Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Minister Nathanael Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich hoffe, ehrlich gesagt, dass einige von der Flutkatastrophe Betroffene diese Debatte nicht in Gänze verfolgen. Es würden dann einige Wunden noch einmal aufgerissen werden, angesichts dessen, wie hier teilweise mit dem Leid von Menschen gespielt wird, um politische Feldgewinne zu erreichen oder übliche Schlachten gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch einmal zu schlagen. Das ist schäbig. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Klar ist, dass im Katastrophenfall entschlossenes Handeln aller Beteiligten erforderlich ist. Das hat die Flutkatastrophe vom Juli 2021 sehr eindringlich gezeigt. Der Rundfunk kann eine wichtige Rolle in einer solchen Situation spielen, Menschen in Gefahrenlagen ohne Zeitverzug zu informieren und auch zu warnen. Das gilt in Nordrhein-Westfalen in gleicher Weise für den WDR wie für den lokalen Hörfunk. Der Antrag der AfD vermischt in diesem Zusammenhang allerdings zwei Dinge. Das eine ist es, über Gefahren und über Ereignisse zu informieren. Das ist erst einmal Aufgabe des Rundfunks, das ist ihm auch vorbehalten, und das ist auch möglich. Dass das auch in unterschiedlichen Katastrophen in unterschiedlicher Weise geschehen ist, haben wir zwischenzeitlich nun alle auch hinreichend untersucht. Kollege Jablonski hat es gerade eben gesagt: Der WDR hat zwischenzeitlich längst eingeräumt, dass 30.03.2023 es da Fehler gegeben hat, dass Fehler stattgefunden haben und dass das so nicht noch einmal passieren darf. Er hat dafür auch für den programmlichen Teil bereits selbst Vorsorge getroffen. Das ist das eine. Das andere ist das Verlautbarungsrecht oberster Landesbehörden über den Rundfunk. Ich sage direkt dazu: Das ist ein Verlautbarungsrecht, keine Verlautbarungspflicht. Wir haben auch das im Nachgang – Herr Vogt hat daran erinnert – ausführlich im Ausschuss diskutiert, auch die Frage, welche Behörden in einem solchen Katastrophenfall für Warnungen zuständig sind. Anders, als von manchen vermutet, ist es nicht das Landespresseamt, das an erster Stelle dafür zuständig ist, Warnungen oder Pegelstände herauszugeben. Dafür gibt es in unserem Land eine Warn- und Meldekette. Das ist auch gut so. Die muss besser funktionieren, als das im Juli 2021 der Fall war. Das alles wird entsprechend im zuständigen Untersuchungsausschuss aufgearbeitet – oder es ist bereits geschehen. Für mich ist wichtig, hier festzuhalten, dass der Staat richtigerweise zurückhaltend ist, wenn es darum geht, sich des Rundfunks zu bedienen und von seinem Verlautbarungsrecht Gebrauch zu machen. An dieser Stelle müssen wir noch einmal zwischen Recht und Pflicht unterscheiden, denn die Dinge werden teilweise ein bisschen durcheinandergeworfen, vielleicht auch, um einen entsprechenden Eindruck zu erzielen. Für mich ist an dieser Stelle wichtig, dass wir die Dinge auch im Miteinander von WDR, Sicherheitsbehörden und anderen Behörden, die für Warnungen zuständig sind, aufarbeiten. Das findet statt und ist auch immer noch nicht abgeschlossen. Aber Zwischenergebnisse sind ja bereits gezogen worden. Herr Witzel hat darauf hingewiesen: Wir verlassen uns in solchen Katastrophenfällen glücklicherweise nicht allein auf den Rundfunk. Wir haben mittlerweile ein sehr vielfältig ausgeprägtes Instrumentarium von App-Lösungen über Cell Broadcasting, das wir angeschoben haben, oder eben auch den Rundfunk bis hin zu den klassischen Sirenen. Wir müssen aus dem Juli 2021, der mir noch sehr eindrücklich vor Augen steht, gelernt haben, an dieser Stelle alle Wege zu gehen, um möglichst alle Menschen zu erreichen, damit es zumindest nur bei den Toten bleibt, die tatsächlich unwiederbringlich nicht gerettet werden konnten, und anders als in dieser Flutnacht alle diejenigen, die gewarnt werden können, tatsächlich auch gewarnt werden. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) – Danke schön. Eines jedenfalls ist klar: Wir sind bereits in dieser Aufarbeitung, und die zuständigen Stellen, ob beim WDR oder bei der Landesregierung, tun das auch Landtag sehr verantwortungsbewusst. Einen solchen Antrag wie diesen braucht es dafür nicht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
