Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen! Geehrte Herren! Die mündliche Prüfung in den Staatsexamina ist ein steter Quell so mancher Merkwürdigkeiten. Die Beurteilungen des gesprochenen, vergänglichen Wortes unter je anderen Situationen bergen mannigfaltige Gründe für Ungerechtigkeiten. Ich wurde Zeuge einer Prüfung an der Universität Passau, an der mein späterer Doktorvater – leider für Kuriosa notorisch bekannt – mitprüfte. Er führte zunächst aus, die Prüfungsordnung erlaube auch Fragen mit rechtsgeschichtlichem Hintergrund. Den ersten Kandidaten wies er auf seine Herkunft aus Düsseldorf hin und fragte, ob er das Standbild des Kurfürsten Johann Wilhelm, Jan Wellem, kenne und weiter, was dieser mit Bayern zu tun habe. Der Kandidat wusste es nicht, und die Frage ging weiter. Der nächste Kandidat antwortete: „Ich komme nicht aus Düsseldorf“, und zog sich – wie die weiteren Kandidaten – unter allgemeinem Gelächter aus der Affäre. Der Kandidat aus Düsseldorf aber war sichtlich verunsichert; psychologisch war er schon im Nachteil. Im Nachteil so, wie laut dem Antrag gemäß einer Studie die weiblichen Kandidaten im mündlichen Teil des Staatexamens seien. Die Studienergebnisse – veröffentlicht ZDRW 2/2018, Seite 115 ff. – erfuhren durchaus auch Kritik. Auf einige grundsätzliche Ergebnisse beziehen ich mich aber gleichwohl. Demnach sind Noten von weiblichen Kandidaten insgesamt etwas schlechter als die der männlichen Prüflinge. Der vorliegende Antrag hat die Ergebnisse der Studie nicht richtig ausgewertet; denn die Studie kommt auf Seite 124 zu dem Ergebnis, dass der Unterschied – wenn auch in abgeschwächter Form – schon in der schriftlichen Prüfung auftritt. Diese ist aber derart ausgestaltet, dass eine Diskriminierung nach Geschlecht ausgeschlossen scheint, nämlich anonym. Ein gewisser Unterschied lässt sich also sowieso nicht korrigieren. Das Verhältnis von Geschlecht und Note zeigt also nicht in vollem Umfang eine Diskriminierung an. Die Studie ist dafür zu kritisieren, dass sie diesen vorgegebenen Effekt für ein klares Ergebnis gerade der mündlichen Prüfung nicht herausrechnet. Aber sei’s drum. In der weiteren Folge kommt die Studie auf Seite 125 zu einem Ergebnis, das in deutlichem Widerspruch zur Begründung des Antrag steht. Der Antrag legt nahe, eine weibliche Beteiligung in der Prüfungskommission verändere die Note. Gerne zitiere ich dazu für Sie aus der Studie: „Eine Analyse der durchschnittlichen Noten in der mündlichen Prüfung zeigt hinsichtlich der 03.05.2023 Beteiligung von Frauen in der Prüfungskommission keinen Effekt: Ob zumindest eine Prüferin Teil der Kommission ist, hat keinen Einfluss auf die durchschnittliche Note im mündlichen Prüfungsteil […]“ So ist es sinnlos, die Beteilung weiblicher Prüfer zu fordern. Wir stellen also fest: CDU und Grüne können keine Studien lesen. Oder sie können sie lesen, aber nicht verstehen. Sie, meine Damen und Herren, erzählen hier Unsinn. Man kann Ihren Begründungen nicht trauen. Also muss die AfD ran. Wertet man die Studie richtig aus, ergibt sich für die Forderung des Antrags ein ganz anderer Grund. Wenn eine Frau mitprüft, verbessert sich für Frauen durchaus etwas, aber nicht die Aussicht auf eine bessere Note, sondern die auf einen Sprung in eine bessere Notenstufe. Das lässt sich dann immerhin als Befund festhalten. Es liegt auf der Hand, dass wir einer vielleicht unbewussten Benachteiligung entgegentreten müssen. Aber ob hier wirklich eine Benachteiligung oder eine Bevorzugung der weiblichen Kandidaten vorliegt, die von den männlichen Prüfern mitgemacht wird, ist nicht sicher. Jede Prüfungskommission der juristischen Staatsexamina auch weiblich zu besetzen, ist aus anderem Grund folgerichtig. Wenn fast 60 % der Prüflinge weiblich sind, warum werden Männer dann mit der mühsamen Benotungsarbeit alleingelassen? Die Antragsteller schweigen sich allerdings zu einem Folgeproblem aus; man kann nämlich niemanden zwingen, sich zur Verfügung zu stellen. So gab es im Jahr 2021 in nur rund 54 % der Fälle weibliche Beteiligungen in der Prüfungskommission. Vor Einführung einer Verpflichtung wäre also zu fragen, was Frauen bisher davon abgehalten hat. Sonst läuft die Verpflichtung leer, und das könnte in Zukunft zu längeren Wartezeiten für Prüfungstermine führen. Außerdem wäre es gewiss gründlicher, den Prüfern erst gar keine Auskunft zur Vornote zu geben. Dem Antrag stimmen wir so nicht zu. Wir halten eine genauere Beleuchtung, ob eine Diskriminierung vorliegt, für angebracht. Falls diese besteht, werden wir die Ersten sein, die die vorliegenden Forderungen umsetzen. Wir kritisieren zudem die Qualität des Antrags, die den Ansprüchen unseres Parlaments nicht genügt. Ehe ich es vergesse, aufzulösen: Der Kurfürst Johann Wellem war als Mitglied des Hauses Pfalz-Neuburg Wittelsbacher wie die bayerischen Herzöge. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos]) Landtag
