Ina Brandes
Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Freimuth, da habe ich überhaupt keinen Zweifel, dass wir in dieser Hinsicht alle als Demokratinnen und Demokraten hier in einem Geist und Gedanken unterwegs sind. Nach dem nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz können die Hochschulen im Rahmen der Hochschulautonomie ihre Namen frei wählen. Der Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster hat am 5. April 2023 mit einer klaren Mehrheit von 20 zu 1 Stimmen den Beschluss gefasst, dass die Hochschule künftig den Namen „Universität Münster“ tragen soll. Wie Sie wissen, gehören dem Senat einer Hochschule alle relevanten Gruppen wie Lehrende, Studierende, akademische Beschäftigte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung an. Mit der Senatsentscheidung wurde ein über mehrere Jahre andauernder ergebnisoffener Abwägungsprozess innerhalb der Hochschule und mit der interessierten Öffentlichkeit abgeschlossen. Diesem Prozess lagen seitens der Hochschule umfangreiche Recherchen zur Namensgeschichte zugrunde. Das Verfahren war transparent, partizipativ, ergebnisoffen und demokratisch. Kurzum, der Prozess war vorbildlich und sein Ergebnis eindeutig. 03.05.2023 Die Universität Münster hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft um Genehmigung der Namensänderung gebeten. Nach Prüfung der Rechtslage hat mein Haus dem Antrag stattgegeben. Die Namensänderung tritt demnach am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und Angela Frei- muth [FDP])
