landtag.nrw.de ↗

Christina Schulze Föcking

CDU 03.05.2023 Sitzungen 18/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder und ihre Rechte sind oft nicht mitgedacht, und das, obwohl uns unsere Landesverfassung einen klaren Auftrag gibt. In Art. 6 steht dort: „Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung seiner Würde als eigenständige Persönlichkeit und auf besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft.“ Wir wissen inzwischen: Unser System schützt Kinder nicht automatisch. Um Gewalt zu verhindern, zu erkennen und zu beenden, müssen wir zusätzlich auch genau hinschauen und helfen. So haben wir es in der letzten Wahlperiode gemeinsam gehandhabt. Die Augen geöffnet haben uns die furchtbaren Missbrauchskomplexe von Münster, Bergisch Gladbach und Lügde. In der Kinderschutzkommission sind wir tief in das Thema eingetaucht und haben in die Abgründe unserer Gesellschaft geschaut. Ich sagte es bereits hier im Hohen Haus: Was mir persönlich dabei Mut gegeben hat, waren die vielen Gespräche mit Betroffenen, die sich mir geöffnet haben. Viel ist seitdem passiert. Wir haben viele kleine und große Erfolge feiern können, allen voran mit dem Kinderschutzgesetz. Es ist bundesweit das stärkste Landesgesetz zum Schutz von Kindern vor psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP) Wir investieren allein im Rahmen dieses Gesetzes über 85 Millionen Euro im Jahr in den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen. Mit einer Qualitätsoffensive für das Fachpersonal, fachlichen Mindeststandards und Qualitätsentwicklungsverfahren für die Jugendämter sowie mit den interprofessionellen Netzwerken vor Ort ist es ein Meilenstein für unser Land. Damit Sie verstehen, was dieser Erfolg konkret bedeutet, möchte ich von einem Besuch aus meinem Wahlkreis hier im Landtag berichten. Eine mutige junge Frau hat sich zum Schluss unseres Gesprächs – der Besuch war von einer inklusiven Gruppe – geöffnet und ihre Geschichte erzählt. Sie hat von einer unglaublichen Gewalt berichtet, die sie erfahren hat, und von Strukturen, die bei ihr damals nicht gegriffen haben. Am Ende hat sie danke gesagt. Und warum? Weil wir unter anderem mit dem Kinderschutzgesetz gemeinsam notwendige Strukturen geschaffen haben. Damit werden es andere Kinder besser haben, hat sie gesagt. Sie können sich vorstellen, wie sehr mich das berührt hat. Umso wichtiger ist, dass wir damals schon mit dem Entschließungsantrag zum Gesetz Betroffenen ein weiteres Versprechen gegeben haben: Wir bleiben dran, wir schreiben das Kinderschutzgesetz fort, und wir werden über das Amt eines oder einer Kinderschutzbeauftragten sprechen. Genau deshalb sind Landtag wir heute hier. Wir gehen diesen weiteren Schritt für den Schutz der Kinder und Jugendlichen. Ich möchte weitere Punkte in Erinnerung rufen. Denn über das Kinderschutzgesetz hinaus haben wir in unserem Land bereits zahlreiche Verbesserungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen etabliert. Ich nenne die Einrichtung der Landesfachstelle „Prävention sexualisierte Gewalt“. Damit haben wir als erstes Bundesland eine Anlaufstelle für Fachkräfte und Personal bei Fragen zum Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ geschaffen. Dazu gibt es die Beauftragte für den Opferschutz. Sie dient als zentrale Anlaufstelle für Opfer von Strafund Gewalttaten und ihnen nahestehenden Personen. Als dritten Punkt nenne ich das „Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW“ und den interkollegialen Ärzteaustausch, den wir ermöglicht haben. Nordrhein-Westfalen ist führend im Kinderschutz – bundesweit. Ich könnte zig weitere Punkte nennen, die wir angegangen sind. Aber wissen Sie, was so wichtig ist? Die Strukturen müssen ineinandergreifen, sie müssen sich ergänzen. Wir brauchen keine Doppelstrukturen, die sich am Ende behindern. Der oder die Beauftragte für den Kinderschutz soll eben den Kinderschutz, die Kinderrechte im Ganzen in den Blick nehmen. Der oder die Beauftragte für den Kinderschutz und die Kinderrechte soll auch Anlaufstelle für Fachkräfte und Experten sein und eng mit anderen Akteuren zusammenarbeiten. Gleichzeitig ist es uns ein großes Anliegen, dass die Betroffenen eingebunden werden. Vielen Betroffenen ist das persönliche Engagement für das Thema besonders wichtig. Wie der starken jungen Frau aus meiner Heimat hilft es ihnen, die eigene Stimme auch zu erheben. Trotz allem, was sie durchmachen mussten, sind es oft Betroffene, die sich stark machen für andere Kinder. Sie haben meinen größten Respekt, und ich danke ihnen von Herzen für ihren Mut. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ihnen sollten wir Raum geben, und von ihnen sollten wir lernen. Deshalb ist es gut, dass gerade Vertreter vom Betroffenenrat bei unseren Anhörungen in der Kinderschutzkommission selbstverständlich dabei sind. Was nicht hilft, ist, wenn suggeriert wird, dass es scheinbar nicht weitergeht. Wir haben ursprünglich eine Koalition der Kinderschützer hier in Nordrhein-Westfalen gebildet. Das ist gerade mal ein Jahr her. Damit haben wir uns alle bekannt, konstruktiv und gemeinsam für den Schutz unserer Kleinsten zu 03.05.2023 arbeiten. Wir stehen weiter dazu und sind der festen Überzeugung, dass der Kinderschutz nicht zum parteipolitischen Gezänk benutzt werden darf. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der FDP) Das Wohl unserer Kinder gehört für uns ausnahmslos an die erste Stelle. Wir haben sehr viel geschafft, aber wir haben auch noch sehr viel zu tun, denn Kinderschutz hört niemals auf. Abschließend kann ich sagen: Heute ist ein guter Tag. Nordrhein-Westfalen wird einen Beauftragten, eine Beauftragte für den Kinderschutz und die Kinderrechte bekommen – und ich freue mich sehr darüber. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Alle Reden von Christina Schulze Föcking Protokoll ↗