Enxhi Seli-Zacharias
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt nicht viele politische Themen, die unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen dermaßen spalten und gegeneinander aufbringen wie die Frage nach Legalität und Formen gesetzlich erlaubter oder zumindest tolerierter Schwangerschaftsabbrüche. Dabei stehen sich an den äußersten Polen militante Lebensschützer, die im tödlichen Ernstfall das Leben des Kindes gegenüber dem der Mutter auf jeden Fall retten wollen, und ebenso militante §-218-Gegner, die ein ungeborenes Kind bis zum Einsetzen der Wehen als „Zellhaufen“ bezeichnen, unversöhnlich gegenüber. Dass wir uns nicht täuschen: Mit sachlichen und vernünftigen Argumenten ist keiner dieser beiden Seiten beizukommen. Hier trifft man auf eisenharte Überzeugungen, die bisweilen auch zu unerlaubten oder zumindest grenzwertigen Handlungen führen. Aber um was geht es den Verfechtern der einen wie der anderen Seite tatsächlich? Sorgen sie sich wirklich um das Leben unerwünschter Kinder? Stehen Frauen, die eine Schwangerschaft beenden wollen, wirklich im Zentrum ihres Interesses? Zweifel sind erlaubt. Seit über 100 Jahren tobt der Kampf gegen den § 218. Je liberaler die Gesetzgebung dabei wurde, desto verbissener wird gekämpft: für die Abschaffung der Beratungspflicht, für eine Entgrenzung der Schwangerschaftsdauer, für ein völliges Streichen des entsprechenden Paragrafen. Auf der anderen Seite endet der Kampf um jedes Leben häufig in dem Augenblick, in dem das jeweilige Kind geboren wird – eine schizophrene Situation. Denn auch den militanten Kämpfern für die Rechte der Frauen an ihrem Körper sind diese Frauen jenseits einer Metapher eigentlich egal. Niemanden interessiert, was ein Schwangerschaftsabbruch letztendlich mit einer Frau macht, und zwar nicht nur mit ihrem Körper. Landtag Ein Schwangerschaftsabbruch, der mehr ist als die Pille danach, ist eine künstlich herbeigeführte Fehlgeburt, und Fehlgeburten sind – so der aktuelle Konsens – Ereignisse, die Frauen noch nach Jahren und Jahrzehnten um dieses Kind trauern lassen. Ein Schwangerschaftsabbruch soll die jeweilige Frau weniger belasten als ein Zahnarztbesuch, meinen einige. Sicherlich gibt es Fälle, in denen das so ist und in denen die Erleichterung über den Entschluss auch nach Jahren noch überwiegt. Sie wissen, welche Fälle ich meine. Diese Fälle sind dann auch mit einem Schwangerschaftsabbruch zu untermauern. Das ist keine Frage. Aber ist das die Regel? Zu dieser Frage gibt es keine belastbaren Forschungsergebnisse, übrigens von keiner der beiden Seiten. Auch das könnte ein Indiz dafür sein, dass es hierbei weder um Frauen noch um Kinder geht, sondern um einen Kampf um des Kampfes Willen. Hier wäre nun der Staat gefragt. Er verfügt über die Mittel und Kapazitäten, um einen neutralen Blick auf das Gesamtgeschehen zu werfen, weitreichende Hilfen anzubieten, neutrale und unterstützende Möglichkeiten für Frauen zu schaffen, wissenschaftliche Sachlichkeit den kämpferischen Emotionen entgegenzusetzen und Untersuchungen zu initiieren und zu unterstützen, die sich mit der Frage beschäftigen, wann jenseits medizinischer Gründe ein Schwangerschaftsabbruch unumgänglich ist, wann andere Unterstützung angesagt ist und welche Kriterien hier wichtig sind. Am Ende zählt immer der freie Wille der jeweiligen Frau. Wohlgemerkt: Es zählt der freie Wille der Frau und nicht der freie Wille von Eltern, Brüdern, Ehemännern, Liebhabern, Nachbarn, Behörden oder der Gesellschaft und schon gar nicht – das ist in diesem Zusammenhang auch ganz wichtig – irgendwelcher aktivistischer Gruppen und Gruppierungen, die das Leid der Frauen leider Gottes in diesem Land seit vielen Jahren gekapert haben und auf ihrem Rücken politischen Profit machen wollen. Ich möchte noch auf etwas Wichtiges hinweisen. Seit 2018 haben zahlreiche Gerichte bundesweit immer wieder zugunsten der in Teilen durchaus friedlich Demonstrierenden geurteilt. Es ist egal, wie sehr wir uns bemühen, die Demonstrierenden werden von ihrem Versammlungsrecht Gebrauch machen. Das ist in einer Demokratie ihr gutes Recht. Radikale politische Ansichten, wie wir sie heute in sämtlichen Parlamenten erleben, erzeugen Verzweiflung, Wut und Extremismus. Seien Sie also ein Vorbild für die unversöhnlichen Gruppierungen da draußen. Rüsten Sie politisch ab. Wenn Sie abrüsten, folgen Ihnen auch die Bürger. Rüsten Sie auch ab, damit wir in wenigen Jahren – Frau Kollegin Butschkau, Sie haben es erwähnt – nicht auch bei 24.05.2023 uns Konflikte erleben, wie sie in den USA ausgetragen werden. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
