René Schneider
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor rund einem Jahr haben wir hier im Landtag schon einmal über das „Wolfsland NRW“ gesprochen. Sie werden sich erinnern: Damals, vor der Landtagswahl, haben CDU und FDP gemeinsam eine Wolfsverordnung NRW vorgelegt. Sechs Wochen vor der Wahl war das, ehrlich gesagt, nicht überraschend; denn da sollte – so wurde es nach außen propagiert – den Menschen Hoffnung gegeben werden. Heute stellt sich aber heraus: Diese Wolfsverordnung war nicht mehr als eine Beruhigungspille. Damals ging es darum, das Verscheuchen, Vergrämen und Entnehmen eines Wolfes rechtssicher darzustellen; es war aber nicht mehr als ein Paraphrasieren der gängigen Gesetze auf Bundesebene, des Bundesnaturschutzgesetzes. Das einzig Gute an dieser Stelle war – das möchte ich herausstellen –, dass klar festgelegt worden ist, wer jetzt den Hut auf hat, nämlich aktuell der Minister für Umwelt. Der kann entscheiden, ob ein Wolf entnommen wird oder nicht. Wir haben in der letzten Sitzung des Umweltausschusses nachgefragt, wie oft diese Wolfsverordnung im vergangenen Jahr gezogen worden ist – an irgendeiner der von mir gerade genannten Stellen. Es ist nicht verwunderlich: kein einziges Mal. Viele, nicht nur in den Wolfsgebieten, fragen sich: Was soll ich mit einer Verordnung, die nie gezogen wird, die nie eingesetzt wird, die nie benutzt wird, die zwar Rechtskraft hat, aber nie irgendeine Folge Landtag zeitigt? Diese Verordnung soll jetzt – auch das haben wir im Ausschuss erfahren – überprüft und eventuell überarbeitet werden, genauso wie die Förderrichtlinie, die auch überarbeitet werden soll. Wir haben zum Ende der vergangenen Wahlperiode hier einen Vorschlag der SPD diskutiert, der von den damaligen Mehrheiten weggewischt worden ist. Darin haben wir damals schon vorgeschlagen, alle Weidetierarten zu schützen und dabei nicht nur die Investitionskosten, sondern vor allen Dingen die immer größer werdenden laufenden Kosten in den Blick zu nehmen. Wir reden hier immer über Hütehunde. Diese Tiere sind nicht nur in der Anschaffung, sondern vor allem im laufenden Unterhalt extrem teuer. Unser Vorschlag war es, da zu unterstützen. Ich kann jetzt schon ankündigen: Wir werden diesen Vorschlag im Laufe der aufgrund des FDP-Antrags anstehenden Beratungen erneuern. Das Ziel muss eine friedliche Koexistenz sein. Der Schutz der Herden vor dem Wolf und des Wolfes vor den Menschen sind Ziele, die man auch als grüner Staatssekretär haben kann. Ich habe hier Staatssekretär Erwin Manz aus Rheinland-Pfalz zitiert, der genau das deutlich gemacht hat: Es ist keine Einbahnstraße, sondern die Medaille hat – wie alle Medaillen – eben zwei Seiten. Man muss beide Seiten würdigen und auf beiden Seiten für Satisfaktion sorgen. Dafür sind Verordnungen wie die Wolfsverordnung da, die – ich sage es noch einmal – bis heute kein einziges Mal gezogen worden ist. Ich fürchte ein wenig – damit komme ich zu der Kritik am aktuellen Minister –, Herr Minister Krischer, dass auch Sie sich ein Stück weit der Realität verweigern. Sie sagen im Ausschuss sinngemäß: Die Lage hat sich beruhigt, die Anträge werden weniger, wir zahlen für Herdenschutz weniger aus. Ich glaube, dass Sie damit die Realität ausblenden. Sie tun das auch, indem Sie auf Anfragen aus dem Wolfsgebiet Schermbeck schon gar nicht mehr antworten. Grüne Parteimitglieder, unter anderem der Sprecher der Grünen in Schermbeck, schreiben Briefe an Sie mit der Bitte: Komm doch bitte – Sie duzen sich ja – vorbei und lass den Dialog nicht abreißen! Sie erhalten keine Antwort, was den Sprecher der Bündnisgrünen in Schermbeck zu einer E-Mail, einer Nachricht an den Ministerpräsidenten verleitet. Ich darf wohl daraus zitieren, weil der Verteiler offen und sehr groß ist. Ich zitiere: Die Bevölkerung ist zunehmend verunsichert, vor allem, weil die Antworten aus dem Umweltministerium und dem LANUV wenig mit der Realität und mit Verständnis für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu tun hat. Weiter heißt es: Auch die Übergriffe auf geschützte Weidetiere nehmen im Gegensatz zur Einschätzung 24.05.2023 aus dem Umweltministerium nicht ab. Die Meinung zu vertreten, dass die Tatsache, dass weniger Fördermittel zum Herdenschutz abgerufen werden, ein Zeichen dafür wäre, dass sich die Situation beruhigt hatte, ist mehr als abwegig. Dagegen sprechen einfach andere Zahlen. – Zitat Ende. Sehr geehrter Herr Minister, Sie können die Realität nicht ausblenden. Sie haben es in der Hand – ich habe es gesagt –, auch jetzt schon mit der Wolfsverordnung. Diese zu ziehen, ist nicht nur Ihr Recht, sondern Ihre Pflicht. Da wir über eine Überweisung reden, schaue ich mit Spannung auf die Beratungen im Umweltausschuss, die auf Basis des Antrags der FDP erfolgen. Ich erwarte, dass wir dort gleichzeitig über die Wolfsverordnung und über die Förderrichtlinien offen und transparent sprechen. Ich nehme eines vorweg, was den Antrag der FDP angeht: Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist tatsächlich Quatsch und Unsinn. Aber dazu kommen wir dann im Ausschuss. (Vereinzelt Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Glückauf und Gottes Segen! (Beifall von der SPD)
