Christof Rasche
Danke schön. – Für die Landesregierung hat nun Minister Krischer das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist doch völlig klar: Wir haben hier wie alle anderen Bundesländer ein Problem in der Konfliktlage Weidetiere–Wolf. Dieses Problem ist virulent. Es ist so lange da, wie wir mit Rissen konfrontiert sind, die wir alle zu vermeiden suchen. Es ist auch selbstverständlich, dass es die Politik dieser Landesregierung ist, alles Mögliche und alles rechtlich Zulässige zu tun, um Weidetiere zu schützen, um diese Form der Landwirtschaft – die Kolleginnen und Kollegen haben das eben beschrieben – weiterhin möglich zu machen, und das tun wir. Wir werden selbstverständlich darüber reden müssen, wie wir Förderrichtlinien optimieren können. Wie können wir Schutzmaßnahmen verbessern? Was kann schneller stattfinden? All das ist Gegenstand der Politik der Landesregierung. Es ist angesprochen worden: Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine Wolfsverordnung, die vor ziemlich genau einem Jahr von der damaligen Landesregierung erlassen worden ist. Ich war nicht dabei, aber wie mir berichtet wird, ist sie auch hier im Hause auf breite Zustimmung gestoßen. Wir haben jetzt ein Jahr lang mit dieser Wolfsverordnung gearbeitet. Herr Schneider, Sie haben völlig recht: Was die Vergrämung von Wölfen angeht, ist diese Wolfsverordnung kein einziges Mal zum Tragen gekommen – aber nicht, weil die Landesregierung, meine Vorgängerin als Umweltministerin oder ich als Umweltminister sie nicht gezogen hätten; darum geht es gar nicht. In der Wolfsverordnung werden Kriterien festgelegt, um Vergrämungsmaßnahmen ergreifen zu können. Die Wölfe erfüllen diese Kriterien nicht. Ich habe es im Ausschuss angekündigt, ich habe es öffentlich angekündigt und wiederhole es hier gerne: Deshalb werden wir uns jetzt anschauen: Was ist eigentlich in den anderen Ländern Standard? Was ist im europäischen Ausland Standard? Was ist auch mit Blick auf eine weitere Interpretation und die Rechtsprechung, die in den letzten Monaten passiert ist, seit diese Wolfsverordnung existiert, möglich, um die Kriterien zu verändern und Vergrämungs-24.05.2023 maßnahmen, wo sie erforderlich und sinnvoll erscheinen, auch tatsächlich ergreifen zu können? Das ist genau die Aufgabe, die eine Landesregierung wahrnehmen muss. Wir werden Ihnen einen Vorschlag unterbreiten, der am Ende auch eine gewisse Perspektive bietet, dass er rechtlich trägt; denn es nützt ja nichts, dass wir einen schönen Vorschlag machen, aber dann aber bei der nächsten Entscheidung – das hatten wir in Nordrhein-Westfalen schon, den Fall gibt es ja – vor einem Verwaltungsgericht scheitern. Damit ist den Schäferinnen und Schäfern und erst recht den Tieren nicht gedient, meine Damen und Herren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das muss Aufgabe einer verantwortungsvollen Politik dieser Landesregierung sein. Ich kann Ihnen als der hierfür zuständige Minister versichern: Wir werden das mit aller Ernsthaftigkeit machen, und wir werden das mit allem nötigen Nachdruck machen, um die Konflikte zu lösen und auch deutlich zu machen, dass die Landespolitik hier handelt. Noch ein Wort zum Antrag der FDP: Herr Brockes, ich zähle unter dem Punkt „Beschlussfassung“ elf Spiegelstriche. Neun davon richten sich an die Bundesregierung. Da kann ich Ihnen versichern: Wir hatten kürzlich eine Umweltministerkonferenz auf dem Petersberg bei Bonn. Wir haben nochmals Beschlüsse gefasst und sind mit der Bundesregierung hier klar unterwegs, was die Frage des Erhaltungszustandes angeht und was eine gegebenenfalls notwendige Änderung des EU-Rechts angeht. All diese Punkte, die Sie hier fordern, sind auf den Weg gebracht. Ich habe auch nicht vernommen, dass Sie in Berlin etwas anderes vertreten. Da tragen Sie diese Politik am Ende ja auch mit. Dann bleiben zwei Punkte ihrer elf übrig. Der eine ist, den Wolf ins Jagdrecht zu überführen. Da muss man nur einmal nach Niedersachen schauen, wo das gemacht worden ist. Ich weiß nicht, ob Sie mit Ihren Kollegen einmal gesprochen haben. Dadurch wurde das Problem auch nicht gelöst. Ganz im Gegenteil: Die Überführung ins Jagdrecht führt dazu, dass wir das Problem auch noch den Jägerinnen und Jägern in die Schuhe schieben. Das will ich nicht. Wir halten das für falsch. Ich bin froh, dass ich das hier auch gehört habe. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das Gleiche gilt für den Vorschlag, ein weiteres zertifiziertes Referenzlabor auszuweisen, damit man die DNA-Tests schneller durchführen kann. Man kann bei der Auszahlung der Mittel sicherlich an der einen oder anderen Stelle vielleicht noch etwas beschleunigen. Das will ich gar nicht in Abrede stellen. Aber wir haben inzwischen nach zehn Tagen die DNA-Tests vorliegen. Das ist mit dem Senckenberg Institut in Kooperation aller Länder so vereinbart worden. Landtag Viel schneller würde es auch mit einem Institut, das wir in Nordrhein-Westfalen mit großem Aufwand eigens gründen würden, nicht gehen. Deshalb läuft Ihr Antrag völlig ins Leere, meine Damen und Herren. Das sind einfach Punkte, die uns in der Debatte nicht weiterhelfen. Weiterhelfen tut uns das, an dem wir in der Landesregierung arbeiten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – René Schneider [SPD]: Da bin ich gespannt!)
