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Dr. Werner Pfeil

FDP 03.05.2023 Sitzungen 18/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Auch nach vielen Jahren in der Politik ist man manchmal doch erstaunt, beispielsweise über den vorliegenden Antrag, denn er beinhaltet eigentlich keine neuen Erkenntnisse. Bei dem Projekt „Staatsanwalt vor Ort“ handelt es sich ja keineswegs um ein neues Projekt. Vielmehr – so, wie Frau Bongers schon sagte – wurde das Modellprojekt des Staatsanwalts vor Ort bereits im Jahr 03.05.2023 2006, unter anderem in Remscheid, ins Leben gerufen. Das Projekt wurde dann von allen Beteiligten als besonders erfolgreich bewertet und auch in der letzten Legislaturperiode unter dem Justizminister Biesenbach weiterentwickelt. Frau Hanses sprach beim „Staatsanwalt vor Ort“ auch von dem „Staatsanwalt für den Ort“, und das sind zwei unterschiedliche Dinge. Hier geht es um den „Staatsanwalt vor Ort“. Nach dem Antrag – so heißt es –hat er sich bewährt. Eine Evaluation dazu haben wir allerdings bisher nicht vorliegen. Aus diesem Grund, weil wir das Projekt trotzdem für gut befunden haben, haben wir in der Haushaltsdebatte über den Einzelplan 04 in der Rechtsausschusssitzung vom 16. November 2022 nach einer Fortsetzung und Ausdehnung dieses Projekts gefragt, da an keiner Stelle im Haushalt etwas ausgewiesen war. In seiner schriftlichen Antwort teilte das Ministerium der Justiz mit, dass es – ich zitiere – derzeit in einem ersten Schritt prüfe, an welchen Orten in Nordrhein-Westfalen lokale Kriminalitätsentwicklungen festzustellen seien, denen aus strafrechtlich fachlicher Sicht mit der spezifisch örtlich vernetzten Herangehensweise eines Staatsanwalts vor Ort begegnet werden sollte und die daher als künftiger Standort für die Implementierung eines weiteren Projekts geeignet sein könnten. Das ist Düsseldorf. Das wissen wir jetzt. In der Sitzung des Rechtsausschusses am 18. Januar 2023 hat anschließend die SPD-Fraktion auch noch mal danach gefragt. Da wusste man das noch nicht. Die fachliche Prüfung – laut Vorlage 18/450, letzter Absatz – dauere an. Das hat man damals mitgeteilt. Da habe ich noch mal einen Blick in diese Vorlage 18/450 geworfen, und hier handelt es sich just wieder um die Beantwortung unserer Frage bezüglich der Fortsetzung dieses Projekts aus November 2022. Vor diesem Hintergrund erstaunt es dann doch sehr und scheint auch nicht ganz redlich, wenn nun die Regierungskoalition in ihrem Antrag suggeriert, als wäre die Ausweitung des Projekts „Staatsanwalt vor Ort“ ein eher originäres Thema, zumal die Anträge in den letzten Monaten schon älter sind und das Projekt eigentlich mehrere Jahre alt ist. Es ist erfreulich, dass das Projekt nun auch zur Kriminalitätsbekämpfung in Düsseldorf eingesetzt wird wie auch am vergangenen Donnerstag in der Rheinischen Post zu lesen war. Allerdings drängt sich dem geneigten Leser doch der Verdacht auf, ob der vorliegende Antrag nicht mehr das Ziel hat, die Implementierung des Projekts in Düsseldorf medienwirksam zu flankieren, als wirklich etwas Neues zu entwickeln. Dafür ist allerdings die Zeit dieses Hauses eigentlich viel zu kostbar. Statt völlig überflüssigerweise erneut Landtag festzustellen, dass sich der „Staatsanwalt vor Ort“ oder „für den Ort“ bewährt hat, und eine Ausweitung von der Landesregierung zu fordern, hätte besagte Landesregierung die Zeit besser nutzen können, die von uns bereits vor fast einem halben Jahr gestellte Frage nach der geplanten Ausweitung einfach zu beantworten. Dass wir das Projekt des Staatsanwalts vor Ort inhaltlich unterstützen, ergibt sich aus unserer Kleinen Anfrage. Deswegen lehnen wir diesen Antrag auch ab. – Danke schön. (Beifall von der FDP)

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