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Christof Rasche

03.05.2023 Sitzungen 18/30

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Paul das Wort. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Sicherstellung von Kinderrechten und die Stärkung des Kinderschutzes ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir müssen hinsehen, und wir müssen hinhören. Es kann nicht sein, dass Kinder und Jugendliche mehrfach den Mut aufbringen müssen, sich Erwachsenen anzuvertrauen, um dann die Erfahrung zu machen, dass Erwachsene nicht richtig hingehört haben. Sie ernst zu nehmen, Signale zu erkennen – das ist die Verantwortung von Erwachsenen. Es ist nicht Verantwortung von Kindern und Jugendlichen, auf ihr Leid aufmerksam zu machen. Wenn sie es aber tun, ist es unsere Verantwortung, das auch zu erkennen und ihnen zu helfen. Das Wichtigste ist: Es ist eine dauerhafte Verantwortung. Lügde, Münster, Bergisch-Gladbach – diese schrecklichen Ereignisse, diese schrecklichen Fälle, diese monströsen Taten haben das Thema auf die öffentliche Agenda gesetzt. Aber es braucht Strukturen und einen verlässlichen Rahmen, damit das Thema dauerhaft auf der Agenda bleibt und wir kontinuierlich an der Verbesserung des Kinderschutzes und der Einlösung von Kinderrechten weiterarbeiten. Denn eins ist klar: Es sind diese monströsen Fälle, die immer wieder zu einer Art von kollektivem Schock führen, Landtag die immer wieder dann auch dazu führen, dass sich etwas bewegt. Leider muss auch für den Bereich der Kinderrechte, für den Bereich des Kinderschutzes, für den Bereich der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gesagt werden, dass das Dunkelfeld nach wie vor besonders groß ist. Wir müssen Strukturen, eine Kultur des Hinsehens, eine Kultur des Ernstnehmens und Hinhörens schaffen, damit wir dieses Dunkelfeld konsequent weiter aufhellen, damit wir Täter und Täterinnen konsequent verfolgen und vor allem Kindern und Jugendlichen den angemessenen Schutz und die Unterstützung bei Gewaltbetroffenheit bieten können. Mit dem Landeskinderschutzgesetz haben wir in der letzten Legislaturperiode gemeinsam den gesetzlichen Rahmen geschaffen, und mit der Kinderschutzkommission haben wir auch im Parlament eine dauerhafte Struktur installiert. Bereits in der letzten Legislaturperiode haben sich die demokratischen Fraktionen für eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechten ausgesprochen. Ich freue mich daher, dass dieser Anspruch nach wie vor einhellig weiterverfolgt wird. Ich brauche Sie deshalb nicht davon zu überzeugen, wie wichtig die Einrichtung einer solchen Stelle in unserem Land ist. Die Frage des Ob scheint mir insoweit unstreitig zu sein, die Frage des Wie und der Ausgestaltung ist eine, über die wir natürlich weiter intensiv diskutieren müssen. Trotzdem möchte ich den heutigen Rahmen nutzen, um zu betonen, dass die Schaffung einer unabhängigen Kinderschutz- und Kinderrechtsinstitution unter der gemeinsamen Nennung von Kinderschutz und Kinderrechten ein weiterer Meilenstein in unserem gemeinsamen Einsatz für die Stärkung des Kinderschutzes und der Kinderrechte darstellt. Kinderschutz und Kinderrechte gehören nämlich zusammen, mehr noch, sie können gar nicht ohne einander gedacht werden. Dabei geht es um das Recht auf Schutz, aber es geht eben auch um das Recht auf ein gutes und gesundes Aufwachsen, um das Recht auf die freie Entfaltung und um das Aufwachsen frei von jeder Form von Gewalt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dieser Weg der untrennbaren Verknüpfung von Kinderschutz und Kinderrechten ist bereits im Landeskinderschutz beschritten worden, und ich finde es besonders wichtig, dass wir in Nordrhein-Westfalen genau diese Dualität und diese untrennbare Verknüpfung so stark in den Fokus nehmen und so stark betonen. Mit diesem Vorstoß für eine Beauftragung gehen wir diesen Weg nun konsequent weiter. Die Weiterentwicklung des Kinderschutzes und insbesondere des Landeskinderschutzgesetzes ist bereits bei seiner Verabschiedung gemeinsam vera-03.05.2023 bredet worden. Wir sind uns alle einig gewesen – und wir sind uns auch weiterhin einig; das nehme ich aus dieser Debatte mit –, dass die Weiterentwicklung des Kinderschutzes unsere weitere gemeinsame Aufgabe und Verpflichtung ist und wir es natürlich als unsere Verantwortung ansehen, gemeinsam die Schritte gehen, die im Übrigen auch schon in der letzten Legislaturperiode immer wieder andiskutiert wurden. Wir haben viele Hinweise bekommen, auch in den Anhörungen, in den intensiven Anhörungen zum Kinderschutzgesetz, aber eben auch in den intensiven Anhörungen der Kinderschutzkommission und in den Befragungen und den Befassungen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Wir wissen, an welchen Stellen wir miteinander weiterarbeiten wollen, und wir haben uns verabredet und committed, das auch zu tun. Wir arbeiten aber natürlich auch weiterhin konsequent an der Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes, denn – Kollege Hafke hat darauf hingewiesen – die Wirksamkeit der Maßnahmen muss sich natürlich auch noch weiter beweisen, und es geht darum, jetzt die bereits verabredeten Maßnahmen konsequent umzusetzen. Auch das Handlungs- und Maßnahmenkonzept der Landesregierung wird weiterhin konsequent weiterentwickelt. Das bedeutet nicht, dass wir nicht an den anderen, uns durchaus schon mit auf den Weg gegebenen Stellschrauben weiterarbeiten wollen. Wir bleiben nicht stehen, und wir sind uns alle gemeinsam bewusst, dass wir auch nicht stehenbleiben dürfen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das gemeinsame Ziel der Politik ist es – das zeigen die beiden Anträge –, Kinder und Jugendliche vor jedweder Form von Gewalt und vor Machtmissbrauch zu schützen, und zwar überall: innerhalb von Institutionen, aber eben auch im privaten Umfeld. Es eint uns, dass wir Kinder und Jugendliche mit Handlungsmacht stärken und wir ihnen ein sicheres Umfeld bieten wollen, in welchem Rechte gewahrt werden und sie sich anvertrauen können. Die zu wahrenden Rechte meinen insbesondere die vier Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention: das Recht auf Schutz, das Recht auf Beteiligung, das Recht auf diskriminierungsfreies Aufwachsen und der Vorrang des Kindeswohls. Diese dienen bei allen Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Kindern und ihren Familien oder auch anderen Bezugspersonen als Grundlage, welche wir dabei stets im Blick haben sollten. Das Landeskinderschutzgesetz Nordrhein-Westfalen bekennt sich in § 1 ausdrücklich zu den Kinderrechten und normiert diese als Grundlage unseres Handelns im Sinne des Kinderschutzes, der Kinderrechte, aber auch des Kindeswohls. Wenn wir diesen Weg konsequent weitergehen, wird es uns gelingen, Landtag die Rolle, Ausgestaltung und Ansiedlung der oder des unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte im Land zu entwickeln und auf den Weg zu bringen. Dabei können und sollen vorhandene Erfahrungswerte bereits etablierter Strukturen anderer unabhängiger Institutionen auf Bundes- und auch Landesebene einbezogen werden. Wir haben schon davon gehört: Natürlich kennen wir alle die unabhängige Beauftragte des Bundes. Aber auch andere Länder haben bereits Strukturen geschaffen, aus deren Erkenntnissen wir natürlich auch für uns etwas ziehen können. Trotzdem bedarf es – das ist in dieser Debatte auch deutlich geworden – gewisser Anpassungen unter Berücksichtigung der bestehenden Strukturen in Nordrhein-Westfalen. Wir haben eine Kinderschutzkommission. Wir haben auch die gemeinsame Verantwortung der Landesregierung für die Weiterentwicklung des gemeinsamen Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes. All diese Dinge gilt es, miteinander in Abwägung zu bringen. Aber das sind aus meiner Sicht an keiner Stelle Ausschlusskriterien. Schon gar nicht geht es hier um die Schaffung von Doppelstrukturen, sondern es geht um die sinnvolle Ergänzung der bereits vorhanden Strukturen im Sinne der Stärkung des Kinderschutzes und der Kinderrechte. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) In der Anhörung in der letzten Legislaturperiode zum Landeskinderschutzgesetz ist deutlich geworden, dass die Akteure im Bereich des Kinderschutzes, die eingeladenen Expertinnen und Experten, an der Einrichtung einer Beauftragung für Kinderschutz und Kinderrechte nicht nur interessiert waren, sondern sie auch eingefordert haben. Das ist immer wieder Gegenstand von Debatten. Natürlich haben sie dabei auch zu Recht eingefordert, dass das nur in einem Beteiligungsprozess umgesetzt werden kann, dass die Akteure der im Kinderschutz Tätigen einbezogen werden, aber natürlich auch die Betroffenen. Diese Beteiligungswünsche werden wir selbstverständlich gemeinsam sehr ernst nehmen, wie wir das auch in der letzten Legislaturperiode getan haben, wie wir das jetzt in den Diskussionsprozessen tun und wie wir das auch seitens des Ministeriums tun. Mir ist wichtig, dass wir an dem engen Schulterschluss der letzten Legislaturperiode anknüpfen und gemeinsam Kinderschutz und Kinderrechte voranbringen. Es bringt uns nicht weiter, wenn wir jetzt an der einen oder anderen Stelle künstlich politische Debatten führen, obgleich wir eigentlich eine gemeinsame Linie verfolgen. Wir sollten nicht versuchen, diese in Debatten künstlich zu verwässern. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg zur Stärkung des Kinderschutzes und zur Stärkung der Kinderrechte, den wir in der letzten Legislaturperiode beschritten haben, fort-03.05.2023 setzen! Es ist vor allem die Singularität, die dieses wichtige Thema ausmacht, dass sie frei von diesen parteipolitischen Streitigkeiten ist. Das kann Nordrhein-Westfalen weiter darin stärken, ein Vorbildland, ein Vorreiterland des Kinderschutzes zu sein. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir werden gemeinsam mit allen Akteuren, mit dem Parlament, aber auch und allem voran mit den Betroffenen diesen Prozess weiterentwickeln. Wir wollen die Beteiligung auch von Betroffenen in Nordrhein-Westfalen weiter stärken. Deshalb bedanke ich mich ausdrücklich für die Initiativen, die uns die Möglichkeit geben, auf der Basis des Landeskinderschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen und gemäß dem breiten Willen aller demokratischen Fraktionen, aller Akteure im Kinderschutz, diesen Weg für eine unabhängige Institution für den Kinderschutz und die Kinderrechte gemeinsam weiter zu beschreiten und eine solche Institution zu schaffen. Über die genaue Ausgestaltung werden wir in einem intensiven Diskussions- und Beteiligungsprozess weiter diskutieren. Wir haben in der letzten Legislaturperiode schon über die genaue Ausgestaltung diskutiert. Dementsprechend fangen wir die Diskussion jetzt nicht bei null an. Die Vorarbeiten aus der letzten Legislaturperiode werden wir in einem intensiven Diskussionsprozess, in einem Beteiligungsprozess mit einbeziehen. Es gibt an der einen oder anderen Stelle noch Dinge, die wir miteinander genauer besprechen sollten, damit aus dieser neuen Institution tatsächlich eine starke Stimme für Kinderschutz und Kinderrechte werden kann, aber vor allem auch eine starke Struktur und Institution, damit eben nicht das passiert, was Betroffene zu oft bedauern, dass zum einen ihre Stimme nicht gehört wird, ihre Schicksale zu schnell in Vergessenheit geraten und dass nicht immer das Thema „Kinderschutz“ ganz oben auf der Agenda steht und die Politik leider zu oft vergisst, welche gemeinsame Verantwortung wir tragen. Mit dieser Institution kann es uns gelingen, einen weiteren Baustein für besseren Kinderschutz, für stärkere Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen zu legen. Mein Ministerium wird diese Initiativen, die heute ins Parlament eingebracht worden sind, aufgreifen. Gemeinsam mit dem Parlament, aber auch mit allen Beteiligen werden wir daran weiterarbeiten, einen weiteren Meilenstein im Kinderschutz für Nordrhein-Westfalen, für die Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen, für die Betroffenen zu erreichen. Darauf freue ich mich. Ich hoffe sehr, dass wir an diesem gemeinsamen Strang weiter ziehen. Ich bin überzeugt davon, dass uns genau dieser Weg, den wir in der letzten Legislatur miteinander begonnen haben, auch weiter tragen wird. – Herzlichen Dank. Landtag (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Dr. Dennis Maelzer [SPD])

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