als offenbart. Wir müssen an einem Strang ziehen für einen starken Kinderschutz, aber eben auch für starke Kinderrechte. Das im Landtag in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Landeskinderschutzgesetz NRW ist eins der sichtbaren Resultate dieser gemeinsamen Arbeit. Es ist bundesweit das fortschrittlichste Gesetz zum Schutz von Kindern vor Gewalt. Es zeigt, wozu Politik in der Lage ist, wenn alle Beteiligten konstruktiv zusammenkommen und sachlich fundiert zusammenarbeiten. Ich möchte noch einmal eindringlich darum bitten, diesen Weg weiter gemeinsam zu beschreiten, auf diesem Weg weiter miteinander zu gehen, die Dinge, die wir gemeinsam angefangen haben, auch miteinander weiterzuentwickeln. Kinderschutz darf kein Profilierungsthema werden, sondern wir müssen gemeinsam den Kinderschutz weiter stärken. Mit dem Landeskinderschutzgesetz NRW wurden die aktuellen politischen und fachlichen Forderungen an wirksamem Kinderschutz aufgegriffen und konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Qualität des Kinderschutzes in der Fläche stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern. Das heißt ganz konkret, dass eine Vielzahl der Maßnahmen des Landeskinderschutzgesetzes bereits in weiten Teilen umgesetzt wurde bzw. sich in Umsetzung befindet. So wurden die fachlichen Maßstäbe bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages in sogenannten §-8a-Fällen mit Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes für die Jugendämter in NRW zumindest zum Standard erhoben. Flankierend dazu wurde mit § 8 Landeskinderschutzgesetz NRW ein verbindliches Qualitätsentwicklungsverfahren eingeführt, nach dem die Anwendung der Mindeststandards alle fünf Jahre in den Jugendämtern überprüft wird. Diese Mindeststandards waren vorher Empfehlungen. Wir haben gemeinsam dafür Sorge getragen, dass aus diesen Empfehlungen gesetzlich festgelegte Mindeststandards geworden sind. Ein wichtiger Schritt, aber natürlich auch nur ein Schritt, weil am Ende des Tages Kinderschutz davon lebt, dass er von Menschen konkret umgesetzt und in den Institutionen gelebt wird. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Darüber hinaus sind die Jugendämter Nordrhein-Westfalens zur Errichtung kommunaler Netzwerke zur Verbesserung des interdisziplinären Austauschs und der Zusammenarbeit im Kinderschutz verpflichtet. Die Onlineabfrage im Rahmen der Beantwortung Landtag der Großen Anfrage der SPD-Fraktion hat gezeigt, dass die Jugendämter diesen Punkt bereits umgesetzt haben oder stetig dabei sind, diesen Punkt umzusetzen. Ja, auch das dauert natürlich manchmal eine gewisse Zeit. Umso wichtiger war es, dass mit dem Landeskinderschutzgesetz auch finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt worden sind, um die Kommunen an dieser Stelle zu stärken und zu unterstützen, diesen ganz zentralen Punkt gelingenden Kinderschutzes, nämlich das Aufbauen und die Koordinierung von Netzwerkstrukturen, zu unterstützen. Des Weiteren nenne ich die Stärkung von Kinderschutzkonzepten für die Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe und auch für Angebote der Kinder- und Jugendförderung, der Kindertagespflege sowie den Angeboten des Offenen Ganztags. Auch da gilt: Es reicht natürlich nicht allein, ein Kinderschutzkonzept aufzuschreiben. Am Ende muss das zu einer Organisationskultur werden, muss in Organisationen und Institutionen gelebt werden. Aber es ist wichtig, dass wir die Kinderschutzkonzepte so auch zur Norm gemacht haben. Ich bin sehr sicher, dass das einen Beitrag leisten kann, um sukzessive den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Klar ist aber auch, dass wir ein Jahr nach der Einführung eines so weitreichenden Gesetzes in einer so ausdifferenzierten Struktur mit so vielen Initiativen, Trägern, Institutionen etc. noch nicht komplett am Ende der Umsetzung sein können. Aber wir befinden uns auf einem guten Weg mit einer guten gesetzlichen Grundlage. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nur mit dem ganzheitlichen und fundierten nachhaltigen Ansatz einer Struktur von der Prävention über die Beratung und die Unterstützung bis hin zur Intervention und dem Schaffen von Anschlusshilfen kann Kinderschutz in der Breite gelingen. Dazu gehört auch, dass wir uns nicht auf diesem Gesetz ausruhen – das haben wir miteinander auch schon bei der Verabschiedung des Gesetzes genau so verabredet –, sondern dass wir es bedarfsgerecht kontinuierlich weiterentwickeln, so wie wir alle Maßnahmen bedarfsgerecht und stetig weiterentwickeln müssen, die wir gemeinsam immer wieder in den Blick genommen haben – sei es in der Arbeit der Kinderschutzkommission, sei es in der Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, aber auch in der gemeinsamen Arbeit im Ausschuss, wo wir immer wieder diese Themen und die unterschiedlichen Maßnahmen auch thematisiert haben. Aber es bleibt nicht aus, dass die Umsetzung des Gesetzes an der einen oder anderen Stelle Zeit braucht. Es ist mir wichtig zu betonen, dass es manchmal auch Zeit braucht. Aber ich habe großes Vertrauen in die Jugendämter, und ich würde mir 24.05.2023 wünschen, dass wir dieses Vertrauen auch einmal gemeinsam zum Ausdruck bringen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ja, man muss auf Missstände hinweisen. Dann müssen Missstände auch abgestellt werden. Aber starker Kinderschutz braucht auch das starke Vertrauen darin, dass Politik hinter denjenigen steht, die in den Jugendämtern den Kinderschutz umsetzen sollen. Deshalb ist es mir wichtig, dass wir auch an dieser Stelle diesem Vertrauen Ausdruck verleihen, dass wir Vertrauen in die Jugendamtsstrukturen vor Ort haben, dass sie die Umsetzung des Gesetzes natürlich ernst nehmen. Ich werbe dafür, dem Landeskinderschutzgesetz auch hier im politischen Raum zu vertrauen und dem gemeinsamen Weg, den wir immer wieder miteinander beschworen haben, eine weitere Chance zu geben. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ist schon viel passiert. Die intensiven Auseinandersetzungen im Parlament, innerhalb der Landesregierung, aber auch in der Öffentlichkeit haben ein neues Bewusstsein geschaffen, ein neues Bewusstsein zum Schutz von Kindern, aber auch zur Aufhellung des Dunkelfeldes und zur Notwendigkeit starker Strukturen beim Kinderschutz – von der Prävention über die Intervention bis hin zur Nachsorge –, für starke Strukturen, die die Jugendhilfe in den Blick nehmen, die aber auch die Justiz und die Polizei in den Blick nehmen. Natürlich gelingt das nicht von heute auf morgen. Aber mit dem starken Fokus und der institutionellen Verankerung sowohl im Parlament als auch in der gemeinsamen Auseinandersetzung in der Landesregierung haben wir über das Festschreiben im Landeskinderschutzgesetz Strukturen geschaffen, damit Kinderschutz dauerhaft auf der Agenda bleibt und die Weiterentwicklung dauerhaft unsere Aufgabe und Verantwortung bleibt. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiges Zeichen für den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen. Neben der Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes wurde mit dem ressortübergreifenden Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt ein zentraler Prozess für die Verbesserung des Kinderschutzes eingeleitet, aus dem heraus bereits wichtige Maßnahmen ergriffen wurden. Wir haben uns im Rahmen dessen verpflichtet, mit 62 konkret beschriebenen Maßnahmen den bereits bestehenden Schutz vor und den Umgang mit sexualisierter Gewalt weiter zu stärken. Zudem haben wir die Kooperation aller im Kinderschutz beteiligten Akteurinnen und Akteure unter anderem dadurch gestärkt, dass interdisziplinäre Fortbildungen für alle Personen und Professionen, die in ihrer Tätigkeit mit Kinderschutzfällen konfrontiert Landtag sind, gefördert werden und die Netzwerkstruktur weiter ausgebaut wird. Darüber hinaus arbeiten wir an der nachhaltig effektiven und strukturierten Umsetzung weiterer Maßnahmen. Ich nennen hier nur die Einrichtung der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt sowie das neue Webportal „Kinderschutz in NRW“, das wir im November gestartet haben und dafür Sorge tragen soll, dass auch die pädagogisch Tätigen mehr Handlungssicherheit im Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdung erhalten. Das Ziel ist: Alle Personen, die im Bereich Kinderschutz tätig sind, sollen sich im Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdung noch sicherer fühlen. Die schrecklichen Fälle sexualisierter Gewalt in unserem Bundesland haben gezeigt, dass dieses Thema noch immer zu oft tabuisiert wurde, hoffentlich jetzt auch weniger tabuisiert wird, aber dass wir vor allem für mehr Transparenz und mehr Informationen sorgen müssen, damit Menschen handlungssicher sind, damit sie zuhören, damit sie hinsehen, damit sie auch eingreifen. Deshalb bilden die Prävention und die Intervention in Fällen sexualisierter Gewalt einen besonderen Schwerpunkt des Informationsportales. Es geht beispielsweise um diese Fragen: Wann muss eine Kita-Fachkraft das Jugendamt einschalten? Welche Beratungsangebote kann eine Lehrkraft in Anspruch nehmen? Wie arbeitet das Jugendamt mit dem Familiengericht zusammen? Wann wird die Polizei tätig? Das scheinen für diejenigen, die sich jeden Tag damit beschäftigen, vielleicht banale Fragen zu sein. Aber sie sind im Umgang mit Kinderschutzfällen für viele der in diesem Bereich Tätigen wichtige Informationen, die nun auch leicht zugänglich gemacht werden. Der Schutz von Kindern vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt ist eine dauerhafte gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die wir in der Landesregierung Verantwortung übernehmen und mit vereinten Kräften an einer besseren Zukunft arbeiten. Die konsequente Umsetzung und Bekämpfung sexualisierter Gewalt und allen weiteren Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen hat daher für mich, aber auch für die Landesregierung insgesamt höchste Priorität. Dementsprechend haben alle Ressorts im Rahmen ihrer Zuständigkeit intensiv an einer Verbesserung des Kinderschutzes mitgearbeitet – es gibt eine intensive Auseinandersetzung darüber –, und wir werden dies auch weiterhin tun. Sehr geehrte Damen und Herren, Kinderrechte und gelingender Kinderschutz gehören zusammen. Mit diesem gemeinsamen Verständnis schreiben wir das Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt kontinuierlich fort. Mit der Schaffung eines oder einer Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechten wollen wir 24.05.2023 einen weiteren Baustein für die Verbesserung des Kinderschutzes umsetzen. Wir haben in der letzten Plenarrunde darüber intensiv debattiert. Natürlich müssen wir stetig die Debatte über die Verbesserung des Kinderschutzes weiterführen. Deshalb schauen wir weiter mit großem Interesse auf die parlamentarische Arbeit zum Kinderschutz und werden diese in unsere Weiterentwicklung natürlich einbeziehen, weil wir nur gemeinsam dieser Verantwortung gerecht werden können. Nordrhein-Westfalen ist mit seinen Anstrengungen, Kinder und Jugendliche vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen, bundesweit führend. Aber das ist kein Grund und darf niemals ein Grund sein, nicht permanent weiter an strukturellen Verbesserungen zu arbeiten. Dementsprechend bin ich der SPD auch durchaus dankbar dafür, dass sie durch die Große Anfrage noch mal einen Fokus darauf gelegt hat, dass wir eigentlich schon weit gekommen sind, aber in unseren Anstrengungen nicht nachlassen dürfen und weiterhin strukturelle Verbesserungen im Bereich des Kinderschutzes brauchen. Am Ende geht es nämlich darum, dass es einen derartigen Skandal und ein derartiges Versagen öffentlicher Stellen in unserem Land nicht mehr geben darf. Deswegen ist es wichtig, einerseits genau hinzuschauen und weiterhin aufzuarbeiten sowie andererseits die Lehren daraus zu ziehen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Nordrhein-Westfalen hat dafür gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen Strukturen geschaffen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir den Kinderschutz, den Schutz der Kinder vor sexualisierter sowie jedweder Form der Gewalt, Schritt für Schritt immer weiter verbessern werden, wenn wir alle hinsehen und gemeinsam handeln. Das hat für mich als Kinder- und Jugendministerin auch weiterhin oberste Priorität. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
