Ralf Witzel
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Reul, ich wollte bei einem Punkt nachfragen, den Sie eingangs zum Unterschied zwischen Beamtenrecht und den rechtlichen Regelungen für Tarifbeschäftigte angesprochen haben. Ich frage das deshalb, weil sich viele Beschäftigte, für die die Langzeitkonten attraktiv sind, die Frage stellen, welche Ausdifferenzierungen zwischen Beamtenstatus und Tarifbeschäftigtenstatus bestehen. Genau darauf zielt meine Nachfrage. Ist es in den Behördenbereichen, wo die Langzeitkonten für Landesbeamte bereits existieren, unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung so, dass die Tarifbeschäftigten analoge Lösungen auch für sich beanspruchen können, oder ist das nicht einheitlich der Fall, dass tatsächlich vom Beschäftigungsstatus die Inanspruchnahmemöglichkeit dieses Instruments letztlich abhängt, was ja rein rechtlich so konstruiert werden könnte?
