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Marcel Hafke

FDP 03.05.2023 Sitzungen 18/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht nur die Missbrauchsfälle der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen – Lügde, Bergisch Gladbach und Münster – haben uns deutlich vor Augen geführt, dass der Kinderschutz massiv verstärkt werden muss. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. 2020 wurden in Deutschland 16.921 Kinder als Opfer sexuellen Missbrauchs polizeilich erfasst. Das sind knapp 1.000 Kinder mehr als vor Corona. Die Dunkelziffer liegt jedoch noch viel höher. Experten schätzen, dass nur jeder 15. bis 20. Fall überhaupt zur Anzeige gebracht wird. Die Erfassung ist noch lange keine Garantie, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden; denn nur etwa 1 % der erfassten Fälle werden überhaupt gerichtlich verhandelt. Vor diesem Hintergrund wird deutlich: Es besteht nach wie vor ein enormer Handlungsbedarf beim Thema „Kinderschutz“. Wir haben deshalb in der vergangenen Legislatur bereits eine Vielzahl von Maßnahmen, die Prävention, Intervention und Anschlusshilfe bei sexualisierter Gewalt und Gewalttaten und Kindeswohlgefährdungen gegen Kinder und Jugendliche deutlich verbessert haben, umgesetzt. So haben wir unter anderem die Strafmaßerhöhung bei sexuellem Missbrauch auf den Weg gebracht, den interkollegialen Ärzteaustausch bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ermöglicht und zusätzliche Stellen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von 03.05.2023 Kindern und Jugendlichen bei der Polizei eingerichtet. (Beifall von der FDP, der CDU und Norika Creuzmann [GRÜNE]) Als Kernstück unserer Bemühungen haben wir das modernste Kinderschutzgesetz der gesamten Bundesrepublik auf den Weg gebracht. Es war der wichtige Einstieg in einen umfassend landesrechtlich verankerten Kinderschutz. Das Kinderschutzgesetz hat in seinem Kern die Qualitätsverbesserung der Jugendämter in den Blick genommen. Neben der Schaffung von Mindeststandards, verbesserter Qualifikation, der Schaffung von Ombudsstellen und Qualitätsentwicklungsverfahren tragen besonders die Kinderschutzkonzepte zu einer Verbesserung des Kinderschutzes bei. Lassen Sie mich an dieser Stelle daher noch einmal sagen: Ich bin froh darüber, dass die demokratischen Parteien bei diesem wichtigen Thema zusammengearbeitet haben. Am Ende reicht es aber nicht, dass wir uns hier in Düsseldorf einig sind, dass wir gute Lösungen auf den Weg gebracht haben. Am Ende müssen vor allem die Praktikerinnen und Praktiker, diejenigen, die draußen in den verschiedensten Einrichtungen und Institutionen für mehr Kinderschutz kämpfen, sagen: Ja, das sind Maßnahmen, die uns helfen. Vor Ort müssen die Bedingungen stimmen, vor Ort muss am Ende umgesetzt werden, was hier beschlossen wird. Wenn irgendwo der Schuh drückt, wenn die Maßnahme ins Leere läuft, wenn es an irgendeiner Stelle Verbesserungsbedarf gibt, dann dürfen Anregungen aus der Praxis nicht in bürokratischen Mühlen versanden. Wir haben das Landeskinderschutzgesetz mit einem klaren Bekenntnis verabschiedet. Die Verbesserung des Kinderschutzes ist ein andauernder Prozess. Es gilt, stetig zu überprüfen, an welchen Stellen wir noch nachjustieren und welche Schritte als Nächstes folgen können. Die Schaffung eines unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz ist dabei ein wichtiger Schritt – ein Schritt, den wir bereits lange diskutieren und bei dem wir uns alle einig sind, dass er sinnvoll und richtig ist. Ich bin froh, dass die Ausgestaltung dieses Amtes nun vorangetrieben wird. (Beifall von der FDP, der CDU und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Mit dem Landesbeauftragten schaffen wir nicht nur eine Anlaufstelle für Fachkräfte, sondern auch eine Stelle, die die Situation von Prävention, Intervention und Hilfen in den Blick nimmt, die Bestands- und Defizitanalysen durchführt und die mit der Kinderschutzkommission zusammenarbeitet, um gesetzliche Lücken zu schließen. Für uns ist dabei klar: Das Amt Landtag muss unabhängig und nicht weisungsgebunden sein. Der Kinderschutzbeauftragte braucht eine klare gesetzliche Grundlage, auf der er handeln kann. Dazu gehören aber auch Durchgriffsrechte gegenüber den Jugendämtern. Es ist mir wichtig, das hier noch einmal anzusprechen. Der Kinderschutzbeauftragte darf kein zahnloser Tiger werden. Eine vernünftige und zielgerichtete Durchgriffsmöglichkeit bei schwerwiegenden 8a-Fällen muss meines Erachtens dringend diskutiert werden, und er wird ein Dreh- und Angelpunkt für ein erfolgreiches Projektes werden. Denn eines gilt ja grundsätzlich immer: Maßnahmen, die wir beschließen, müssen sich nicht nur gut anhören, sondern müssen auch zur Verbesserung in der Praxis führen. (Beifall von der FDP und der CDU) Dabei dürfen wir auch nicht vergessen, dass neue Strukturen und neue Maßnahmen immer etwas Zeit brauchen, bevor sie etabliert sind und ihre Wirkung entfalten können. Deshalb möchte ich davor auch warnen, uns mit gutklingenden Vorschlägen zu überbieten. Dass wir uns überfraktionell einig waren, dass der Landesbeauftragte sinnvoll ist, dem gingen viele Gespräche und viele Stunden Arbeit in Ausschüssen voraus. Wir haben viele Gespräche geführt, haben viel Expertise eingeholt und können so nun einen guten Vorschlag machen, bei dem wir sicher sind, dass er etwas bringt. Bei dem Betroffenenbeirat, der heute auch schon zur Diskussion steht, sieht die Lage jedoch noch etwas anders aus. Denn neben dem Betroffenenbeirat auf Bundesebene schaffen wir heute die Position des Landesbeauftragten und haben erst vor Kurzem die Kinderschutznetzwerke hier in Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Auch die eingangs beschriebenen Maßnahmen im Rahmen des Kinderschutzgesetzes haben noch nicht ihre volle Wirkung entfalten können. Ich halte es für sinnvoll, erst abzuwarten, bis sich die neu geschaffenen Strukturen etabliert haben. Der Betroffenenbeirat, wie er im Antrag der SPD beschrieben ist, läuft Gefahr, zu erheblichen Doppelstrukturen zu führen. Damit wäre am Ende dem Kinderschutz nicht geholfen. Im Gegenteil, wenn es zu Kompetenzgerangel, zu Unstimmigkeiten und vor allem zu neuem Regelungsbedarf führt, steht sich der materialisierte Kinderschutz hinterher selbst im Wege. (Beifall von der FDP, der CDU und Norika Creuzmann [GRÜNE]) Ich halte es außerdem für sinnvoll, so tiefgreifende Änderungen in der Kinderschutzlandschaft auch mit den Fachverbänden zu diskutieren. Deswegen bin ich der SPD sehr dankbar, dass sie das nun in den Ausschuss überweisen will und wir dadurch die Möglichkeit bekommen, uns sehr intensiv mit den Fach-03.05.2023 verbänden auszutauschen und dann hoffentlich auch gute Lösungen zu finden. Lassen Sie mich deshalb abschließend festhalten: Die Freien Demokraten unterstützen jede Idee, den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen effektiver und zielgerichteter aufzustellen. Wer sich an Kindern vergreift, sie missbraucht, ihnen Gewalt zufügt, muss die volle Härte unseres Rechtsstaates zu spüren bekommen. Die Betroffenen brauchen jede notwendige Hilfe und Unterstützung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN)

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