landtag.nrw.de ↗

Daniel Hagemeier

CDU 24.05.2023 Sitzungen 18/33

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stiftungen werden anerkennend auch als das Kapital einer freiheitlichen Gesellschaft bezeichnet – wie ich meine, zu Recht. Denn so unterschiedlich Stiftungszwecke auch sind, eint sie alle, dass mit der Gründung einer Stiftung regelmäßig das Ziel einhergeht, langfristige Strukturen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke zu etablieren. In diesem Geiste existieren in Deutschland heute mehr als 24.000 Stiftungen, davon fast 4.800 bei uns in Nordrhein-Westfalen, was unser Land zum stiftungsreichsten aller 16 Bundesländer macht. Wir als Gesellschaft profitieren davon täglich und fortwährend. Stiftungsrechtliche Grundlagen sind die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie die Stiftungsgesetze der Länder, in NRW entsprechend das Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Bundesgesetzgeber hat, wie Ihnen bekannt ist, mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts jüngst das Stiftungsrecht des Bundes weiterentwickelt. Mit der Reform wurde das Stiftungsrecht vereinheitlicht und kohärent im BGB geregelt. Bisherige Rechtsunterschiede in den Landesstiftungsgesetzen wurden aufgelöst, Streitfragen geklärt und Rechtsunsicherheiten beseitigt. Das war gut und ist richtig. Infolge des Inkrafttretens der bundesgesetzlichen Neuregelungen am 1. Juli 2022 ist auch eine An-Landtag passung des nordrhein-westfälischen Stiftungsrechtes erforderlich. In Umsetzung der Vorgaben nach Trennung zwischen bundesgesetzlichem Stiftungszivilrecht einerseits und landesrechtlichem Stiftungsaufsichtsrecht andererseits werden durch den vorliegenden Gesetzentwurf erstens Zuständigkeiten der Stiftungsbehörden geregelt und Befugnisse der Stiftungsaufsicht konkretisiert, zweitens wegen neuer bundesrechtlicher Regelungen entfallende landesrechtliche Vorgaben gestrichen und drittens die Selbstverwaltung der Stiftungen und ihrer Organe gestärkt. Im Ergebnis trägt das von der Landesregierung vorgelegte Ablösegesetz auch zur Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung bei. Das ist eine gute Nachricht für die Stiftungslandschaft bei uns in NRW insgesamt. Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung sind wir zu dem Ergebnis gelangt, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung zu stellen. Wir haben im Zuge des Gesetzgebungsprozesses die von den Sachverständigen kritisierte Normierung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gestrichen. Sie war lediglich als Klarstellung gedacht und ist wie in vielen anderen Ländergesetzen jahrelange Praxis. Der Gesetzentwurf trägt nicht nur den Anpassungserfordernissen, die sich aus der Reform auf Bundesebene ergeben, vollumfänglich Rechnung. Er stärkt gleichzeitig die Strukturen unserer Stiftungen und schafft Voraussetzungen für Verwaltungsvereinfachungen und den Abbau von Bürokratie. Im Ergebnis tragen der Bund und das Land durch gute gesetzliche Rahmenbedingungen dafür Sorge, dass unsere Stiftungen, jenes Kapital unserer freiheitlichen Gesellschaft, auch in Zukunft erfolgreich zu deren Wohl arbeiten können. Der vonseiten der Opposition eingebrachte Änderungsantrag führt im Wesentlichen zu einer Verschlechterung für unsere Stiftungen und ein Mehr an Bürokratie. Beispielsweise wurde vorgeschlagen, dass kein unterschiedlicher Umfang bei der Beaufsichtigung von gemeinnützigen und privatnützigen Stiftungen vorgesehen werden soll und eine Verpflichtung zur regelmäßigen Vorlage der Jahresrechnung auch für privatnützige, nicht nur für gemeinnützige, Stiftungen erfolgen soll. Allerdings geht es nicht um das Ob der Kontrolle, sondern um die Dichte der Kontrolle. Auch jede privatrechtliche Stiftung unterliegt der Rechtsaufsicht. Dabei sind für die Rechtsaufsicht auch über privatnützige Stiftungen weiterhin umfassende Aufsichtsmittel vorgesehen: Unterrichtungs- und Prüfungsrecht einschließlich Einforderung der Jahresrechnung. Es ist lediglich keine Pflicht zur unauf-24.05.2023 geforderten Übersendung mehr vorgesehen. Daher wäre die Einführung einer ausnahmslosen Vorlagepflicht auch für privatnützige Stiftungen Bürokratieaufbau statt Bürokratieabbau. In diesem Sinne werbe ich für Ihre Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Alle Reden von Daniel Hagemeier Protokoll ↗