Anja Butschkau
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine Entscheidung, die sich keine Frau leicht macht. Ich glaube, dass niemand hier im Raum eine solche Entscheidung freiwillig treffen möchte. Es gibt aber eben Gründe, aus denen sich Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Ehrlicherweise finde ich es unerträglich, wie die AfD das Schicksal dieser Frauen hier instrumentalisiert, um ihr einfältiges Familienideal zu propagieren. Landtag (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Unsere Gesellschaft ist weitaus vielfältiger, als es dieser ewig gestrigen Partei lieb ist. Diese Vielfalt wird durch die vielen Familienformen deutlich. Das schließt eben auch Menschen ein, die sich bewusst gegen eine Elternschaft entschieden haben. Dass es diese Vielfalt gibt, ist nicht das Ergebnis von Politik. Die Familien- und Gleichstellungspolitik in unserem Land ist vielmehr das Ergebnis von gesellschaftlichen Entwicklungen, die die AfD mit der Brechstange wieder rückgängig machen will. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, wir werden es nicht zulassen, dass Frauen wieder zu Gebärmaschinen degradiert werden, die am Ende zu Hause bleiben sollen, um die Kinder zu erziehen und den Haushalt zu stemmen. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Fran- ziska Müller-Rech [FDP]) Die SPD setzt sich seit jeher für die körperliche Selbstbestimmung der Frauen ein. Nach dem Motto „mein Körper, meine Entscheidung“ muss es jede Frau selbst in der Hand haben, was mit ihrem Körper passiert – nicht die Gesellschaft, kein Mann und erst recht nicht die AfD. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Die Parteien der Ampel setzen sich auf Bundesebene zu Recht dafür ein, dass Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. Der vorliegende Antrag ist an Verlogenheit nicht zu überbieten. Da wird eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf propagiert, während im gleichen Atemzug den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen unterstellt wird, sie würden dem Schutz des ungeborenen Lebens nicht nachkommen. Genau das und nicht die Vereinbarkeit ist das wahre Ansinnen des Antrags. Dabei wird verschwiegen, was im Schwangerschaftskonfliktgesetz unmittelbar vor dem Passus des Schutzes des ungeborenen Lebens steht; ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten. In § 5 Abs. 1 steht nämlich: „Die nach § 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden.“ Das sind Dinge, die Sie den Betroffenen am liebsten entziehen wollen, und das machen wir nicht mit – (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der FDP) 05.05.2023 heute nicht und nicht in der Zukunft. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
