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Dr. Christos Katzidis

CDU 30.03.2023 Sitzungen 18/28

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Marc, Pattex könnte die FDP gut gebrauchen, dann könnt ihr euch an der 5-%-Hürde festkleben. (Marc Lürbke [FDP]: Starker Einstieg! – Wei- tere Zurufe von der FDP!) Heute wurde wieder einmal deutlich: Die Freiheitspartei FDP hat die innere Sicherheit für sich entdeckt, und das nicht erst seit gestern. Es ist faszinierend, wie die FDP auf Themensuche ist, um sich nach der krachenden Wahlniederlage wieder zu sammeln. (Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) Das geschieht leider nur sehr inkonsequent, lieber Kollege Lürbke. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Bei den Klimaklebern mal schnell einen heraushauen und auf knallhart machen, wenn aber zum Beispiel beim Kinderschutz darüber diskutiert wird, die Vorratsdatenspeicherung zu verschärfen, seid ihr wachsweich und auf einmal wieder freiheitsorientiert. (Beifall von der CDU – Gregor Golland [CDU]: Genauso! – Marc Lürbke [FDP]: Ist dir nichts Besseres eingefallen?) Das Gleiche macht ihr beim Waffenrecht. Insofern wird deutlich, welche Prioritäten ihr setzt. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Aber bleiben wir doch bei dem populistischen und im Übrigen auch inhaltsleeren Antrag, den ihr gestellt habt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Der Beschlussfassungsteil ist ein wahres Feuerwerk neuer Erkenntnisse. Der erste Punkt: verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern in Nordrhein-Westfalen. – Wow! Wenn das die Erkenntnis der FDP im Jahr 2023 ist, bin ich total beeindruckt. Dass man so etwas in einen Antrag hineinschreiben muss, ist schon faszinierend. (Ralf Witzel [FDP]: Was hast du denn dage- gen?) – Dagegen habe ich überhaupt nichts. (Ralf Witzel [FDP]: Aha!) Aber das sind Selbstverständlichkeiten, die hier in dem Antrag stehen. (Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) Das gilt auch für den zweiten Punkt: Die Folgen der Polizeipflicht müssen unabhängig von der Gesinnung und den politischen Zielen gelten. –Natürlich gilt die Polizeipflicht für jedermann. Im Übrigen gelten jedes Gesetz und jede Verordnung für jedermann. In einem funktionierenden Rechtsstaat ist das selbstverständlich. Auch das macht deutlich, wie populistisch der Antrag ist. Und so geht es weiter, etwa mit Punkt drei der Beschlussfassung, in dem es um das vorsätzliche Hervorrufen und Provozieren von Polizeieinsätzen geht. Wir sind in der Sache völlig beieinander, wenn es darum geht, dass dadurch die Gesellschaft belastet wird, dass da Steuergelder verschwendet werden. (Ralf Witzel [FDP]: Was passiert denn?) Aber man muss auch differenzieren. Ihr greift einen Teil heraus: die Klimakleber. Damit kommen wir direkt zu den Forderungspunkten, zu dem, was ihr wollt. Man muss doch überlegen, wo man anfängt und wo man aufhört. Man kann nicht nur sagen: Klimakleber – das ist ein Problem – bitten wir zu Kasse. (Marcel Hafke [FDP]: Doch, kann man!) Was ist denn bitte mit dem häuslichen Schläger, der einen vorsätzlichen Polizeieinsatz verursacht, teilweise mit sechs, sieben, acht, neun oder zehn Leuten? Was ist mit dem? Den häuslichen Schläger wollt ihr nicht zur Kasse bitten? (Marc Lürbke [FDP]: Klar!) Was ist mit Körperverletzungsdelikten? Was ist mit Fahren ohne Fahrerlaubnis? Das sind vorsätzliche Straftaten. Wollte ihr diese Leute auch zur Kasse bitten? Dazu schreibt ihr in dem Antrag kein Wort. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) 30.03.2023 – Ja. Wenn schon andere Bundesländer angesprochen werden, muss man darauf hinweisen, dass beispielsweise in Bayern der unmittelbare Zwang gebührenpflichtig ist und nicht nur das Einzelphänomen „Klimakleber“. Das gilt grundsätzlich für Polizeieinsätze, die mit unmittelbarem Zwang erfolgen. In der bayerischen Polizeikostenverordnung stehen auch noch andere Dinge. Das ist doch genau der Punkt. Dabei sind wir in der Sache beieinander: Wir würden uns wünschen, dass die Gebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen überprüft werden würde, aber nicht mit dem einseitigen Blick auf die Klimakleber, sondern auf alles, was im innenpolitischen, im polizeilichen, aber beispielsweise auch im ordnungsrechtlichen Bereich problematisch ist. Deshalb finden wir: Wenn überhaupt, sollte eine sachgerechte Prüfung erfolgen. Mit einem Schnellschuss, einem populistischen Antrag ist keinem geholfen. Unsere Städte und Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben ja ähnliche Probleme. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) – Ich weiß nicht, ob Sie die eine oder andere Sache in den Kommunen oder Städten nicht mitbekommen und was das Problem dabei ist. Da werden auch Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen, und es werden genug Einsätze der kommunalen Ordnungsdienste nötig. Was ist denn damit? Diese Leute sollen nicht zur Kasse gebeten werden? Unseren Kommunen und Städten würde es guttun, wenn sie im ordnungsrechtlichen Bereich Einnahmemöglichkeiten hätten. Insofern muss die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen insgesamt überprüft werden. Wir können das gerne gemeinsam tun, aber mit so einem populistischen und inhaltsleeren Antrag können wir uns nicht identifizieren. (Beifall von Gregor Golland [CDU] und den GRÜNEN) Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. Aber wenn Sie wirklich ein Interesse daran haben, dass Menschen, die vorsätzlich Einsätze verursachen, dafür bezahlen – sei es im polizeilichen Bereich, im ordnungsrechtlichen Bereich, im Bereich der Gefahrenabwehr oder im Bereich des Rettungsdienstes und der Feuerwehr –, dann müssen wir noch einmal darüber reden. (Marc Lürbke [FDP]: Ja!) – Ja, genau. Darüber müssen wir reden. Dann können wir das im Innenausschuss gemeinsam tun. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Beifall von den GRÜNEN) Landtag

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