Angela Freimuth
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lebenslanges Lernen und der Mut von Menschen gleich welchen Alters, beruflich etwas Neues zu versuchen oder andere Qualifikation zu erwerben, bewirken ein erfülltes Berufs- und Erwerbsleben sowie die Stärkung der Freiheit und eigenverantwortlichen Lebensgestaltung. Dies muss jedem Menschen in unserem Land individuell offenstehen. Neben dieser persönlichen Entwicklung eröffnen sich durch Weiterbildung insbesondere in einer zunehmend komplexer werdenden Arbeitswelt darüber hinaus die Chancen für unsere Gesellschaft insgesamt, die Transformation erfolgreich zu gestalten und dem Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel zu begegnen. Mit der von CDU, FDP, SPD und Grünen überparteilich getragenen Novellierung des Weiterbildungsgesetzes im Juni 2021 haben wir Raum für Weiterentwicklung der Weiterbildung eröffnet, diese gefördert und mit der Entwicklungspauschale sowie dem Innovationsfonds wirkungsvolle Instrumente geschaffen, die den regionalen Einrichtungen und Trägern die Möglichkeit gab und gibt, ihre Programme und Angebote auf die veränderte Berufswelt und damit einhergehend auch auf die veränderten Bedürfnisse der Menschen mit ihren persönlichen und beruflichen Perspektiven auszurichten. Seit das reformierte Weiterbildungsgesetzes am 1. Januar 2022 in Kraft trat, zeigt es in der Praxis Erfolge und entspricht den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Berufsleben. Leider – das muss ich an dieser Stelle anmerken – scheinen CDU und Bündnis 90/Die Grünen in Weiterbildungsfragen nicht mehr an der Tradition der Überparteilichkeit interessiert zu sein. Tradition übrigens nicht erst mit der gemeinsamen Novelle 2021 sondern auch schon davor 1999 und seitdem Auch 1999 wurde das Weiterbildungsgesetz von allen Fraktionen im Landtag verabschiedet. Das besorgt mich insofern, als dass das Prinzip „wir haben hier die Mehrheit“ zu gelten scheint. Das Prinzip kennen wir ja schon von diesem entwürdigenden und auch entmündigenden letzten Haushaltsberatungsverfahren. „Was kümmert uns denn Haltung?“ Mehr kann man dazu nicht anmerken. (Beifall von der FDP) 24.05.2023 Es ist umso bedauerlicher, dass das beim Thema „Weiterbildung“ passiert, weil wir nur gemeinsam durch Weiterbildung die Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft werden gestalten können. Die gemeinsame Novellierung des Weiterbildungsgesetzes war bereits im Vorfeld erfolgreich. Der damalige, für Weiterbildung zuständige Staatssekretär Klaus Kaiser, der als Kollege ja immer noch bei uns ist, hatte da eine besondere Sensibilität, auch für Anregungen aus der damaligen Opposition. Die etwas erfahreneren Kolleginnen und Kollegen der Grünen werden sich vielleicht noch daran erinnern, dass dann ein gemeinsamer Vorschlag erarbeitet wurde. Dieser wurde überparteilich mit großer Signalwirkung in die Weiterbildungslandschaft hinein vom Landtag verabschiedet. Ich appelliere herzlich, dass wir gerade bei der Weiterbildung wieder zu dieser Gemeinsamkeit für berufliche Weiterbildung und lebenslanges Lernen zurückfinden, und würde mich wirklich sehr darüber freuen. Das lohnt sich allemal. Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam mehr als nur Prüfaufträge und unverbindliche Bekenntnisse auf den Weg bringen können, also mehr als wir im vorliegenden Antrag finden. Zu diesen Dingen, die manchmal schon Selbstverständlichkeiten sind – ich bin ganz sicher, dass die Landesregierung da ohnehin tätig geworden wäre –, habe ich eine herzliche Bitte. Sie stellen den Antrag zur direkten Abstimmung. Es geht gar nicht mehr in eine detaillierte Beratung, in die Einzelheiten. Kollegin Kirsch hat schon ein paar Punkte angesprochen. Deswegen kann ich leider nur feststellen, dass wir diesem Antrag ebenfalls nicht werden zustimmen können und uns der Stimme enthalten werden. Ich wiederhole die herzliche Bitte, dass wir gerade in den Weiterbildungsfragen zur traditionellen Gemeinsamkeit zurückkehren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
