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Christof Rasche

03.05.2023 Sitzungen 18/30

Herr Minister. Herbert Reul*), Minister des Innern: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Witzel, das weiß ich nicht. Vermutlich sind es unterschiedliche Gründe. Der Prozess der Abstimmung ist die Begründung. Ich kann es nicht für alle entscheiden, sondern jeder entscheidet für sich. Genau diese vielen, einzelnen Abstimmungen führen dazu. Jeder Fall kann anders sein. Es kann berechtigte Gründe, aber auch komplizierte Abläufe, bockige Behördenleiter oder Personalleiter geben. Ich kann es Ihnen einfach nicht beantworten. Dafür müsste ich ja jedem Fall nachgehen und fragen: Warum habt ihr es noch nicht gemacht? Diese Frage habe ich nicht gestellt. Damit ich Ihnen eine Antwort geben kann, habe ich jetzt nur gefragt: Wer hat es schon eingeführt und wer noch nicht? Ich stimme mit Ihnen hundertprozentig überein: Es sind auch mir immer noch viel zu viele, die es nicht eingeführt haben. Die kleine Rettung ist folgende: Ein Mitarbeiter in einer Behörde, in der es eine solche Dienstvereinbarung noch nicht gibt, kann sich dieses Arbeitszeitkonto trotzdem schon einrichten. Das klingt wirr. Es gibt objektiv ein Problem, das vielleicht für mehrere eine Rolle spielt nämlich das Zeiterfassungssystem. Das ist noch ein technisches, aber kein rechtliches Problem. Landtag Vielleicht darf ich zu der Frage noch einen kleinen Nachklapp liefern: In dem 14 a stehen die Grenzen genau drin. Es geht da um 122 Stunden Mehrarbeit oder Urlaub plus 156 Gleitzeitstunden pro Jahr. Es gab ein Startguthaben von 122 Mehrarbeitsstunden und 156 Gleitzeitstunden und 278 Coronamehrarbeitsstunden. Das waren also 556 Stunden. Ein Guthaben auf dem Konto kann maximal 2.132 Stunden beinhalten. Das ist praktisch eine Vollzeitstelle für ein Jahr. Da ist schon Kapazität drin. Vielleicht haben noch nicht alle verstanden, was das für eine Chance ist. Das will ich gar nicht ausschließen. Ich habe jetzt noch mal insbesondere im Polizeibereich darauf hingewiesen, dass Ende 2023 vielleicht Stunden verfallen würden, da ja nicht sichergestellt sein kann, dass die Einrede bzw. der Verzicht auf die Einrede jedes Jahr passiert. Deswegen ist es ungeheuer klug, eigentlich zwingend, vielleicht auch vernünftig, dass man alle Mehrarbeitsstunden, die man jetzt übertragen kann, jetzt auch überträgt, damit sie nicht verloren gehen. Diese Verantwortung liegt aber bei jedem Einzelnen selbst. Die kann ich ihm nicht abnehmen. Ich kann nur dafür sorgen – das sehe ich auch als meine Aufgabe an, Herr Witzel –, dass möglichst alle Behörden wenigstens diese Dienstvereinbarung abschließen.

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