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Ralf Witzel

FDP 30.03.2023 Sitzungen 18/28

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mitte Juli 2021 hat sich in Nordrhein-Westfalen die historisch schlimmste Hochwasserkatastrophe in der 75-jährigen Landesgeschichte ereignet. Mit rund 180 Städten und Gemeinden ist landesweit fast die Hälfte der Kommunen davon betroffen gewesen. 49 Bürgerinnen und Bürger haben durch diese Flut viel zu früh ihr Leben verloren. Die Jahrhundertflut im Zusammenhang mit dem Tief „Bernd“ hat insbesondere an den Tagen des 14. und 15. Juli 2021 massive Schäden in zahlreichen Regionen unseres Landes verursacht und zugleich unvorstellbares Leid wie Verwüstungen in weiten Teilen unseres Landes mit sich gebracht. Innerhalb oft nur weniger Stunden verloren zahllose Menschen ihr ganzes Hab und Gut. Außerdem ist die öffentliche Infrastruktur in etlichen Kommunen infolge der Überschwemmungen, Unterspülungen, Deichbrüche und übergelaufenen Talsperren stark zerstört worden. Zahlreiche Straßen, Brücken, Schulen, Kitas, Wohnund Betriebsgebäude sowie Leitungsnetze der Wasser-, Energie- und Telekommunikationsversorgung wurden teils irreparabel beschädigt und müssen grundlegend erneuert werden. Kulturelle Schätze, persönliche Wertsachen, unersetzliche Familienerbstücke und Erinnerungen gingen in den wuchtigen Massen aus Schlamm und Geröll unwiederbringlich verloren. Die materielle und immaterielle Dimension der Schäden – und damit auch die Herausforderungen hinsichtlich ihrer Bewältigung – ist gewaltig. Der Wiederaufbau wird noch viele Jahre dauern und mit einem 30.03.2023 Aufwand von geschätzten 13 Milliarden Euro verbunden sein. Vor diesem dramatischen Hintergrund sind sich alle Fraktionen im Landtag Nordrhein-Westfalen einig gewesen, nicht zur Tagesordnung überzugehen, sondern die Aufarbeitung der Flutkatastrophe gründlich und mit großer Ernsthaftigkeit in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss voranzutreiben. Dazu gehört auch die Frage, warum Warnketten nicht so funktioniert haben, wie sie sollten. Aus heutiger Sicht stellt sich ebenfalls die Frage, warum der WDR so wenig und auch erst spät vor der tatsächlichen Dimension der lebensbedrohlichen Fluten gewarnt hat. Die Frage, wie er bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung zukünftig besser werden kann, beschäftigt den WDR auch selbst. Aufgrund der Programmautonomie des öffentlichrechtlichen Rundfunks hat die Politik zu Recht keinen unmittelbaren Einfluss auf die Inhalte der Sendungen des WDR. Allerdings verfügt die Landesregierung laut § 8 WDR-Gesetz über ein Verlautbarungsrecht. Die obersten Landesbehörden können demnach, wie im Übrigen auch die Bundesregierung, für amtliche Verlautbarungen unverzüglich und unentgeltlich eine angemessene Sendezeit verlangen und über diese dann verfügen. Von dieser Möglichkeit haben die jeweiligen Regierungen in der damaligen Hochwasserkatastrophennacht aber keinen Gebrauch gemacht. Wenn man das für falsch hält, kann und sollte man mit den Verantwortlichen darüber debattieren, aus jeweils welchen Gründen diese vorhandenen Möglichkeiten Mitte Juli 2021 nicht genutzt worden sind. Es bedarf allerdings keiner Gesetzesänderung dafür. Als Antragsteller wollen Sie die Ausdehnung des Verlautbarungsrechts und begründen dies mit Beispielen dazu, dass ein vorhandenes Verlautbarungsrecht oftmals nicht genutzt werde, weil die Berechtigten bei Unsicherheit Fehlalarme vermeiden wollten und deshalb zurückhaltend mit diesem Instrumentarium umgingen. Als Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufarbeitung der Hochwasserkatastrophe in der vorigen Wahlperiode habe ich die Debatten zu diesem Punkt und die damit verbundenen schwierigen Abwägungsentscheidungen erlebt, auch in der Diskussion mit Zeugen in öffentlicher Sitzung. Deshalb verstehe ich Ihren Gesetzentwurf nicht, weil es nach meiner Auffassung kein Rechtssetzungsdefizit gibt. Wenn Sie kritisieren wollen, wie damit umgegangen wurde, dann in bestimmten Fällen vielleicht ein Vollzugsdefizit, also ein Anwendungs-Landtag defizit, das dieser Antrag allerdings nicht beseitigt. Es mangelt nicht an den rechtlichen Möglichkeiten seitens der Regierung, auch hier wichtige Durchsagen zu machen. Ich will aber einen letzten Hinweis loswerden, nämlich über die Reichweite eines WDR-Regionalfensters. Im Zeitalter der Digitalisierung darf das nicht überschätzt werden. Es gibt heute andere Instrumente, wichtige Warnungen in die Bevölkerung abzusenden, zum Beispiel die automatischen SMS-Nachrichten für all diejenigen, die sich in bestimmten Waben aufhalten. Deshalb ist mit dieser Frage der Benachrichtigung nicht das gesamte Problem, denn für das, was klassisch terrestrisch im Rundfunk stattfinden soll, gibt es auch heute Möglichkeiten. Deshalb sehen wir nicht die Notwendigkeit für Ihre Gesetzesinitiative. Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)

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