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Angela Freimuth

FDP 03.05.2023 Sitzungen 18/30

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur ganz kurz auf die Kurzintervention eingehen. Gelegentlich lohnt sich doch der Faktencheck bei der Originalquelle. Beim Umweltbundesamt steht zum Stichwort „Wärmepumpe“ ausdrücklich – ich darf zitieren –: „Wärmepumpen können eine umweltfreundliche Heiztechnik sein: Prüfen Sie, ob Ihr Haus für Wärmepumpen geeignet ist.“ Dann gibt es ganz viele einzelne Informationen. Wenn man ein bisschen weitergeht, gibt es dazu auch eine Aussage, welche optimale Heizungsgröße man braucht. Und in der Tat: Es gibt auch einen Hinweis zum Thema „Lärmemissionen gering halten“. Da steht: Landtag „Wärmepumpen können Lärmbelästigung verursachen, die sowohl Sie als auch Ihre Nachbarn erheblich stören können. Für innen aufgestellte Wärmepumpen sind Schallleistungspegel von 50–60 dB(A) unbedenklich. Eine Schallleistung ab 50 dB(A) außerhalb des Hauses kann aber für die Bewohner in der Nachbarschaft […] problematisch sein. Das gilt vor allem für ruhige Wohngegenden. Dann folgen eine ganze Reihe von Maßnahmen, wie zum Beispiel diese Geräuschemissionen reduziert werden können: Sich zum bevorzugten Aufstellungsort beraten lassen, es gibt einen Leitfaden, es gibt interaktive Assistenten zur Anwendung, man soll auf den angegebenen Geräuschpegel der Wärmepumpe achten, und es gibt auch die Empfehlung, diese doch möglichst im Innenraum aufzustellen. Von „gesundheitsgefährdend“ habe ich auf der Seite des Umweltbundesamtes nicht eine einzige Bemerkung gelesen. – Vielen Dank! (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN)

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