Dr. Werner Pfeil
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! KI ist kein Thema der Zukunft, sondern ein Thema der Gegenwart; denn wir haben jetzt noch die Möglichkeit, die Auswirkungen auf die Zukunft durch KI zu beeinflussen. KI und Legal Tech bieten große Chancen, aber gleichzeitig auch Risiken. Wie eine Studie im Auftrag des Europarates von 2017 aufgezeigt hat, kann eine Vielzahl von Grundrechten in unterschiedlichen Bereichen durch den Einsatz von KI beeinträchtigt werden. Anfang März 2023 wurde unser Antrag auf Fortsetzung des KI- und Digitalisierungskongresses in Nordrhein-Westfalen im Plenum mit der Begründung abgelehnt, dass ein Austausch bereits in einem Thinktank für KI und Legal Tech beim ITD und beim E-Justice-Rat sowie in den diversen Fachveranstaltungen wie dem EDV-Gerichtstag stattfindet. Ein Austausch im stillen Kämmerlein und in geschlossenen Gremien wird der Tragweite der Thematik jedoch nicht gerecht, zumal auf eine Kleine Anfrage von mir mitgeteilt wurde, dass konkrete Ergebnisse bisher nicht vorzuweisen sind. Es bedarf einer grundsätzlich offenen gesellschaftlichen Diskussion aller Bürgerinnen und Bürger. Wir haben daher – ebenfalls im ersten Märzplenum dieses Jahres – eine Offenlegung der Digitalisierungsund KI-Strategie des Justizministeriums gefordert, um darüber zu diskutieren. Die Ablehnung des Antrags hat mich nicht gewundert. Gewundert hat mich nur die Aussage meiner CDU-Kollegin Frau Erwin. Denn Frau Erwin gab an, Landtag dass vonseiten des Ministeriums tagtäglich daran gearbeitet werde. Zitat: Das Thema „KI“ sei omnipräsent in der Landesregierung. Man wundere sich über unseren Antrag. Der Minister habe doch im Rechtsausschuss ausgeführt, dass es einen klaren und zielführenden Plan gebe. Offenbar hätten wir in den letzten Wochen nicht so gut zugehört. Doch, liebe Angela, wir haben sogar ganz genau zugehört und haben auch genau gelesen, beispielsweise in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage 1602. Frau Ministerin Neubaur hat in Vertretung für den Justizminister ebenfalls Anfang März an diesem Ort mitgeteilt, dass eine schriftliche länderübergreifende, ständig aktualisierte, detaillierte Übersicht über die einzelnen Projekte in den Bereichen „Künstliche Intelligenz“ und „Legal Tech“ in den einzelnen Bundesländern bzw. im Bund in Arbeit sei. Daher war ich anschließend doch etwas verwundert, in der Antwort der Landesregierung vom 24. April 2023 zu lesen, dass eine solche Übersicht noch gar nicht vorläge – klar, sie ist in Arbeit – und noch nicht einmal ein konkretes Datum zur Veröffentlichung genannt werden könne. Weiter heißt es – und das war genau der Punkt, um den es geht; Zitat –, die Risiken und verfassungsrechtlichen Grenzen bei allen Projekten seien zu beachten. Ganz genau; darum geht es. Es geht um Risiken und verfassungsrechtliche Grenzen. Herr Minister, wir wollen nichts anderes, als darüber diskutieren – die Gefahren diskutieren und diskutieren, was in der Justiz geht. Dieser Antrag, den wir jetzt vorlegen, ist ein neuer Versuch, in die Diskussion einzusteigen, die bisher aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt wurde. (Beifall von der FDP) Es ist Aufgabe aller Parlamente auf allen Ebenen, sich über die Weiterentwicklung des Rechts und der Verfassung in den Zeiten von KI Gedanken zu machen. Das ist nicht nur die Aufgabe des Europäischen Parlaments, das derzeit eine KI-Verordnung entwickelt. Nein, auch wir müssen Antworten auf diese Fragen finden. (Beifall von der FDP) An dieser auf uns zukommenden und notwendigen gesamtgesellschaftlichen Diskussion müssen Berater aus allen Gesellschaftsschichten teilnehmen. Dazu gehören neben Experten für Informatik auch Vertreter aus Recht, Ethik, Sozialwissenschaften, Psychologie, Wirtschaft, Arbeitsbeziehungen, Gesundheitswesen und Bildung. Der vorliegende Antrag ist bewusst ergebnisoffen gehalten. Es geht mir nicht darum, eine bestimmte Linie vorzugeben. Mir ist nur wichtig, dass eine breite Dis-03.05.2023 kussion gerade auch im Hinblick auf Grundrechtseingriffe und sonstige verfassungsrechtliche Werte geführt wird, und zwar hier im Parlament. Da mag ein Thinktank, der am 1. März 2023 gegründet wurde, helfen. Er entscheidet aber nicht, sondern es entscheiden unter anderem auch die Abgeordneten. Die Aussage von CDU und Grünen in den letzten drei Plenarsitzungen, dass die FDP-Anträge überflüssig seien, weil schon alles gemacht werden würde, also alles quasi omnipräsent sei, ist spätestens mit der Antwort auf die letzte Kleine Anfrage überholt. Denn daraus ergibt sich, dass die regierungstragenden Fraktionen ganz offenbar bisher nichts Konkretes vorzuweisen haben. (Beifall von der FDP) Ich werbe daher noch einmal für unseren Antrag. Ich weiß, dass er überwiesen wird, würde mich aber nicht nur über die Überweisung, sondern später auch über ein Ja zu unserem Antrag freuen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
