landtag.nrw.de ↗

Dr. Werner Pfeil

FDP 03.05.2023 Sitzungen 18/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute über diesen Antrag sprechen. Er beinhaltet ja nichts Neues. Das Thema ist bekannt, spätestens seit der Großen Anfrage der Grünen im Jahr 2021, in der Minister Biesenbach, genau auf diesen Punkt angesprochen, auf Seite 25 zur Frage 21 Folgendes geantwortet hat – Zitat Anfang –: „Sobald eine Frau Mitglied der Prüfungskommission ist, verschwindet dieser Schwelleneffekt. Da die Noten für die Prüflinge von zentraler Bedeutung sind, nimmt das Landesjustizprüfungsamt auch diesen lokal begrenzten Effekt ernst. Es bestärkt es in seinem Bestreben, die Prüfungskommissionen möglichst so zu besetzen, dass in jeder Prüfungskommission (mindestens) eine Frau ist. Seit 2014 ist es bereits gelungen, den Anteil der Kommissionen mit mindestens einer Prüferin zu steigern; die Tendenz ist weiterhin steigend. 03.05.2023 Das Ministerium der Justiz hat den Forschungsbericht zudem zum Anlass genommen, weiterhin gezielt Frauen aus allen juristischen Berufszweigen für eine Tätigkeit als Prüferin in der staatlichen Pflichtfachprüfung oder zweiten juristischen Staatsprüfung zu werben. Ergänzend wird auf die Beantwortung der Frage 25 Bezug genommen.“ Seit 2021 wissen wir das, und es gab keine Änderung – so hoffe ich – unter dem neuen Justizminister Limbach. Das heißt, all das, was ich gerade vorgelesen habe – die Stärkung der Frauen in den Prüfungskommissionen –, wird seitdem durchgeführt. Deswegen wundert mich der Antrag. Mich wundert auch, dass Frau Erwin beim Lesen der wissenschaftlichen Studie „Geschlechts- und Herkunftseffekte bei der Benotung juristischer Staatsexamen“ nicht die Zeit gefunden hat, mit Blick auf unseren Entschließungsantrag die unterschiedliche Bewertung von Migranten, die in der Prüfungskommission geprüft werden, anhand ihrer Namen festzustellen. Ich sage mal so: Justitia ist ja nicht blind, sie hat nur eine Augenbinde. Entweder war man hier aber blind, oder man wollte nicht sehen, was in dieser wissenschaftlichen Studie stand. Denn tatsächlich werden erschreckende 17 % der Personen mit nicht deutscher Namensherkunft diskriminiert. Das sollte schon Anlass genug sein, mal darüber nachzudenken und – wenn man schon diesen Tagesordnungspunkt hier aufruft, diesen Prüfungsbericht aus dem Jahr 2018 zugrunde legt, auf den der CDU-Justizminister im Jahr 2021 schon reagiert hat, und es als erneuten Aufruf, wie Frau Erwin es genannt hat, deklariert – vielleicht doch etwas zu der Diskriminierung beim Migrationshintergrund zu sagen. Da lobe ich Frau Hanses, die gesagt hat, sie wünscht sich die diskriminierungsfreie Justiz; deshalb hat sie auch auf die Ungerechtigkeit hingewiesen. Wenn Ihnen das Thema ernst ist, dann stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu; denn unser Entschließungsantrag geht genau auf diese Punkte dieser Studie ein. Und das – wie eben schon angekündigt wurde – wollen Sie ja offensichtlich nicht; denn Sie haben ihn nicht gelesen. Das ist sehr schade. Eine diskriminierungsfreie Justiz hätte mit Sicherheit bei den Prüfungsämtern eine Sensibilisierung benötigt in Bezug auf die Migration und die unterschiedliche Bewertung bei nicht deutscher Namensherkunft. Deswegen: Danke für den Antrag. Danke, dass wir den Entschließungsantrag machen konnten. Und schade, dass Sie dem nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP) Landtag

Alle Reden von Dr. Werner Pfeil Protokoll ↗