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Dr. Werner Pfeil

FDP 03.05.2023 Sitzungen 18/30

Herr Präsident, vielen Dank. – Ich habe nur eine Frage zur Klarstellung. Sie hatten gesagt, derzeit könne es schon individuell genutzt werden, auch wenn der Personalrat noch nicht zugestimmt habe. So habe ich das verstanden. Jetzt meine Frage: Wozu bedarf es einer Personalratszustimmung, wenn es schon individuell genutzt werden kann? Herbert Reul*), Minister des Innern: Am Ende muss der Personalrat zustimmen – deswegen auch diese Dienstvereinbarung –, aber der einzelne Arbeitnehmer kann schon einen Antrag stellen. Für die Rechtswirksamkeit ist diese Antragstellung entscheidend. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen: Er verliert nichts. Wenn einer sagt: „In meiner Behörde kommen die nicht aus dem Quark, aber ich will meine Rechte sichern“, dann kann er einen Antrag stellen. Das ist etwas schwer verständlich, ist aber offensichtlich nach der Gesetzeslage so möglich. Aber der Druck entsteht merkwürdigerweise nicht. Es wäre der beste Weg, wenn möglichst viele Arbeitnehmer sagten: „Ich will das und stelle einen Antrag“, und damit ihre Behörde unter Druck setzten, eine Vereinbarung abzuschließen.

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