Sonja Bongers
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Prüfungen haben den Anspruch, fair zu sein. Dabei sollen die Leistungen von Examenskandidaten möglichst nach objektiven Kriterien bewertet werden. Strukturelle Diskriminierung zu verhindern, ist dabei oberstes Gebot. Aber gerade in mündlichen Prüfungen fließt oft nicht nur die reine Sachleistung, sondern auch das individuelle Auftreten und der Kontakt in der Prüfungssituation in die Gesamtbewertung mit ein. Dieses geschieht sowohl bewusst, aber auch unbewusst. In die Wahrnehmung von anderen Menschen spielen zum einen auch immer Standpunkte, aber zum anderen auch Erwartungen an die Geschlechterrollen mit hinein. Die im Antrag erwähnte Studie „Geschlechts- und Herkunftseffekte bei der Benotung juristischer Staatsexamen“ des Justizministeriums hat ergeben, das sich Prüfende auch bei guter Reflexion nie ganz davon befreien können. Demnach fallen die mündlichen Noten bei Frauen durchschnittlich 2,4 % schlechter aus als in den objektiveren, anonymisierten schriftlichen Prüfungen. Bei überproportional vielen männlichen Prüfern haben Frauen schlechtere Chancen, die gleiche Bewertung wie ihre männlichen Kommilitonen zu erhalten. Auffallend dabei ist, dass immer noch die meisten Prüfer Männer sind. Wir finden es löblich, dass die Regierungskoalition in Zukunft in jeder Prüfungskommission mindestens eine Frau haben möchte. Dieser Gedanke wurde bereits 2021 in einer Anhörung zum Juristenausbildungsgesetz von einigen Sachverständigen aufgegriffen. (Beifall von Dr. Werner Pfeil [FDP]) Landtag Wir freuen uns, dass die Kolleginnen und Kollegen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen das mittlerweile auch verinnerlicht haben. Aber leider geht uns diese Forderung nach einer Prüferin nicht weit genug. Wirklich annähernd gerecht ist es, auf ein ausgewogenes Verhältnis von männlichen und weiblichen Prüfern zu achten. Das wäre ein wichtiger Schritt, um Frauen im juristischen Staatsexamen die gleichen Chancen zuzugestehen wie den Männern. Das ist wichtig, vor allem auch, weil für Juristinnen und Juristen die Examensnote, wie wir alle wissen, ausschlaggebend für die späteren Jobmöglichkeiten sein kann. Darüber hinaus halten wir den Antrag für sinnvoll, finden den entsprechenden Entschließungsantrag der FDP aber genauso sinnvoll, der darüber hinaus geht, insofern – wie sagt man so schön? – der weitergehende, intensivere Antrag ist. Insofern kann ich für meine Fraktion sagen, dass wir dem Entschließungsantrag der FDP zustimmen. Aber da wir alle wissen, ohne dabei in die Glaskugel schauen zu müssen, dass dieser Antrag vermutlich aus parteipolitischen Gründen hier keine Mehrheit findet, werden wir auch den entsprechenden Ursprungsantrag unterstützen, weil uns das Wohl und die Zukunft aller Juristinnen und Juristen sehr am Herzen liegt. – Recht herzlichen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)
