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Ralf Witzel

FDP 30.03.2023 Sitzungen 18/28

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den orthografischen Leckerbissen des vorliegenden Antrags hat Frau Kollegin Stullich bereits das Notwendige gesagt. Ich will inhaltlich ergänzen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat zunächst einmal eine wichtige Funktion in unserem Land, denn er ist zuständig für die Grundversorgung, also gerade dafür, die Inhalte bereitzustellen, die nicht allein unter ökonomischen Gesichtspunkten ansonsten zwingend angeboten werden. Das gilt insbesondere für Landtag die Verpflichtung, seriöse Informationen zu liefern, Bildung und Kultur anzubieten. Zugleich wissen wir, bei der Art und Weise, wie er das organisiert, kann und sollte er an verschiedenen Stellen effizienter werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist bekanntlich seit Langem der teuerste weltweit. Neu ist, dass in diesem Jahr erstmals in einem Gesamtbudget die Schwelle des zweistelligen Milliardenbeitrags übersprungen wird. Das Kölner Institut für Medienpolitik – IfM – hat soeben die Gesamteinnahmen der öffentlich-rechtlichen Anstalten addiert und die nachfolgenden Werte seriös ermittelt. Die ARD-Anstalten erhalten 7,25 Milliarden Euro, das ZDF 2,5 Milliarden Euro und Deutschlandradio 276 Millionen Euro. Die Einnahmen aus Werbung, Sponsoring und sonstiger Geschäftstätigkeit sind dabei von untergeordneter Bedeutung. 85 % dieses Milliardenbetrags, also über 8,5 Milliarden Euro, ergeben sich aus Pflichtbeiträgen der Beitragszahler. Seit den 90er-Jahren haben sich die Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stärker verbessert als der inflationsbedingte Kaufkraftverlust. Die Zuwächse sind im Mittel fast doppelt so stark. Bei den Anmeldungen an die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – KEF – für die neue Beitragsperiode reicht den öffentlich-rechtlichen Anstalten dieses immense Finanzierungsprivileg offenbar noch immer nicht aus. Sie tätigen im großen Stil zusätzliche Bedarfsanmeldungen, um weiter zu expandieren. Der Deutsche Journalisten-Verband – DJV – springt den öffentlich-rechtlichen Anstalten zur Seite und hat in den letzten Tagen in dem Nachrichtendienst der dpa bereits offensiv für eine spürbare Beitragserhöhung plädiert. Im Jahr 2024 wird darüber entschieden, wie hoch der Rundfunkbeitrag ab 2025 tatsächlich ausfällt. Die ARD-Intendanten haben sich Medienberichten zufolge bereits intern am 22. Juni 2022 zur Abstimmung ihrer Anmeldestrategie in puncto KEF getroffen. Der Pflichtbeitrag sollte dabei mindestens auf monatlich 20 Euro steigen, teilweise sei auch das Ziel von perspektivisch 25 Euro formuliert worden. Der Aufbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ist weitgehend orientiert am Vorbild der British Broadcast Corporation – BBC – erfolgt, hat diese bei den Budgets aber längst weit überholt. Der Gesamtumsatz der international für ihre journalistische Arbeit anerkannten BBC liegt nicht mehr bei über 10 Milliarden Euro, sondern nur bei über 6 Milliarden Euro. Die großen Rundfunksender anderer europäischer Nachbarländer sind deutlich günstiger und wollen 30.03.2023 dies auch zukünftig sein. Österreich hat beispielsweise gerade eine Absenkung des Rundfunkbeitrags versprochen. Bei seiner berühmten Hamburger Ruck-Rede hat der seinerzeitige ARD-Chef Tom Buhrow zu Recht für eine tiefgreifende Neuordnung der Rundfunklandschaft plädiert und dabei darauf hingewiesen, dass bereits die Höhe des aktuellen Rundfunkbeitrags zukünftig keine Akzeptanz in weiten Teilen der Bevölkerung mehr finden dürfte. Was ist der Grund für die finanziellen Begehrlichkeiten, die offenbar die Zahlungsbereitschaft der Bevölkerung übersteigen? Aus dem einstigen System der Grundversorgung ist an vielen Stellen eine Vollkaskomentalität erwachsen. Mit 21 Fernseh- und 73 Radiokanälen sowie zwei Dutzend betriebseigenen Chören und Orchestern hält der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Angebotsbreite vor, die ihren Auftrag bereits heute weit überschreitet. Die Schattenseite lautet: Seriöse Nachrichten aus aller Welt und Angebote über Bildung und Kultur sind in der Minderzahl. Teure Sportrechtsübertragungen, Billigunterhaltung, Talk- und Spielshows sind seit Jahren auf dem Vormarsch und binden immer mehr Ressourcen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk befindet sich also seit Jahren auf stetigem Expansionskurs. Nachdem er ohne Sendungsbezug immer mehr neue presseähnliche Onlineangebote einrichtet und damit private Medien- und Verlagshäuser verdrängt, will er jetzt auch mit internationalen Streaming-Giganten wie Neflix oder Amazon Prime mithalten. Die FDP-Landtagsfraktion hält diese Entwicklung nicht für richtig und hat bereits im letzten Jahr und vor allem auch im Kontext des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags die bedenklichen Entwicklungen erkannt und vor ihnen gewarnt. (Beifall von der FDP) In unserem Positionspapier „Reform und Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ haben wir im vierten Quartal 2022 klare Lösungsansätze für eine sachgerechte sowie bezahlbare Neuausrichtung erarbeitet und öffentlich vorgestellt. Zu den wichtigsten Baustellen gehören eine neue Akzeptanz durch Kernaufgabenkonzentration auf die Grundversorgung. Wir brauchen eine Fokussierung der Programmaufwendungen auf Angebote aus den Bereichen Information, Bildung und Kultur. Wir haben uns für eine deutliche Reduzierung der Anzahl öffentlich-rechtlicher Fernseh- und Hörfunkkanäle und damit auch von redundanten Parallelangeboten ausgesprochen. Wir haben für die Transformation und Fusion kleiner Anstalten zu handlungsfähigen Mehrländeranstalten plädiert. Wir treten für die bundesweit einheitliche und effizientere Organisation aller nichtjournalistischen Dienstleistungen durch Landtag Bündelung in Servicecentern für alle öffentlich-rechtlichen Anstalten ein und erwarten die Einführung von Budgetdeckeln beim Rechteerwerb und bei der Gehaltsstruktur. Diese Konsolidierungsvorschläge der FDP-Landtagsfraktion ermöglichen es, den Rundfunkbeitrag deutlich zu reduzieren. Der Ordnungsrahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss dabei stets ein fairer Wettbewerb mit privaten Anbietern sein sowohl innerhalb des Rundfunkbereichs wie auch mit anderen Medienschaffenden und Medienhäusern. (Beifall von der FDP) Genau in diesem Sinne müssen wir jetzt auch über den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag in den nächsten Wochen in unserem Land beraten und befinden. Wir brauchen einen fairen Wettbewerb. Dabei muss immer in den Blick genommen werden, wie groß der Startvorteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausfällt, damit insgesamt Pluralität im Medienmarkt entsteht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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