Ina Brandes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir die Gelegenheit haben, heute über das wichtige Thema „gemeinwohlorientierte Weiterbildung“ zu sprechen, denn, wie schon gesagt worden ist, ist es nicht nur ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel, sondern auch im Zusammenhang mit gesellschaftlicher Teilhabe und dem Recht, jedes und jeder einzelnen, sich persönlich zu entwickeln. Ich will ausdrücklich sagen, dass ich den demokratischen Fraktionen im Landtag sehr dankbar dafür bin, dass die Novelle des Weiterbildungsgesetzes in der letzten Legislaturperiode gemeinsam auf den Weg gebracht worden ist. An dieser Stelle kann ich gerne noch mal Klaus Kaiser für seinen persönlichen Einsatz danken. Ich bin ja nur die Nutznießerin dessen, was man sich in der letzten Legislaturperiode Kluges hat einfallen lassen. Das gilt insbesondere für die beiden Instrumente, die schon genannt worden sind: die Entwicklungspauschale und den Innovationsfonds. Ich war in der letzten Sitzung des Landesweiterbildungsbeirats dabei. Da ging es um die Projekte, die aus dem Innovationsfonds gefördert werden sollen. Das waren insbesondere Projekte, wo es um die Digitalisierung geht und um die Kompetenzsteigerung gerade von älteren Menschen in Bezug auf den Umgang mit der digitalen Welt. Das muss ein Schwerpunkt der gemeinwohlorientierten Weiterbildung für die nächste Zeit sein. Ich bin dankbar für die Anregungen im Antrag im Hinblick auf die Evaluation dieser Instrumente, denn so sinnvoll und richtig die Einführung der Instrumente ist, so sinnvoll und richtig ist es eben auch, dass wir vor dem Hintergrund neuer Entwicklungen, die wir im Moment sehen, weiter daran arbeiten, dass diese Instrumente auf der Höhe der Zeit bleiben. Deswegen gehe ich davon aus, dass wir uns gemeinsam mit den Weiterbildungseinrichtungen auf den Weg machen, einen Evaluationsprozess zu gestalten und ihn im Landesweiterbildungsbeirat zu besprechen und umzusetzen. Es ist auch schon richtig gesagt worden, dass gemeinwohlorientierte Weiterbildung nicht nur innovative Ansätze braucht, wie wir sie jetzt mit diesen Instrumenten haben, sondern wir brauchen natürlich auch engagierte Lehrende. Wir brauchen Menschen, die bereit und kompetent sind, zu lehren und auch die Leitung einer Einrichtung zu übernehmen. Ich freue mich deshalb, dass das Angebot „PASS“ der Supportstelle Weiterbildung nach seiner Überarbeitung weiterhin sehr gut angenommen wird, denn hier geht es um Leitungsfortbildung. Es ist auch sinnvoll, im Rahmen der Fortbildung aktuelle Fragestellungen Landtag vor allen Dingen zur aufsuchenden Bildungsberatung zu diskutieren und im Curriculum zu verankern. Ich möchte abschließend gerne noch etwas zum Europäischen Jahr der Kompetenzen und zum Bildungsscheck sagen: Das zielt vor allem darauf ab, die Bekanntheit und Sichtbarkeit unserer umfangreichen arbeitspolitischen Aktivitäten noch weiter zu befördern. Mein dafür zuständiger Kollege, der Arbeitsminister Karl-Josef Laumann, nutzt dafür das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziell geförderte Bildungsscheck-Programm, um den Bedarf an Fachkräften in den Regionen und Branchen aufzunehmen. Im Jahr 2022 wurden nach der Einlösung der Bildungsschecks über 9 Millionen Euro an knapp 24.000 Beschäftigte ausgezahlt. 49 % der auf diese Weise zustande gekommenen beruflichen Weiterbildungsangebote beziehen sich auf den sozialen und pflegerischen Sektor. Sie sehen also: Das leistet einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Ich freue mich sehr, mit allen demokratischen Fraktionen weiter an diesem wichtigen Thema zu arbeiten, es zu diskutieren und die Weiterbildungslandschaft in Nordrhein-Westfalen noch weiter zu stärken. – Herzlichen Dank! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
