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Sonja Bongers

SPD 03.05.2023 Sitzungen 18/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie in dem Antrag dargelegt wird, hat sich das Konzept des Staatsanwaltes bzw. der Staatsanwältin vor Ort in einigen nordrhein-westfälischen Städten bewährt. Die Verankerung im Stadtteil und die Kontinuität in räumlich sehr begrenzten Gebieten stellt einen besonderen Vorteil dar, um Kriminalität effektiv und nachhaltig zu bekämpfen. Problemlagen sind oft von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Kenntnisse der sozialräumlichen Gegebenheiten und auch der lokalen Akteure sind für die Überführung von Straftätern nützlich. Alles, was Sie in Ihrem Antrag beschreiben, ist auch gut so. Leider ist das Konzept aber nichts Neues. Natürlich macht es Sinn, die gemachten Erfahrungen gegebenenfalls auch auf andere Orte zu übertragen. Eines muss aber absolut klar sein: In Anbetracht manch anderer krimineller Strukturen, die wir in NRW vorfinden, reicht das vorliegende Konzept nicht aus. Zwar sind regionale Kenntnisse von Vorteil; da sich kriminelle Netzwerke aber über eine Region hinaus erstrecken, muss dies in der Zuständigkeit berücksichtigt werden. Wir hätten uns im Antrag eine klare Zuschreibung und Abgrenzung von Aufgaben und vor allem viel mehr Informationen hinsichtlich überregionaler Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden gewünscht. Weil wir das Konzept der Staatsanwältin oder des Staatsanwalts vor Ort im Prinzip aber sinnvoll finden, stimmen wir zu. Liebe Frau Erwin, ich möchte aber noch einen Gedanken von Ihnen aufgreifen, und ich hoffe, ich habe mich da gerade nicht verhört. Ich meine gehört zu haben, dass Sie gerade sagten, dass die Staatsanwältinnen, Staatsanwälte vor Ort Kriminalität verhindern. Wenn Sie das gesagt haben, so wie ich es gerade empfunden habe, muss ich dem deutlich widersprechen. Das ist eine sehr vage Theorie, über die wir dann sehr gern im Ausschuss diskutieren. – Recht herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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