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Angela Freimuth

FDP 24.05.2023 Sitzungen 18/33

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Digitalisierung von kommunalen Verwaltungen und Antragsverfahren wird Bürgerinnen und Bürger und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Verwaltungen nach der Einarbeitung entlasten, da bin ich ganz sicher. Digitalisierung kann einen maßgeblichen Beitrag leisten, Verwaltungsleistungen bürgernäher, schneller und barriereärmer zu ermöglichen. Leider ist es für Deutschland und Nordrhein-Westfalen bis dahin noch ein weiter Weg. Derzeit sind die Landtag Ergebnisse eher ernüchternd. Im EU-Ranking zur Verwaltungsdigitalisierung steht Deutschland auf Platz 21 von 37 Ländern. Im bundesdeutschen Ländervergleich „Digitale Verwaltung“ des Bundesministeriums des Innern belegt Nordrhein-Westfalen nur den 13. Platz. Flächendeckend sind nach den Zahlen dieses Monats 149 Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz implementiert und damit für die Bürgerinnen und Bürger in ganz Nordrhein-Westfalen nutzbar. Nordrhein-Westfalen ist groß-artig, unsere kommunale Familie ist vielseitig, innovativ und engagiert. Warum ist es uns also bislang weniger gut als anderen Bundesländern gelungen, bereits einmal entwickelte Angebote in die Fläche zu bringen? Wenn vor genau einem Jahr 338 OZG-Leistungen in mindestens einer Kommune zur Verfügung standen, ein Jahr später jedoch weniger als die Hälfte davon flächendeckend implementiert sind, dann stellt sich die Frage, warum es seit fast einem Jahr, in dem das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zuständig ist, nicht gelungen ist, die Kommunen von einer aktiven Nachnutzung zu überzeugen. Wir Freien Demokraten sehen den Bedarf an einer fundierten Faktenlage zum Sachstand bei der Verwaltungsdigitalisierung. Durch den Darstellungswechsel beim OZG-Dashboard hin zu einer flächendeckenden Implementierung als Maßstab wird nicht nur das Gap deutlich. Vielmehr ergeben sich daraus unmittelbar Fragen zur Bedienerfreundlichkeit für Bürgerinnen und Bürger. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Da sind wir uns hoffentlich einig. – Ich sehe den Kollegen Franken dort hinten zustimmend lächeln. Wir müssen Digitalisierung konsequent aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger, der Nutzer in den Blick nehmen. Wir müssen Digitalisierung genau aus dieser Perspektive entwickeln und weiterentwickeln. (Beifall von der FDP) Mit der bloßen Bereitstellung von digitalen Angeboten ist es deshalb nicht getan. Die digitalen Antragsverfahren müssen auf ihre Nutzer- und Bedienerfreundlichkeit evaluiert und stetig weiterentwickelt werden. Der Anteil digital gestellter Anträge an der Gesamtantragszahl sowohl landesweit als auch pro Kommune ist dabei ein wichtiger Hinweis auf die Nutzerakzeptanz. Unser Ziel muss es doch sein, die digitalen Antragsverfahren so auszugestalten, dass alle Bürgerinnen und Bürger leichter, schneller, medienbruchfrei mit der Verwaltung interagieren können. 24.05.2023 Ich freue mich auf konstruktive Vorschläge im weiteren Beratungsverfahren und hoffe natürlich auf die Zustimmung und auf konstruktive Hinweise aus den anderen Fraktionen im Ausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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